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Ersthilfe – Therapie – Nachbehandlung - Ärztekammer Bremen

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18 AKTUELLES<br />

Dauerbrenner<br />

Krankenkassenanfragen<br />

1 Das Problem 2 Rechtliche Bewertung 3 Fazit<br />

Das leidige Thema „Krankenkassenanfragen“<br />

wurde im vergangenen Jahr durch zwei<br />

neue „Varianten“ ergänzt: Zum einen versuchten<br />

Krankenkassen, ihre Versicherten<br />

mit Nachdruck zu einer Schweigepflichts -<br />

entbindungserklärung zu bewegen, um (an -<br />

gebliche) Regressansprüche gegen die (vor-)<br />

behandelnden Ärzte zu prüfen. Zum anderen<br />

forderten Krankenkassen Krankenunterlagen<br />

unmittelbar bei den behandelnden<br />

Ärztinnen und Ärzten an und zwar unter<br />

Hinweis auf ein vermeintliches Unfallgeschehen<br />

und verbunden mit der Aussage,<br />

dass eine Schweigepflichtsentbindungserklärung<br />

der Patienten nicht notwendig sei.<br />

Wir haben die Fälle der Landesbeauftragten<br />

für Datenschutz vorgelegt und das Ergebnis<br />

ist eindeutig: ohne konkrete Anhaltspunkte<br />

für ein Fremdverschulden, eine<br />

Fremdeinwirkung oder ein Unfallgeschehen<br />

fehlt diesen Versuchen der Krankenkassen<br />

die (notwendige) Rechtsgrundlage.<br />

Sie sind deshalb ein unzulässiger Eingriff in<br />

das Arzt-Patientenverhältnis.<br />

Klaus-Dieter Wurche, der Vorsitzende der<br />

Bezirksstelle Bremerhaven der <strong>Ärztekammer</strong><br />

<strong>Bremen</strong>, konnte dem Verein<br />

einen Spendenscheck in Höhe von 2.500<br />

Grundsätzlich kennt das SGB V Mitwirkungspflichten<br />

von Versicherten, zu denen<br />

auch die Abgabe einer Schweigepflichtsentbindungserklärung<br />

zählt. Allerdings<br />

bestehen Mitwirkungspflichten nur dann,<br />

wenn die Krankenkasse die Daten rechtmäßig<br />

<strong>–</strong> das heißt auf der Grundlage einer<br />

entsprechenden Rechtsgrundlage <strong>–</strong> erhebt<br />

und speichert. Die einschlägigen rechtlichen<br />

Grundlagen setzen entweder voraus, dass<br />

der Patient von sich aus aktiv geworden ist<br />

und sich mit der Bitte an die Krankenkassen<br />

gewendet hat, ihn bei der Geltendmach -<br />

ung von Schadensersatzansprüchen wegen<br />

eines Behandlungsfehlers zu unterstützen.<br />

Alternativ kann auch die Krankenkasse<br />

prüfen, ob entsprechende Erstattungs- oder<br />

Schadensersatzansprüche entstanden sind.<br />

Dies aber nur, wenn sehr konkrete Hinweise<br />

auf haftungsrelevantes Verhalten vorhanden<br />

sind. Eine Verdachtserforschung <strong>–</strong> gleichsam<br />

eine Untersuchung ins Ungewisse <strong>–</strong> ist<br />

nicht zulässig.<br />

<strong>Ärztekammer</strong> spendet an<br />

„Aktion Rückenwind“ in Bremerhaven<br />

PD Dr. Heike Delbanco und Klaus-Dieter Wurche<br />

überreichten der „Aktion Rückenwind“ einen<br />

Spendenscheck in Höhe von 2.500 Euro.<br />

Euro überreichen. Das Geld stammt aus<br />

dem „Spendenfond“ der <strong>Ärztekammer</strong>,<br />

der gefüllt wird von Ärztinnen und Ärzten,<br />

die auf ihre Aufwandsentschädigung<br />

für Facharztprüfungen verzichten. Da sich<br />

der Verein „Aktion Rückenwind“ ausschließlich<br />

aus Spenden finanziert, freuten<br />

sich die Verantwortlichen des Vereins<br />

besonders über diese finanzielle Unterstützung.<br />

Die „Aktion Rückenwind“ für Leher Kinder<br />

in Bremerhaven bietet vielfältige<br />

Unterstützung in einem schwierigen Bremerhavener<br />

Stadtteil. Die zahlreichen<br />

ehrenamtlichen Helfer der „Aktion Rückenwind“<br />

macht Leher Kindern im Alter von<br />

BREMER ÄRZTEJOURNAL 11| 12<br />

Das SGB V erlaubt den Krankenkassen unter<br />

bestimmten, engen Voraussetzungen Daten<br />

zu erheben, um Erstattungs- und Ersatzansprüche<br />

zu prüfen. Dies dient dem Schutz<br />

der Versichertengemeinschaft vor einer un -<br />

berechtigten wirtschaftlichen Inanspruchnahme.<br />

Dieses wirtschaftliche Interesse<br />

darf jedoch das Recht des Versicherten auf<br />

informationelle Selbstbestimmung nicht<br />

aushebeln. Deshalb ist der Patient nur<br />

dann verpflichtet mit einer Entbindung von<br />

der Schweigepflicht zur Aufklärung des<br />

Sachverhalts beizutragen, wenn konkrete<br />

Anhaltspunkte für eine Drittverursachung<br />

vorliegen. Auch Ärztinnen und Ärzte müssen<br />

Auskünfte nur erteilen, wenn konkrete<br />

Anhaltspunkte für ein Unfallgeschehen<br />

oder sonstige Dritteinwirkungen ge geben<br />

sind. Ermittlungen der Krankenkasse ins<br />

Blaue hinein sind nicht zulässig!<br />

PD Dr. Heike Delbanco,<br />

Hauptgeschäftsführerin der<br />

<strong>Ärztekammer</strong> <strong>Bremen</strong><br />

vier bis zwölf Jahren an vier Nachmittagen<br />

in der Woche, dazu an zahlreichen<br />

Wochenenden und in den Ferien, Betreuungs-,<br />

Freizeit- und Förderangebote. Die<br />

Kinder sollen angeregt, Interessen und<br />

Fähigkeiten sollen entwickelt werden,<br />

um auf ihre Lebensgestaltung und auf<br />

die Entwicklung ihres Stadtteils Einfluss<br />

nehmen zu können. Nähere Informationen<br />

zu der Aktion Rückenwind finden Sie<br />

unter www.aktion-rueckenwind.de.<br />

PD Dr. Heike Delbanco,<br />

Hauptgeschäftsführerin der<br />

<strong>Ärztekammer</strong> <strong>Bremen</strong>

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