eps e-payment standard Technische Beschreibung ... - Raiffeisen
eps e-payment standard Technische Beschreibung ... - Raiffeisen
eps e-payment standard Technische Beschreibung ... - Raiffeisen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nach der Zeichnung des Käufers und vor der Durchführung der Überweisung im Onli-<br />
ne-Banking der Käuferbank wird durch die <strong>eps</strong> Käuferbank ein VitalityCheck mit einer<br />
‚<strong>eps</strong>p:VitalityCheckDetails‘ Nachricht (Prüfung, ob die Händlerapplikation technisch<br />
für die Übermittlung der <strong>eps</strong> Zahlungsbestätigung erreichbar ist; Ziel-URL= Angabe<br />
aus <strong>eps</strong>p:ConfirmationUrl) initiiert.<br />
Der VitalityCheck wird an den <strong>eps</strong> SO gerichtet.<br />
7.1.8. Schritt III-2: Vitality Check <strong>eps</strong> SO-Händler<br />
Der <strong>eps</strong> SO leitet die „<strong>eps</strong>p:VitalityCheckDetails“ Nachricht an den Händler weiter.<br />
Wird die ‚<strong>eps</strong>p:VitalityCheckDetails‘ Nachricht durch den Händler nicht vor dem Ti-<br />
meout beantwortet, wird keine Antwort auf die Nachricht des Bankrechners retour-<br />
niert (Verbindung wird geschlossen).<br />
Der <strong>eps</strong> SO informiert die <strong>eps</strong> Käuferbank, die <strong>eps</strong> Käuferbank zeigt dem Käufer die<br />
entsprechende Fehlermeldung an und leitet den Käufer mittels der<br />
„<strong>eps</strong>p:TransactionNokUrl“ an den Händler zurück.<br />
Es wird keine Überweisung durchgeführt, der TAN ist jedoch verbraucht.<br />
Die Wartezeit (Timeout) auf die Antwort des Vitality Check ist vom Scheme Operator<br />
abhängig und wird unter www.<strong>eps</strong>.or.at als technisches Beiblatt veröffentlicht.<br />
Aufbau XML Nachricht gemäß XML Schema EPSProtocol-V24.xsd:<br />
Abbildung 7-5: <strong>eps</strong>p:VitalityCheckDetails<br />
Beispiel XML Nachricht<br />
<br />
<br />
<br />
STUZZA / Mag. Joachim Geisler 51/70