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Feuerwehrkostenordnung - Stadt Filderstadt

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5. Lehrgänge<br />

Für Lehrgänge werden je Teilnehmer einer Gemeindefeuerwehr außerhalb der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> der entsendenden Gemeinde anteilig die tatsächlichen Kosten für<br />

die Entschädigung der Ausbilder, Aufwendungen für Einsatzmittel (Ölbinder,<br />

Schlauchreinigung und -reparaturen, Löschmittel, Verbrauchsmaterialien u.Ä.),<br />

Lehrmaterial und Verpflegung in Rechnung gestellt.<br />

6. Vorbeugender Brandschutz<br />

6.1 Automatische Brandmeldeanlagen<br />

Leistungen im Zusammenhang mit automatischen Brandmeldeanlagen (z.B.<br />

Tausch eines Objektschlüssels im Feuerwehr-Schlüsseldepot, Änderungen im<br />

Zusammenhang mit Feuerwehr-Laufkarten an der Brandmeldezentrale,<br />

wiederholte Abnahme einer Brandmeldeanlage, wiederholte Beurteilung eins<br />

Feuerwehrplans)<br />

u.a. pauschal: 60 €<br />

7. Sonstige Leistungen<br />

a) Die bei der Prüfung oder Reparatur notwendigen Ersatzteile und Materialien<br />

werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich 10 % Gemeinkostenzuschlag in<br />

Rechnung gestellt.<br />

b) Kosten für Verbrauchsmaterial, Sonderlöschmittel (Schaummittel, Löschpulver,<br />

Kohlendioxid, Sand) werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich 10 %<br />

Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt.<br />

c) Für die Entnahme von Wasser und Energie werden ggf. die vom<br />

Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellten Kosten berechnet.<br />

d) Bei Leistungen zur Beseitigung von Gefahren und Schäden durch Öl und andere<br />

gefährliche Stoffe und Güter werden die Entsorgungskosten sowie die<br />

Reinigungskosten der eingesetzten Fahrzeuge, Geräte und der Einsatzkleidung<br />

zusätzlich berechnet. Für eingetretene Schäden bei derartigen Leistungen hat der<br />

Kostenschuldner die Instandsetzungs- bzw. Neubeschaffungskosten der Geräte<br />

und/oder Einsatzkleidung zu tragen.<br />

e) Kosten, die der <strong>Stadt</strong> bei Heranziehung notwendiger fremder Hilfe zur Erfüllung<br />

der Aufgabe in Rechnung gestellt werden (z.B. Kranwagen, Radlader, Bagger,<br />

Lkw, Entsorgung, etc.), werden dem Kostenschuldner weiterberechnet.<br />

Änderung Bezüglich Beschluss Inkrafttreten<br />

Neufassung 25.06.2012 30.06.2012<br />

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