Bauqualität beim Neubau von Ein - Bauherren Schutzbund eV
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IFB-11559 – Analyse baubegleitender Qualitätskontrollen<br />
Möglicherweise droht bei der ersten Wahrnehmung der Folgen derartiger Mängel (vgl.<br />
letztgenanntes Beispiel) schon der <strong>Ein</strong>tritt einer Gewährleistungsverjährung mit der Folge, dass<br />
der betroffene Verbraucher selbst für die Mangelbeseitigung und einen etwaigen Mangelschaden<br />
aufkommen muss. Zudem ist zu beachten, dass der Bauherr nach Abnahme eines <strong>Neubau</strong>-<br />
Bauvorhabens immer die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt, folglich die<br />
Ursachenforschung und damit einhergehenden Sachverständigenkosten grundsätzlich erst einmal<br />
verauslagt werden müssen. In diesem Zusammenhang darf als bekannt vorausgesetzt werden,<br />
dass selbst die Durchsetzung berechtigter Ansprüche auf Schadenersatz oftmals langwierig und<br />
kompliziert sein kann, insbesondere wenn mit gerichtliche Hilfe Mangelbeseitigungsansprüche und<br />
Mangelfolgeschäden durchgesetzt werden müssen.<br />
Die baubegleitende Qualitätskontrolle ist nach Erkenntnissen dieser Studie ein probates Mittel, um<br />
all den vorgenannten Widrigkeiten vorzubeugen, es insbesondere nicht zu verdeckten Mängel<br />
innerhalb eines <strong>Neubau</strong>-Bauvorhaben kommen zu lassen und damit – soweit als möglich – Risiken<br />
für <strong>Bauherren</strong> / Verbraucher zu minimieren.<br />
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