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Juni 2011 - Pinkafeld

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�Liebe<br />

<strong>Pinkafeld</strong>erInnen! Liebe HocharterInnen!<br />

In den letzten Wochen hat es einige Presseaussendungen gegeben, die sich in<br />

erster Linie auf den Rechnungsabschluss 2010 bezogen und <strong>Pinkafeld</strong> in ein<br />

schlechtes Bild gerückt haben.<br />

Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2010 wurde am 27. April <strong>2011</strong> mit nur<br />

einer Gegenstimme beschlossen. Trotz Rückgang der Ertragsanteile in allen österreichischen<br />

Gemeinden in Kombination mit stark steigenden Ausgaben für das Sozial– und Gesundheitswesen<br />

gehört der Rechnungsabschluss 2010 in <strong>Pinkafeld</strong> zu den besten in den letzten Jahren.<br />

<strong>Pinkafeld</strong> hat vor zwei Jahren bewusst eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt,<br />

um einer negativen Entwicklung entgegenzusteuern und den finanziellen Handlungsspielraum der<br />

Stadtgemeinde nicht nur aufrecht zu erhalten sondern auch zu vergrößern. So konnten die laufenden<br />

Einnahmen um 4,5 % bzw. rund � 360.000,— gesteigert werden. Die laufenden Ausgaben stiegen im<br />

gleichen Zeitraum nur um 0,3 % bzw. rund � 22.000,—. Als Konsequenz weist das Ergebnis der laufenden<br />

Gebarung einen Überschuss von � 1.714.273,— aus. Damit ist der Handlungsspielraum für<br />

kommende Investitionsherausforderungen dementsprechend gegeben. Die Darlehensverschuldung<br />

der Stadtgemeinde <strong>Pinkafeld</strong> wurde im Jahr 2010 um � 84.000,— reduziert. Das Maastricht-Ergebnis<br />

ergibt für das Jahr 2010 einen Überschuss von � 304.823,—.<br />

Damit liegt <strong>Pinkafeld</strong> bei den gebräuchlichen Gemeindekennzahlen wie Verschuldungsdauer, Schuldentilgungsquote<br />

usw. weiterhin im guten Bereich.<br />

Trotz dieser für wirtschaftlich schwierige Zeiten hervorragenden Ergebnisse versucht man, nur um<br />

politisches Kleingeld zu machen, <strong>Pinkafeld</strong> schlecht zu reden und die Arbeit der Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung<br />

abzuwerten.<br />

Ich wehre mich persönlich als Bürgermeister vehement gegen unqualifizierte Aussagen wie<br />

„hochverschuldete Stadt“, „<strong>Pinkafeld</strong> darf nicht Oberwart werden“ usw., weil dies den Ruf unserer<br />

Stadt insbesondere im Hinblick auf zukünftige Betriebsansiedelungen (es wird ständig mit Betrieben<br />

verhandelt) schadet. Außerdem wird jährlich der Rechnungsabschluss seitens der Gemeindeabteilung<br />

der Bgld. Landesregierung überprüft und unterliegt der Kontrolle des Landes. Ich lasse auch<br />

nicht die ordentliche und professionelle Arbeiter meiner MitarbeiterInnen schlecht reden.<br />

Gemeinde <strong>Pinkafeld</strong> Infrastruktur KG<br />

Wie hunderte Gemeinden in ganz Österreich hat auch <strong>Pinkafeld</strong> eine KG gegründet, um bei zukünftigen<br />

Vorhaben wie z. B. Um– und Zubau bei der Volksschule vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. D. h.<br />

im Klartext, dass wir im Jahr 2010 dadurch schon ca. � 70.000,— eingespart haben und in diesem<br />

Jahr noch ca. � 400.000,— einsparen werden. Das nenne ich verantwortungsvolle Finanzpolitik einer<br />

zukunftsorientierten Gemeinde.<br />

In der letzten Sitzung der Gemeinde <strong>Pinkafeld</strong> Infrastruktur KG hat uns auch unser Steuerberater<br />

sämtliche Vorgangsweisen als korrekt und effizient bestätigt und damit allen Anschuldigungen den<br />

Wind aus den Segeln genommen.<br />

Kanalgebühren, Entwicklung in den letzten 10 Jahren<br />

Die Kanalgebühren sind in den letzten 10 Jahren wie auch in den Jahren zuvor nur um den Verbraucherpreisindex<br />

(Inflation) angehoben worden. Das ergibt eine durchschnittliche Erhöhung pro Jahr<br />

von 2,2 %. Der Hebesatz für die Kanalanschlussgebühr pro m² ist seit Inkrafttreten des Gesetzes im<br />

Jahr 1984 gleich geblieben (� 5,81).<br />

In einer Presseaussendung wurde behauptet, dass Überschüsse aus den Einnahmen der Kanalgebühren<br />

laut Gesetz nicht ins Budget einfließen dürfen. Diesbezüglich verweise ich auf das Landesgesetzblatt<br />

Nr. 28/2005. Darin steht, dass der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 2. März 2005<br />

dieses Gesetz als verfassungswidrig aufgehoben hat.

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