Ersthilfe – Therapie – Nachbehandlung - Ärztekammer Bremen
Ersthilfe – Therapie – Nachbehandlung - Ärztekammer Bremen
Ersthilfe – Therapie – Nachbehandlung - Ärztekammer Bremen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
18 AKTUELLES<br />
Dauerbrenner<br />
Krankenkassenanfragen<br />
1 Das Problem 2 Rechtliche Bewertung 3 Fazit<br />
Das leidige Thema „Krankenkassenanfragen“<br />
wurde im vergangenen Jahr durch zwei<br />
neue „Varianten“ ergänzt: Zum einen versuchten<br />
Krankenkassen, ihre Versicherten<br />
mit Nachdruck zu einer Schweigepflichts -<br />
entbindungserklärung zu bewegen, um (an -<br />
gebliche) Regressansprüche gegen die (vor-)<br />
behandelnden Ärzte zu prüfen. Zum anderen<br />
forderten Krankenkassen Krankenunterlagen<br />
unmittelbar bei den behandelnden<br />
Ärztinnen und Ärzten an und zwar unter<br />
Hinweis auf ein vermeintliches Unfallgeschehen<br />
und verbunden mit der Aussage,<br />
dass eine Schweigepflichtsentbindungserklärung<br />
der Patienten nicht notwendig sei.<br />
Wir haben die Fälle der Landesbeauftragten<br />
für Datenschutz vorgelegt und das Ergebnis<br />
ist eindeutig: ohne konkrete Anhaltspunkte<br />
für ein Fremdverschulden, eine<br />
Fremdeinwirkung oder ein Unfallgeschehen<br />
fehlt diesen Versuchen der Krankenkassen<br />
die (notwendige) Rechtsgrundlage.<br />
Sie sind deshalb ein unzulässiger Eingriff in<br />
das Arzt-Patientenverhältnis.<br />
Klaus-Dieter Wurche, der Vorsitzende der<br />
Bezirksstelle Bremerhaven der <strong>Ärztekammer</strong><br />
<strong>Bremen</strong>, konnte dem Verein<br />
einen Spendenscheck in Höhe von 2.500<br />
Grundsätzlich kennt das SGB V Mitwirkungspflichten<br />
von Versicherten, zu denen<br />
auch die Abgabe einer Schweigepflichtsentbindungserklärung<br />
zählt. Allerdings<br />
bestehen Mitwirkungspflichten nur dann,<br />
wenn die Krankenkasse die Daten rechtmäßig<br />
<strong>–</strong> das heißt auf der Grundlage einer<br />
entsprechenden Rechtsgrundlage <strong>–</strong> erhebt<br />
und speichert. Die einschlägigen rechtlichen<br />
Grundlagen setzen entweder voraus, dass<br />
der Patient von sich aus aktiv geworden ist<br />
und sich mit der Bitte an die Krankenkassen<br />
gewendet hat, ihn bei der Geltendmach -<br />
ung von Schadensersatzansprüchen wegen<br />
eines Behandlungsfehlers zu unterstützen.<br />
Alternativ kann auch die Krankenkasse<br />
prüfen, ob entsprechende Erstattungs- oder<br />
Schadensersatzansprüche entstanden sind.<br />
Dies aber nur, wenn sehr konkrete Hinweise<br />
auf haftungsrelevantes Verhalten vorhanden<br />
sind. Eine Verdachtserforschung <strong>–</strong> gleichsam<br />
eine Untersuchung ins Ungewisse <strong>–</strong> ist<br />
nicht zulässig.<br />
<strong>Ärztekammer</strong> spendet an<br />
„Aktion Rückenwind“ in Bremerhaven<br />
PD Dr. Heike Delbanco und Klaus-Dieter Wurche<br />
überreichten der „Aktion Rückenwind“ einen<br />
Spendenscheck in Höhe von 2.500 Euro.<br />
Euro überreichen. Das Geld stammt aus<br />
dem „Spendenfond“ der <strong>Ärztekammer</strong>,<br />
der gefüllt wird von Ärztinnen und Ärzten,<br />
die auf ihre Aufwandsentschädigung<br />
für Facharztprüfungen verzichten. Da sich<br />
der Verein „Aktion Rückenwind“ ausschließlich<br />
aus Spenden finanziert, freuten<br />
sich die Verantwortlichen des Vereins<br />
besonders über diese finanzielle Unterstützung.<br />
Die „Aktion Rückenwind“ für Leher Kinder<br />
in Bremerhaven bietet vielfältige<br />
Unterstützung in einem schwierigen Bremerhavener<br />
Stadtteil. Die zahlreichen<br />
ehrenamtlichen Helfer der „Aktion Rückenwind“<br />
macht Leher Kindern im Alter von<br />
BREMER ÄRZTEJOURNAL 11| 12<br />
Das SGB V erlaubt den Krankenkassen unter<br />
bestimmten, engen Voraussetzungen Daten<br />
zu erheben, um Erstattungs- und Ersatzansprüche<br />
zu prüfen. Dies dient dem Schutz<br />
der Versichertengemeinschaft vor einer un -<br />
berechtigten wirtschaftlichen Inanspruchnahme.<br />
Dieses wirtschaftliche Interesse<br />
darf jedoch das Recht des Versicherten auf<br />
informationelle Selbstbestimmung nicht<br />
aushebeln. Deshalb ist der Patient nur<br />
dann verpflichtet mit einer Entbindung von<br />
der Schweigepflicht zur Aufklärung des<br />
Sachverhalts beizutragen, wenn konkrete<br />
Anhaltspunkte für eine Drittverursachung<br />
vorliegen. Auch Ärztinnen und Ärzte müssen<br />
Auskünfte nur erteilen, wenn konkrete<br />
Anhaltspunkte für ein Unfallgeschehen<br />
oder sonstige Dritteinwirkungen ge geben<br />
sind. Ermittlungen der Krankenkasse ins<br />
Blaue hinein sind nicht zulässig!<br />
PD Dr. Heike Delbanco,<br />
Hauptgeschäftsführerin der<br />
<strong>Ärztekammer</strong> <strong>Bremen</strong><br />
vier bis zwölf Jahren an vier Nachmittagen<br />
in der Woche, dazu an zahlreichen<br />
Wochenenden und in den Ferien, Betreuungs-,<br />
Freizeit- und Förderangebote. Die<br />
Kinder sollen angeregt, Interessen und<br />
Fähigkeiten sollen entwickelt werden,<br />
um auf ihre Lebensgestaltung und auf<br />
die Entwicklung ihres Stadtteils Einfluss<br />
nehmen zu können. Nähere Informationen<br />
zu der Aktion Rückenwind finden Sie<br />
unter www.aktion-rueckenwind.de.<br />
PD Dr. Heike Delbanco,<br />
Hauptgeschäftsführerin der<br />
<strong>Ärztekammer</strong> <strong>Bremen</strong>