Sozial- und Schulausschusses - Stadt Erwitte
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Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
- 15 -<br />
Dem Verein Schlossbad <strong>Erwitte</strong> e.V. wird ab 2009 ein laufender Jahreszuschuss zu den<br />
Personal- <strong>und</strong> Betriebskosten in Höhe von 60.000 € gewährt.<br />
In den Jahren 2009 bis 2012 wird dem Verein zusätzlich ein zweckgeb<strong>und</strong>ener Zuschuss in<br />
Höhe von jährlich 12.500 € für die Sanierung der Dächer des gesamten Gebäudekomplexes<br />
des Freibades gewährt.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Vorschlag an den Rat<br />
Das Ratsmitglied Werner Bielawa nahm wegen Vorliegens eines Ausschließungsgr<strong>und</strong>es<br />
gemäß § 31 GO NRW an der Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt nicht teil.<br />
Anschließend wurden zu dem Produkt „Freibad“ die Zielsetzungen, Kennzahlen <strong>und</strong> die<br />
wichtigsten Änderungen in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2009 erläutert.<br />
Punkt 8<br />
Erlass einer neuen Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Unterhaltung <strong>und</strong> Benutzung der<br />
Obdachlosenunterkunft, der Übergangswohnheime für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische<br />
Flüchtlinge sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />
Folgende Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Unterhaltung <strong>und</strong> Benutzung der Obdachlosenunterkunft,<br />
der Übergangswohnheime für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische Flüchtlinge sowie<br />
über die Erhebung von Benutzungsgebühren wird erlassen:<br />
S A T Z U N G<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Unterhaltung <strong>und</strong> Benutzung der Obdachlosenunterkunft,<br />
der Übergangswohnheime für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische Flüchtlinge sowie<br />
über die Erhebung von Benutzungsgebühren vom<br />
Aufgr<strong>und</strong> der §§ 7 u. 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW S. 666) sowie der §§ 2,4 u. 6 des<br />
Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969<br />
(GV. NW S. 712) jeweils in der z.Z. gültigen Fassung hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner<br />
Sitzung am 11.11.2008 folgende Satzung beschlossen: