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Steiermärkischen Landesregierung aus 1990 Bezug genommen worden, und zwar<br />

mit dem Hinweis, dass jener Runderlass aus 1974 nach wie vor in Geltung sei.<br />

Da zu diesem Thema die Gemeinderäte der SPÖ sowie ÖVP vor einer Entscheidung<br />

noch nähere Erkundigungen einholen wollten, wurde die entsprechende Behandlung<br />

in der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2011 mehrheitlich abgelehnt, jedoch mit<br />

dem Hinweis, dass die betreffende Angelegenheit auf die Tagesordnung der<br />

nächsten Gemeinderatssitzung gesetzt werden solle.<br />

Das Stadtamt erhielt mittlerweile einerseits über den Steirischen Städtebund den<br />

angesprochenen Erlass übermittelt, andererseits eine rechtliche Auskunft seitens der<br />

Bezirkshauptmannschaft Liezen, Gemeinden und Wahlen, zu diesem Thema<br />

mitgeteilt.<br />

In der Folge wird jenes Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Liezen gegenüber<br />

dem Stadtamt <strong>Rottenmann</strong> vom 26. Mai 2011 auszugsweise zitiert:<br />

Die Schulung der Gemeindemandatare stellt eine wichtige Voraussetzung für die<br />

möglichst ordnungsgemäße Arbeit in der Gemeindeverwaltung dar. Gemäß Erlass<br />

der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.<strong>05</strong>.1974 werden für die Schulung der<br />

Gemeindemandatare jährlich Schulungsbeiträge, welche über eine<br />

Landesorganisation verfügen, eingehoben.<br />

Darüber hinaus werden in Entsprechung der Parteienvereinbarungen vom<br />

02. Dezember 1996 zwischen den Vertretern der Österreichischen Volkspartei<br />

(ÖVP), der Sozialdemokratischen Partei (SPÖ) und der Freiheitlichen Partei<br />

Österreichs (FPÖ) Schulungsbeiträge eingehoben. Diese Beiträge werden an die<br />

Bezirksorganisationen weitergeleitet.<br />

Für Mandatare einer im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei, die über keine Landes-<br />

oder Bezirksorganisation verfügen, ist aus Vereinfachungsgründen der zustehende<br />

Betrag (Beitrag Land) über Antrag direkt von der Gemeinde auszubezahlen.<br />

Auf ausdrückliche telefonische Nachfrage bei Herrn Peter Grogl, Leiter des Referates<br />

Gemeinden und Wahlen an der Bezirkshauptmannschaft Liezen, wurde von diesem<br />

mitgeteilt, dass der angesprochene Erlass des Amtes der Steiermärkischen<br />

Landesregierung aus 1974 bzw. das darauf verweisende Schreiben aus 1990 bzw.<br />

der darin angesprochene Gleichheitsgrundsatz nur die Schulungsbeiträge an<br />

Landesorganisationen betreffen.<br />

Demnach wird in Ergänzung des Beschlusses des Gemeinderates vom<br />

28. Februar 2011 seitens Herrn GR. Horn beantragt, an die Bürgerliste WIR für<br />

<strong>Rottenmann</strong> folgende Schulungsbeiträge in Entsprechung des Erlasses des Amtes<br />

der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.<strong>05</strong>.1974 zur Auszahlung zu bringen:<br />

€ 34,88 x 6 Gemeinderäte = € 209,28<br />

Zudem sollen Schulungen gegen Belegvorlage an die Gemeinderatsmitglieder<br />

der Liste WIR sowie an den Gemeinderat der GRÜNEN seitens der<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 51 von 56

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