Schulfibel als PDF - Hochrhein-Gymnasiums Waldshut
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<strong>Hochrhein</strong>-Gymnasium <strong>Waldshut</strong> Die <strong>Schulfibel</strong> für Eltern und Schüler Seite 34 von 154<br />
11 Hinweise zur Klassenlehrer- und Tutorenschaft<br />
Klassenlehrer und Tutoren geben Auskunft:<br />
1. Stundenplan<br />
2. Ändern und Erheben von Schülerdaten<br />
3. Schulordnung und Feueralarmplänen<br />
4. Plan für Busstandorte<br />
5. Pausenhofabgrenzungen<br />
6. Handybenutzung<br />
7. Rauchverbot und Konsequenzen<br />
8. Regelung beim Verlassen des Schulgeländes bzw. bei Abmeldung nach Hause<br />
z.B. wg. Übelkeit<br />
9. Lage der Räume erläutern<br />
10. Schülerversicherung (BGV)<br />
11. Auf Schülerbibliothek und Oberstufenbibliothek hinweisen<br />
12. Hinweis: Hausmeisterverkauf nur in den Pausen<br />
13. Hinweis: Schülerausweise und Schulbescheinigungen im Sekretariat beantragen<br />
14. Klassensprecher wählen (letzten Termin überprüfen) und die Namen auf dem<br />
vorbereiteten Blatt im Sekretariat abgeben<br />
15. Klassenpflegschaften (Elternabenden)<br />
16. Hinweis Schulbesuchsverordnung - Entschuldigungsregelung<br />
17. Ausgabe der Lehrbücher<br />
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Ergänzungen und Hinweise zur Hausordnung:<br />
� Nach dem Sportunterricht und in Freistunden das Betreten des Schulgebäudes erst nach<br />
dem Gong erlaubt.<br />
� Getränke und Speisen haben während des Unterrichts in der Tasche zu sein.<br />
� Der Hausmeister verkauft seit einigen Jahren nur noch Flaschen mit Drehverschlüssen<br />
� Der Weg zur ehemaligen Raucherecke und der Fahrweg zum Haupteingang gehören nicht<br />
zum Pausenhof. Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen sich dementsprechend dort in den<br />
Pausen nicht aufhalten. Bitte die Schüler darauf hinweisen<br />
� Handybenutzung in der Schule:<br />
- auf die Stellungnahme des KM zur Handynutzung wird hingewiesen (Handynutzung)<br />
- Das Handy muss während des Unterrichts ausgeschaltet werden.<br />
Dies gilt sowohl für Lehrer <strong>als</strong> auch für Schüler.<br />
Die Handybenutzung im Lehrerzimmer sollte unterbleiben.<br />
� Beim Verlassen des Schulgeländes – insbesondere beim Nachhausegehen wegen<br />
Übelkeit, o.ä. - hat sich jeder Schüler auf der Direktion abzumelden und in eine Liste<br />
einzutragen (Versicherungsgründe). Jeder Schüler erhält dort einen Zettel, den er von<br />
seinen Eltern gegenzeichnen lassen muss, um die Ankunft zu Hause zu bestätigen