eps e-payment standard Technische Beschreibung ... - Raiffeisen
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1. EINLEITUNG<br />
1.1. <strong>eps</strong> e-<strong>payment</strong> <strong>standard</strong><br />
Der <strong>eps</strong> e-<strong>payment</strong> <strong>standard</strong> wurde von der bankenübergreifenden Studiengesell-<br />
schaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA) gemeinsam mit den öster-<br />
reichischen Banken, dem BMF und dem CIO (Chief Information Office,<br />
http://www.cio.gv.at), Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes, erarbeitet.<br />
Der <strong>eps</strong> e-<strong>payment</strong> <strong>standard</strong> ist ein offener, normierter XML Standard<br />
(Schnittstelle) für ein Online Bezahlsystem, jedoch kein eigenständiges Pro-<br />
dukt!<br />
Der <strong>eps</strong> e-<strong>payment</strong> <strong>standard</strong> setzt auf dem jeweiligen Online-Banking System der<br />
Käuferbank auf und ermöglicht allen Bankkunden (Käufern) eine einfache Abwicklung<br />
Ihres Zahlungsverkehrs bei Einkäufen über das Internet.<br />
Der Vorteil liegt in der Vertrautheit, die der Käufer bereits gegenüber dem Online-<br />
Banking System gewonnen hat bzw. an den hohen Sicherheits<strong>standard</strong>s der Online-<br />
Banking Systeme.<br />
Im gesamten <strong>eps</strong> Ablauf werden niemals bankspezifische Daten des Käufers von ei-<br />
ner dritten Stelle abgefragt oder zwischengespeichert, der Käufer muss sich immer<br />
direkt in seinem Online-Banking identifizieren und die <strong>eps</strong> Online-Überweisung (z.B.<br />
durch SMS/mobile TAN oder digitaler Signatur) freigeben.<br />
Zudem werden seitens der Käuferbank im <strong>eps</strong> Ablauf niemals bankspezifische Daten<br />
des Käufers an den Händler übertragen.<br />
Dieser Online Bezahl<strong>standard</strong> kann in Applikationen von Unternehmen und der öf-<br />
fentlichen Verwaltung eingebunden werden und wird von den österreichischen <strong>eps</strong><br />
Teilnehmer-Banken unterstützt.<br />
1.2. Begriffe<br />
Im vorliegenden Pflichtenheft werden die folgenden Begriffe verwendet.<br />
Händler: jeder Webshop-Betreiber, (z.B. Unternehmen, Verein, Spendenorgani-<br />
sation, E-Government Anbieter)<br />
Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die via Internet bei einem Händler<br />
Waren oder Dienstleistungen kauft<br />
<strong>eps</strong> Bank: Bank bzw. Kreditinstitut, die/das entweder als Händler- oder als Käu-<br />
ferbank Bezahldienste im Wege von <strong>eps</strong> anbietet<br />
Händlerbank: Bank bzw. Kreditinstitut, die/das mit einem bestimmten Händler<br />
eine <strong>eps</strong> Händlervereinbarung geschlossen hat<br />
STUZZA / Mag. Joachim Geisler 12/70