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Leitfaden zur Anwendung des Grundsatzes der

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gütet werden. Auf Basis dieser Daten können Paarvergleiche (job to job-Vergleiche)<br />

angestellt werden (s. auch Kapitel 1.1.4). Hierfür kommen Tätigkeiten in Frage,<br />

bei denen bei vorurteilsfreier Einschätzung eine annähernde Gleichwertigkeit<br />

angenommen werden kann. Ggf. können Tätigkeiten ausgewählt werden, bei<br />

denen das Entgelt gleich ist o<strong>der</strong> bei denen ein Abstand von zwei Entgeltgruppen<br />

(+/-) besteht.<br />

Ein Beispiel für einen Paarvergleich im Tarifbereich x:<br />

zu 95 Prozent weiblich besetzt<br />

Gehaltsgruppe 2:<br />

Einstiegsgehalt: 1.500 €<br />

Endgehalt nach 7 Tätigkeitsjahren 1.800 €<br />

kein Aufstieg in die nächsthöhere Gruppe vorgesehen<br />

Bewertungskriterien:<br />

1) Kenntnisse: abgeschlossene<br />

Berufsausbildung o<strong>der</strong><br />

gleichwertige Ausbildung,<br />

2) auch erworben durch mehrjährige<br />

an<strong>der</strong>weitige Qualifikation<br />

keine Zulagen<br />

39<br />

zu 85 Prozent männlich besetzt<br />

Lohngruppe IV:<br />

Lohn: 1740 €<br />

keine Stufendifferenzierung nach<br />

Tätigkeitsjahren,<br />

Aufstieg in Lohngruppe V nach 5-jähriger<br />

Tätigkeit möglich (hier Einstiegslohn: 1.940 €)<br />

Bewertungskriterien:<br />

1) Kenntnisse: sechsmonatige Einarbeitung<br />

2) Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit<br />

3) Verantwortung für Betriebsmittel<br />

Zulage für erhöhte Belastungen: 80 €<br />

Folgende potenzielle Diskriminierungsmechanismen werden sichtbar:<br />

1) uneinheitliche Bewertung <strong>der</strong> Tätigkeiten,<br />

2) möglicherweise Unterbewertung <strong>der</strong> Schreibkrafttätigkeit,<br />

3) uneinheitliche Stufenregelungen innerhalb <strong>der</strong> Entgeltgruppen,<br />

4) uneinheitliche Aufstiegsregeln <strong>zur</strong> nächsthöheren Gruppe,<br />

5) uneinheitliche Zulagen-Regelung.<br />

Soll nicht die Paarvergleichs-Methode, son<strong>der</strong>n die proportionale Vergleichsmethode<br />

angewendet werden, sind in einem ersten Schritt die Durchschnittsgehälter/-löhne<br />

von Frauen und Männern zu berechnen. Geeignete Darstellungsweisen<br />

sind z.B. Entgeltkurven, Häufigkeitsverteilungen, Balkendiagramme,<br />

Tortendiagramme.<br />

Folgende Daten sollten erhoben und verglichen werden:<br />

• durchschnittliches Monatsentgelt 39 von Frauen und von Männern,<br />

• durchschnittliche Monatsentgelte nach Tätigkeitsbereich und Geschlecht,<br />

• durchschnittliche Höhe <strong>der</strong> Überstundenzuschläge, Pauschalen, Abgeltung<br />

für atypische Arbeitszeiten nach Geschlecht,<br />

• sonstige durchschnittliche Zulagen, Prämien usw. nach Geschlecht.<br />

Was könnten diese Daten zeigen?<br />

Es könnte z.B. deutlich werden, dass Frauen um ein Drittel weniger verdienen als<br />

Männer (bei Hochrechnung <strong>der</strong> Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung), o<strong>der</strong> dass <strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> Frauen, die Zulagen/Prämien erhalten, signifikant niedriger ist als <strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> Männer, o<strong>der</strong> aber dass die Zulagen bei Männern höher sind. Zeigen<br />

sich <strong>der</strong>artige potenzielle Entgeltgleichheitsprobleme, sind in einem zweiten<br />

Schritt weitere Analysen notwendig. Es ist stets danach zu fragen, ob die Entgelt-<br />

o<strong>der</strong> Brutto-Jahresgehalt. Teilzeitbeschäftigte sollten für eine erste grobe Betrachtung auf<br />

Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet werden.

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