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Sozial- und Schulausschusses - Stadt Erwitte

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Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

- 15 -<br />

Dem Verein Schlossbad <strong>Erwitte</strong> e.V. wird ab 2009 ein laufender Jahreszuschuss zu den<br />

Personal- <strong>und</strong> Betriebskosten in Höhe von 60.000 € gewährt.<br />

In den Jahren 2009 bis 2012 wird dem Verein zusätzlich ein zweckgeb<strong>und</strong>ener Zuschuss in<br />

Höhe von jährlich 12.500 € für die Sanierung der Dächer des gesamten Gebäudekomplexes<br />

des Freibades gewährt.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Vorschlag an den Rat<br />

Das Ratsmitglied Werner Bielawa nahm wegen Vorliegens eines Ausschließungsgr<strong>und</strong>es<br />

gemäß § 31 GO NRW an der Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt nicht teil.<br />

Anschließend wurden zu dem Produkt „Freibad“ die Zielsetzungen, Kennzahlen <strong>und</strong> die<br />

wichtigsten Änderungen in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2009 erläutert.<br />

Punkt 8<br />

Erlass einer neuen Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Unterhaltung <strong>und</strong> Benutzung der<br />

Obdachlosenunterkunft, der Übergangswohnheime für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische<br />

Flüchtlinge sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />

Folgende Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Unterhaltung <strong>und</strong> Benutzung der Obdachlosenunterkunft,<br />

der Übergangswohnheime für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische Flüchtlinge sowie<br />

über die Erhebung von Benutzungsgebühren wird erlassen:<br />

S A T Z U N G<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Unterhaltung <strong>und</strong> Benutzung der Obdachlosenunterkunft,<br />

der Übergangswohnheime für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische Flüchtlinge sowie<br />

über die Erhebung von Benutzungsgebühren vom<br />

Aufgr<strong>und</strong> der §§ 7 u. 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW S. 666) sowie der §§ 2,4 u. 6 des<br />

Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969<br />

(GV. NW S. 712) jeweils in der z.Z. gültigen Fassung hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner<br />

Sitzung am 11.11.2008 folgende Satzung beschlossen:

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