Link zum Protokoll - Gemeinde Haus
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GR -Sitzg. 2/2012 v. 8.3.2012 Seite 2 von 4<br />
Verhandlungen zur Lärmschutzwand Oberhaus konnten ebenfalls erfreulicherweise so geführt<br />
werden, dass die <strong>Gemeinde</strong> keine Beiträge dafür leisten muss. Zusammenfassend bedankt sich<br />
der Bürgermeister für die gute Zusammenarbeit im Vorstand und in der Hoheitsverwaltung und<br />
auch bei den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates für das Verständnis, dass aus Gründen der<br />
Sparsamkeit nicht jedes für 2011 geplante Vorhaben verwirklicht werden konnte.<br />
Prüfungsausschuss-Obmann GR Robert Tritscher verliest die Niederschrift vom 23.2.2012 über<br />
die Prüfung des RA-Entwurfes durch den Prüfungsausschuss, die keine Beanstandungen<br />
ergeben hat. Er beantragt für den Prüfungsausschuss, den Rechnungsabschluss 2011 zu<br />
genehmigen und dem Bürgermeister und dem <strong>Gemeinde</strong>kassier die Entlastung zu erteilen.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
B e s c h l u s s : Einstimmig wird beschlossen, den Rechnungsabschluss 2011 samt allen<br />
Beilagen in der vorliegenden Form zu genehmigen und dem Bürgermeister<br />
und dem <strong>Gemeinde</strong>kassier für das Rechnungsjahr 2011 die Entlastung zu<br />
erteilen.<br />
Festgelegt wird, alle Mehrausgaben und Mindereinnahmen schriftlich zu<br />
erläutern, die um mehr als 10 % vom Voranschlag abweichen, jedoch nur<br />
dann, wenn diese Abweichung mindestens € 2.500,- beträgt. Allen derartigen<br />
Überschreitungen von VA-Beträgen wird nachträglich zugestimmt. Der<br />
Rechnungsabschluss war zwei Wochen hindurch zur allgemeinen<br />
Einsichtnahme aufgelegt. Einwendungen wurden nicht eingebracht.<br />
Die Soll-Ergebnisse des Rechnungsabschlusses 2011 lauten:<br />
OH-Einnahmen 5.050.454,44<br />
OH-Ausgaben 4.765.263,13<br />
Soll-Überschuss 285.191,31<br />
AOH-Einnahmen 581.059,43<br />
AOH-Ausgaben 830.484,82<br />
Soll-Abgang 249.425,39<br />
4. Förderung Naturfreunde <strong>Haus</strong> für Selbstversorgerhütte Kaiblingalm<br />
Nach Verlesung des am 10.1.2012 eingebrachten Ansuchens beantragt Bgm. Schütter, die im<br />
Voranschlag 2012 vorgesehene Förderung von einmalig € 10.000,-- zu genehmigen.<br />
GK Wawra und GR Tritscher wirken als befangen nicht an der Beschlussfassung mit.<br />
B e s c h l u s s : Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.<br />
4a. Übernahme eines privaten Weggrundstücks beim vlg. Salleitner als <strong>Gemeinde</strong>weg<br />
Für die Feriensiedlung Salleitner müssen die Grundverkäufer eine Zufahrtsstraße herstellen, die<br />
dann ins Eigentum der Grundkäufer übergehen wird. Die Familie vlg. Salleitner beantragt nun,<br />
das erste kurze Teilstück dieser Zufahrtsstraße als <strong>Gemeinde</strong>weg ins öffentliche Gut zu<br />
übernehmen, damit das alte Bauernhaus vlg. Salleitner über eine <strong>Gemeinde</strong>weg-Zufahrt<br />
verfügt. Die Eigentümer Martina Lettner und Josef Stocker haben sich bereits mit Schreiben<br />
vom 3.8.2011 verpflichtet, das zu übernehmende Wegstück als Bedingung für die Übernahme<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> bis spätestens 31.10.2012 zu asphaltieren. Um schon vor diesem Termin<br />
die grundbücherliche Durchführung der Gesamtvermessung vornehmen zu können<br />
(Kostenersparnis für vlg. Salleitner gegenüber getrennter Durchführung), wollen nun aber die<br />
Eigentümer Stocker/Lettner entweder eine Bankgarantie von € 10.000,-- erbringen oder diesen<br />
Betrag in bar treuhändisch beim RA-Büro Hämmerle hinterlegen, sodass die <strong>Gemeinde</strong> die<br />
Sicherheit hat, dass das zu übernehmende Straßenstück tatsächlich wie mit Schreiben vom<br />
3.8.2011 vereinbart baulich hergestellt wird.