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Betriebliche Sozialarbeit - SSOAR

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echtigung erforderlich ist, wenn eine Gemeinnützigkeit vorliegt. Zur Errei-<br />

chung gemeinnütziger Ziele können auch wirtschaftliche Betriebe errichtet<br />

werden, solange die Erfüllung der Ziele im Vordergrund steht. Für Betriebe<br />

mit Gewinnabsicht gilt diese Regelung nicht (vgl. Wögerer 2009, S. 14-16 u.<br />

23-26).<br />

Eine Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialbera-<br />

tung brauchen Selbständige für die Beratung und/oder Betreuung in Persön-<br />

lichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen, Erziehungsproblemen,<br />

Berufsproblemen oder sexuellen Problemen. Da es sich um ein reglementier-<br />

tes Gewerbe handelt, ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Für Sozial-<br />

arbeiter/-innen mit Fachhochschulabschluss sind die Zugangsbestimmungen<br />

der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der FH für Soziale Arbeit,<br />

Nachweise über mind. 240 Stunden in der Methodik der Lebens- und Sozial-<br />

beratung, mind. 80 Stunden in der Krisenintervention, mind. 16 Stunden in<br />

Berufsethik und Berufsidentität, mind. 24 Stunden in rechtlichen Fragen be-<br />

treffend die Lebens- und Sozialberatung, mind. 30 Stunden Einzelselbster-<br />

fahrung und mind. 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung bei einer ausbil-<br />

dungsberechtigten Person sowie mind. 750 Stunden fachliche Tätigkeit unter<br />

begleitender Supervision durch eine ausbildungsberechtigte Person. Ausbil-<br />

dungsberechtigte Personen müssen bestimmte Mindeststandards für den<br />

jeweiligen Bereich erfüllen (vgl. §§ 2, 3 und 4 der Lebens- und Sozialbera-<br />

tungsverordnung). Sobald der Befähigungsnachweis erbracht ist, ist die Per-<br />

son berechtigt, die Bezeichnung „Diplom-Lebensberater/-in“ zu führen (vgl.<br />

Wögerer 2009, S. 28ff.).<br />

Um eine Gewerbeberechtigung für die Unternehmensberatung zu erhalten,<br />

muss ebenfalls ein Befähigungsnachweis erbracht werden. Bedingungen<br />

sind bestimmte fachliche Qualifikationen, dazu zählen betriebswirtschaftliche<br />

und wirtschaftsrechtliche Kenntnisse sowie Qualifikationen in der Beratungs-<br />

tätigkeit. Für <strong>Sozialarbeit</strong>er/-innen relevante Nachweise, welche als fachliche<br />

Qualifikation anerkannt werden, sind entweder ein Zeugnis über die erfolg-<br />

reich abgelegte Befähigungsprüfung, Zeugnisse über eine mindestens drei-<br />

jährige fachlich einschlägige Tätigkeit (z. B. Unternehmensführung), Zeug-<br />

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