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Verwaltung<br />

Allen Eigentümern wird angeraten, die Vermessungen<br />

beim Katasteramt in Schlanders genau zu kontrollieren,<br />

insbesondere die Grenzverläufe und die richtige<br />

Zuordnung von Gebäude- und/oder Grundteilen zu<br />

Parzellen. Besonderes Augenmerk ist auch auf jene<br />

Liegenschaften zu richten, die an öffentliche Parzellen<br />

grenzen wie Straßen, Plätze, Gebäude, u.d.gl. So ist z.B.<br />

zu kontrollieren, ob nicht Grundflächen vor dem eigenen<br />

Haus der Straße zugeschrieben wurden. Die Gemeinde<br />

wird ihrerseits die Unterlagen auch genau überprüfen,<br />

inwieweit nicht öffentliches Gut den Privaten oder<br />

umgekehrt zugeschrieben wurde.<br />

Gebäudekataster – Kategorie F/9<br />

Die im Grundkataster vorhandenen Gebäude ohne Ertrag<br />

und mit der Kodierung F/9 wurde vor kurzem von Amts<br />

wegen auch in den Gebäudekataster eingetragen.<br />

Was sind nun Gebäude der Kategorie F/9 und was ist zu<br />

tun?<br />

Landwirtschaftliche Gebäude,<br />

die im Grundkataster bzw. im Gebäudekataster mit der<br />

Kodierung F/9 eingetragen sind und seit 2000 keinen<br />

Bau- bzw. Umbauarbeiten unterzogen wurden, sind im<br />

Kataster bereits korrekt eingetragen. Es bestehen somit<br />

keine weiteren Verpflichtungen.<br />

Die Woolschell - Seite 8<br />

Abgerissene Gebäude:<br />

ein Großteil dieser Gebäude wurde vor langer Zeit<br />

abgerissen, ohne dass die Parteien die Bauparzellen im<br />

Grundkataster löschen ließen.<br />

Die heute geltende Gesetzgebung verpflichtet zur<br />

Löschung, sieht aber keine Frist und keine Strafe für die<br />

Unterlassung vor. Es ist möglich, diese Parzellen in einem<br />

vereinfachten und kostenlosen Verfahren mittels eines<br />

einfachen Antrags (der Vordruck liegt im Katasteramt auf)<br />

zu löschen.<br />

Andere Bauten, die keiner Zuweisung eines Ertrags<br />

unterliegen:<br />

Lauben, Rampen, Ruinen, usw. werden von Amts wegen<br />

oder infolge einer einfachen Mitteilung richtig gestellt. Es<br />

besteht jedoch keine Pflicht für die Parteien. Die Meldung<br />

kann auch durch die Gemeinde erfolgen.<br />

Nicht bzw. nicht mehr landwirtschaftliche Gebäude, für<br />

welche die Gebäudekatastermeldung pflichtig ist und<br />

unterlassen wurde:<br />

es handelt sich um einen sehr begrenzten Prozentsatz der<br />

in die Kategorie F/9 eingetragenen Gebäude. Ihre<br />

Feststellung geht zu Lasten der Gemeinde, die auch die<br />

Kontrolle durchführt.<br />

Es wird empfohlen, beim Katasteramt in Schlanders im<br />

Zuge der Kontrolle der <strong>neu</strong>en Vermessungsunterlagen<br />

auch nachzufragen, ob Gebäude ohne Ertrag der<br />

Kategorie F/9 aufscheinen, damit diese dann gegebenenfalls<br />

mittels einer einfachen Meldung kostenlos richtig<br />

gestellt werden können.<br />

KR

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