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Schul - Landesschulrat für Vorarlberg

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Der sonderpädagogische Förderbedarf<br />

Sonderpädagogische Förderung<br />

Sonderschule / Integration<br />

Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit<br />

Behinderung beim Erwerb einer ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende<br />

Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher<br />

Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung.<br />

Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und<br />

sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte<br />

Vorbereitung auf zukünftige Lebenssituationen ein. Sie erfordert<br />

die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern - ausgehend<br />

von ihren individuellen Fähigkeiten und Stärken – die den Erwerb<br />

größtmöglicher Autonomie sowie die Aneignung von Lerninhalten,<br />

Schlüsselqualifikationen und Kompetenz ermöglicht.<br />

Sonderpädagogischer Förderbedarf im schulrechtlichen Sinn gemäß § 8<br />

<strong>Schul</strong>pflichtgesetz 1985 liegt vor, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler<br />

infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der<br />

Volks- oder Hauptschule oder der Polytechnischen <strong>Schul</strong>e ohne sonderpädagogische<br />

Förderung nicht zu folgen vermag und nicht gemäß § 15<br />

<strong>Schul</strong>pflichtgesetz 1985 vom <strong>Schul</strong>besuch befreit ist.<br />

Die bescheidmäßige Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs<br />

(SPF) erfolgt durch den Bezirksschulrat nach Einholung von Gutachten.<br />

Der Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs<br />

erfolgt entweder durch die Erziehungsberechtigten, den <strong>Schul</strong>leiter/die<br />

<strong>Schul</strong>leiterin oder von Amts wegen. Diese Verfahrensschritte gelten<br />

ebenfalls <strong>für</strong> die Aufhebung und Änderung.<br />

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ermöglicht<br />

eine schulische Förderung entweder in einer Sonderschule oder in einem<br />

integrativen Setting in einer Volksschule, einer Hauptschule oder in der<br />

Unterstufe einer allgemein bildenden höheren <strong>Schul</strong>e.<br />

Sonderpädagogische Zentren (SPZ)<br />

Ziel der Sonderpädagogischen Zentren ist es, durch Bereitstellung und<br />

Koordination aller sonderpädagogischen Maßnahmen die integrative Betreuung<br />

behinderter Schüler/innen in Regelschulen in bestmöglicher<br />

Weise zu unterstützen.<br />

Standorte Bezirk Bludenz<br />

Allgemeine Sonderschule, SPZ Bludenz <strong>für</strong> den Gerichtsbezirk<br />

Bludenz mit den Gemeinden Stallehr und Lorüns<br />

6700 Bludenz, St.Peter-Straße 5, Tel. 05552/63621-935<br />

http://www.vobs.at/spz-bludenz E-Mail: direktion@spzbz.snv.at<br />

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