Sozial- und Schulausschusses - Stadt Erwitte
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Wasser 2,78 € 7,30 € 3,61 €<br />
Kanalgebühren 5,33 € 22,69 € 6,67 €<br />
Heizung 40,29 € 40,80 € -<br />
Müll 4,56 € 9,40 € 6,98 €<br />
Gesamt 103,13 € 111,85 € 40,27 €<br />
Von den Benutzern der Obdachlosenunterkunft werden die Kosten für die Stromversorgung/<br />
Heizung unmittelbar an das Versorgungsunternehmen gezahlt. Lediglich<br />
für den in den Gemeinschaftsräumen verbrauchten Strom wird eine Pauschale<br />
erhoben.<br />
(4) Für die Entrichtung der Verbrauchskosten gilt § 4 Abs. 4 u. 5 entsprechend.<br />
(5) Die Anpassung der Gebühren erfolgt zum Ende des Jahres. Bei geringfügigen Abweichungen<br />
gegenüber dem Vorjahr kann von einer Anpassung abgesehen werden.<br />
(6) Alle nach der bisher gültigen Satzung erteilten Gebührenbescheide bleiben bis<br />
zum Erlass eines Gebührenbescheides nach dieser Satzung wirksam.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung<br />
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> vom 06.09.1989 sowie die Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Nutzung sowie<br />
über die Erhebung von Gebühren <strong>und</strong> Verbrauchskosten für die Benutzung der Übergangsheime<br />
für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische Flüchtlinge vom 29.06.2001 außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Vorschlag an den Rat<br />
Anschließend wurde zu den Produkten „Hilfen nach dem AsylBG“, „Verwaltung <strong>und</strong> Betrieb<br />
von Unterkünften <strong>und</strong> Einrichtungen für Aussiedler, Flüchtlinge <strong>und</strong> Asylbewerber“ <strong>und</strong> „Hilfen<br />
bei Wohnproblemen“ die Zielsetzungen, Kennzahlen <strong>und</strong> die wichtigsten Änderungen in<br />
den Haushaltsplanungen für das Jahr 2009 erläutert.<br />
Die Vorsitzende: Die Schriftführerin:<br />
gez. Roemer gez. Jacob