Bauqualität beim Neubau von Ein - Bauherren Schutzbund eV
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IFB-11559 – Analyse baubegleitender Qualitätskontrollen<br />
Alle in den vier vorstehenden tabellarischen Darstellungen angeführten schwerwiegenden Mängel<br />
haben überwiegend <strong>Ein</strong>zelfallcharakter, währenddessen die vorgefundenen nicht<br />
schwerwiegenden Mängel vielfach exemplarischen Charakter haben, da sie mehrfach festgestellt<br />
wurden.<br />
Aufgrund der rechtlichen Wirkung der Schlussabnahme ist es wichtig, dass im Termin zur<br />
Durchführung selbst kleinste Mängel protokolliert werden. In Auswertung der untersuchten<br />
Dokumentationen zur Schlussabnahme sind bei 75 % der Bauabnahmen die festgestellten Mängel<br />
weder <strong>von</strong> der Anzahl noch der Qualität der festgestellten Mängel gravierend. Selbst die<br />
durchschnittlich je Bauvorhaben vorgefundenen ca. 14 Mängel ziehen hier mehrheitlich einen<br />
verhältnismäßig geringen Mängelbeseitigungsaufwand nach sich.<br />
Gleichzeitig zeigen 25 % der dokumentierten Schlussabnahmen, dass auch die bereits über die<br />
gesamte Bauphase vorangegangene Fachbegleitung durch einen <strong>Bauherren</strong>berater keine Gewähr<br />
dafür ist, dass nach abschließenden Baufortschritt nicht zumindest zahlenmäßig doch ein hohes<br />
Aufkommen an Mängeln zum Zeitpunkt der Schlussabnahme gegeben ist. Selbst wenn diese<br />
Mängel nur in der Summe groß sind, gewährleistet die Übersicht und Erfahrung der<br />
<strong>Bauherren</strong>berater die umfassende Feststellung dieser Mängel, was auf Grund der Rechtswirkung<br />
der Schlussabnahme geboten ist.<br />
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