Bauqualität beim Neubau von Ein - Bauherren Schutzbund eV
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IFB-11559 – Analyse baubegleitender Qualitätskontrollen<br />
6 Fehlende technische Nachweise<br />
Neben Bauplanungsunterlagen ist insbesondere mit Fortgang des Bauablaufes bzw. zum<br />
Zeitpunkt der Schlussabnahme die Vorlage verschiedener technischer Nachweise notwendig, die<br />
zum entsprechenden Zeitpunkt Grundlage der jeweiligen Ausführung sind. Dabei handelt es sich<br />
um Unterlagen, die dem <strong>Bauherren</strong> (und im Anschluss dem mit dem jeweiligen Bauvorhaben<br />
befassten <strong>Bauherren</strong>berater) <strong>von</strong> der ausführenden Baufirma vorgelegt werden müssen, damit<br />
Beschaffenheit und Funktion <strong>von</strong> Bauteilen bzw. Baumaterialien vollumfänglich geprüft wegen<br />
können. Die Vorlage der Unterlagen ist insofern Voraussetzung, um das Vorhandensein möglicher<br />
Mängel abzuklären bzw. auszuschließen.<br />
Exemplarisch sind nachfolgend die Nachweise genannt, die im Rahmen der ausgewerteten<br />
Dokumentationen relevant waren:<br />
• Gewährleistungsbescheinigung über die Gebäudeabdichtung<br />
• Nachweis einer rutschhemmenden Funktion der Granitbänke an den Fenstertüren<br />
• Nachweis für die einbruchhemmende (WK1) und wärmedämmende (UW-Wert) Qualität der<br />
Fenster<br />
• Druckprüfungsprotokoll und Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage<br />
• Wärmebrückenberechnung eines Anschlussdetails (Fenster)<br />
• Nachweis der fachgerechten Verankerung eines im Rahmen der Zimmererarbeiten<br />
geänderten Wandelementes<br />
• Nachweis für die Dimensionierung der Heizungsanlage<br />
• Holzschutzmittelnachweis<br />
Innerhalb der untersuchungsgegenständlichen 100 Bauvorhaben forderten die <strong>Bauherren</strong>berater<br />
während des Bauablaufes (ohne Schlussabnahme) insgesamt 194 Mal fehlende Nachweise an,<br />
um auf diesem Wege einzelne Bauleistungen innerhalb eines Bauvorhabens vertiefend auf<br />
ordnungsgemäße Ausführung hin untersuchen zu können.<br />
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