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Ratssitzung vom 11.12.2003 - Stadt Erwitte

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- 9 -<br />

Punkt 6<br />

Erlass einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Hundesteuer<br />

<strong>vom</strong> 28.11.2001<br />

Die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2001<br />

wird wie folgt beschlossen:<br />

1. Satzung<br />

zur Änderung der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2001<br />

Vom ..........<br />

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />

der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz <strong>vom</strong> 29.04.2003 (GV.NW. S. 254), und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des<br />

Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) <strong>vom</strong> 21. Oktober 1969<br />

(GV NW S. 712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 25.09.2001 (GV NW S.<br />

708) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am <strong>11.12.2003</strong> folgende 1. Satzung zur<br />

Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2001 wird um den § 3 Absatz 4 ergänzt:<br />

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die der Halter <strong>vom</strong> Tierheim Lippstadt<br />

übernommen hat. Die Steuerbefreiung erfolgt für 3 Jahre, beginnend mit dem Tag der Übernahme<br />

des Hundes.<br />

Die Satzung tritt zum 01.01.2004 in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

29<br />

1<br />

0<br />

§ 2<br />

Mit Mehrheit beschlossen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Enthaltungen

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