Betriebliche Sozialarbeit - SSOAR
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für Angestellte gesehen (vgl. Ecker 2011, o.S.). In den beiden Jahren nach<br />
Kriegsende erfolge der Ausbau sozialer Gesetze und die Gruppe der Be-<br />
günstigten wurde ausgeweitet. Das Wahlrecht wurde auch für Frauen er-<br />
kämpft und die Arbeitslosenversicherung wurde eingerichtet. Zum ersten Mal<br />
stellte der Staat finanzielle Mittel für Sozialmaßnahmen zur Verfügung (vgl.<br />
Ecker 2011, o.S.; Wachter 2011, S. 211). In die nächste wichtige Phase der<br />
Sozialstaatsentwicklung trat Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg ein. Im<br />
Jahr 1955 wurde das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz verabschiedet,<br />
in dem Unfallversicherung, Krankenversicherung und Pensionsversicherung<br />
geregelt sind (vgl. Wachter 2011, S. 211). Nach Ullrich (2005, S. 23ff.) und<br />
Ecker (2011, o.S.) sind diese Errungenschaften vorwiegend der Arbeiterin-<br />
nen- und Arbeiterbewegung zu verdanken. Erst durch die Entstehung von<br />
Gewerkschaften und sozialistischen Parteien, von denen eine Bedrohung für<br />
die öffentliche Ordnung und damit ein hoher politischer Druck ausgingen,<br />
konnten wichtige Forderungen durchgesetzt werden. Der Wirtschaftsauf-<br />
schwung, der bis in die 1970er Jahre dauerte, war ein weiterer Grund für die<br />
Blüte des Sozialstaates. Damals herrschte nahezu Vollbeschäftigung, die<br />
Industrie brauchte Arbeiter/-innen und kaum jemand musste sich vor einer<br />
Kündigung ängstigen. Diese Bedingungen führten dazu, dass Beschäftigte<br />
Regelungen aushandeln konnte, wie sie zuvor nicht möglich waren. Zuge-<br />
ständnisse wie Betriebspensionen, Zusatzversicherungen, Betriebskindergär-<br />
ten etc. wurden gemacht und teilweise gesetzlich verankert. Auf der Unter-<br />
nehmerseite und im Staatshaushalt gab es damals ausreichend Mittel, um<br />
diese Forderungen umzusetzen (vgl. Ecker 2011, o.S.). Gemäß Ullrich<br />
(2005, S. 25) existiert der Sozialstaat Österreich in seiner jetzigen Form etwa<br />
seit den 1970er Jahren.<br />
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