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eps e-payment standard Technische Beschreibung ... - Raiffeisen

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1. EINLEITUNG<br />

1.1. <strong>eps</strong> e-<strong>payment</strong> <strong>standard</strong><br />

Der <strong>eps</strong> e-<strong>payment</strong> <strong>standard</strong> wurde von der bankenübergreifenden Studiengesell-<br />

schaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA) gemeinsam mit den öster-<br />

reichischen Banken, dem BMF und dem CIO (Chief Information Office,<br />

http://www.cio.gv.at), Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes, erarbeitet.<br />

Der <strong>eps</strong> e-<strong>payment</strong> <strong>standard</strong> ist ein offener, normierter XML Standard<br />

(Schnittstelle) für ein Online Bezahlsystem, jedoch kein eigenständiges Pro-<br />

dukt!<br />

Der <strong>eps</strong> e-<strong>payment</strong> <strong>standard</strong> setzt auf dem jeweiligen Online-Banking System der<br />

Käuferbank auf und ermöglicht allen Bankkunden (Käufern) eine einfache Abwicklung<br />

Ihres Zahlungsverkehrs bei Einkäufen über das Internet.<br />

Der Vorteil liegt in der Vertrautheit, die der Käufer bereits gegenüber dem Online-<br />

Banking System gewonnen hat bzw. an den hohen Sicherheits<strong>standard</strong>s der Online-<br />

Banking Systeme.<br />

Im gesamten <strong>eps</strong> Ablauf werden niemals bankspezifische Daten des Käufers von ei-<br />

ner dritten Stelle abgefragt oder zwischengespeichert, der Käufer muss sich immer<br />

direkt in seinem Online-Banking identifizieren und die <strong>eps</strong> Online-Überweisung (z.B.<br />

durch SMS/mobile TAN oder digitaler Signatur) freigeben.<br />

Zudem werden seitens der Käuferbank im <strong>eps</strong> Ablauf niemals bankspezifische Daten<br />

des Käufers an den Händler übertragen.<br />

Dieser Online Bezahl<strong>standard</strong> kann in Applikationen von Unternehmen und der öf-<br />

fentlichen Verwaltung eingebunden werden und wird von den österreichischen <strong>eps</strong><br />

Teilnehmer-Banken unterstützt.<br />

1.2. Begriffe<br />

Im vorliegenden Pflichtenheft werden die folgenden Begriffe verwendet.<br />

Händler: jeder Webshop-Betreiber, (z.B. Unternehmen, Verein, Spendenorgani-<br />

sation, E-Government Anbieter)<br />

Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die via Internet bei einem Händler<br />

Waren oder Dienstleistungen kauft<br />

<strong>eps</strong> Bank: Bank bzw. Kreditinstitut, die/das entweder als Händler- oder als Käu-<br />

ferbank Bezahldienste im Wege von <strong>eps</strong> anbietet<br />

Händlerbank: Bank bzw. Kreditinstitut, die/das mit einem bestimmten Händler<br />

eine <strong>eps</strong> Händlervereinbarung geschlossen hat<br />

STUZZA / Mag. Joachim Geisler 12/70

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