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Verwaltung<br />
Allen Eigentümern wird angeraten, die Vermessungen<br />
beim Katasteramt in Schlanders genau zu kontrollieren,<br />
insbesondere die Grenzverläufe und die richtige<br />
Zuordnung von Gebäude- und/oder Grundteilen zu<br />
Parzellen. Besonderes Augenmerk ist auch auf jene<br />
Liegenschaften zu richten, die an öffentliche Parzellen<br />
grenzen wie Straßen, Plätze, Gebäude, u.d.gl. So ist z.B.<br />
zu kontrollieren, ob nicht Grundflächen vor dem eigenen<br />
Haus der Straße zugeschrieben wurden. Die Gemeinde<br />
wird ihrerseits die Unterlagen auch genau überprüfen,<br />
inwieweit nicht öffentliches Gut den Privaten oder<br />
umgekehrt zugeschrieben wurde.<br />
Gebäudekataster – Kategorie F/9<br />
Die im Grundkataster vorhandenen Gebäude ohne Ertrag<br />
und mit der Kodierung F/9 wurde vor kurzem von Amts<br />
wegen auch in den Gebäudekataster eingetragen.<br />
Was sind nun Gebäude der Kategorie F/9 und was ist zu<br />
tun?<br />
Landwirtschaftliche Gebäude,<br />
die im Grundkataster bzw. im Gebäudekataster mit der<br />
Kodierung F/9 eingetragen sind und seit 2000 keinen<br />
Bau- bzw. Umbauarbeiten unterzogen wurden, sind im<br />
Kataster bereits korrekt eingetragen. Es bestehen somit<br />
keine weiteren Verpflichtungen.<br />
Die Woolschell - Seite 8<br />
Abgerissene Gebäude:<br />
ein Großteil dieser Gebäude wurde vor langer Zeit<br />
abgerissen, ohne dass die Parteien die Bauparzellen im<br />
Grundkataster löschen ließen.<br />
Die heute geltende Gesetzgebung verpflichtet zur<br />
Löschung, sieht aber keine Frist und keine Strafe für die<br />
Unterlassung vor. Es ist möglich, diese Parzellen in einem<br />
vereinfachten und kostenlosen Verfahren mittels eines<br />
einfachen Antrags (der Vordruck liegt im Katasteramt auf)<br />
zu löschen.<br />
Andere Bauten, die keiner Zuweisung eines Ertrags<br />
unterliegen:<br />
Lauben, Rampen, Ruinen, usw. werden von Amts wegen<br />
oder infolge einer einfachen Mitteilung richtig gestellt. Es<br />
besteht jedoch keine Pflicht für die Parteien. Die Meldung<br />
kann auch durch die Gemeinde erfolgen.<br />
Nicht bzw. nicht mehr landwirtschaftliche Gebäude, für<br />
welche die Gebäudekatastermeldung pflichtig ist und<br />
unterlassen wurde:<br />
es handelt sich um einen sehr begrenzten Prozentsatz der<br />
in die Kategorie F/9 eingetragenen Gebäude. Ihre<br />
Feststellung geht zu Lasten der Gemeinde, die auch die<br />
Kontrolle durchführt.<br />
Es wird empfohlen, beim Katasteramt in Schlanders im<br />
Zuge der Kontrolle der <strong>neu</strong>en Vermessungsunterlagen<br />
auch nachzufragen, ob Gebäude ohne Ertrag der<br />
Kategorie F/9 aufscheinen, damit diese dann gegebenenfalls<br />
mittels einer einfachen Meldung kostenlos richtig<br />
gestellt werden können.<br />
KR