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Schul - Landesschulrat für Vorarlberg

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selbe breitgefächerte Lernangebot und werden individuell in ihrem Lernfortschritt<br />

unterstützt.<br />

Im Zeugnis erfolgt in diesen Unterrichtsgegenständen eine Beurteilung<br />

nach dem „Lehrplan der Allgemeinbildenden höheren <strong>Schul</strong>e“ oder nach<br />

dem „Lehrplan der Hauptschule“.<br />

Schüler/innen, die von der Volksschule die AHS-Reife zugesprochen erhalten,<br />

müssen in der 1. Klasse der Mittelschule nach dem „Lehrplan der<br />

Allgemeinbildenden höheren <strong>Schul</strong>e“ beurteilt werden. Nur mit Zustimmung<br />

der Eltern ist eine Beurteilung nach dem „Lehrplan der Hauptschule“<br />

möglich.<br />

In den Folgejahren ist sowohl eine Beurteilung nach dem „Lehrplan der<br />

Hauptschule“ als auch eine Beurteilung nach dem „Lehrplan der Allgemeinbildenden<br />

höheren <strong>Schul</strong>e“ möglich. Ein Wechsel in der Beurteilung<br />

im Zeugnis ist erst nach einem Beratungsgespräch bzw. einer frühzeitigen<br />

Information der Erziehungsberechtigten durch die Lehrer/innen möglich.<br />

Standortbezogenes Förderkonzept<br />

Jede <strong>Vorarlberg</strong>er Mittelschule hat ein eigenes, speziell auf die <strong>Schul</strong>e<br />

abgestimmtes, standortbezogenes Förderkonzept, welches auf die individuelle<br />

Förderung der Schüler/innen abzielt.<br />

Förderung meint einerseits die bestmögliche Entwicklung der Leistungspotenziale<br />

aller Schülerinnen und Schüler. Andererseits soll durch Förderung<br />

Lernversagen möglichst verhindert werden.<br />

Hinweise Weiterbesuch der <strong>Schul</strong>e in einem freiwilligen 10. <strong>Schul</strong>jahr<br />

(§ 19 SchPflG)<br />

Schüler/innen, die ihre allgemeine <strong>Schul</strong>pflicht im 9. <strong>Schul</strong>jahr durch den<br />

Weiterbesuch einer Volks-, Haupt-, Mittel- oder Sonderschule erfüllt<br />

haben, ohne dadurch das Lehrziel der betreffenden <strong>Schul</strong>art erreicht zu<br />

haben, sind berechtigt, in dem der Beendigung folgenden <strong>Schul</strong>jahr die<br />

Volks-, Haupt-, Mittel- oder Sonderschule weiter zu besuchen.<br />

Schüler/innen, die nach Erfüllung ihrer allgemeinen <strong>Schul</strong>pflicht die<br />

Polytechnische <strong>Schul</strong>e noch nicht besucht haben, sind ohne Rücksicht<br />

darauf, ob sie das Lehrziel der Volks-, Haupt-, Mittel- oder Sonderschule<br />

erreicht haben, berechtigt, die Polytechnische <strong>Schul</strong>e in dem der Beendigung<br />

ihrer allgemeinen <strong>Schul</strong>pflicht unmittelbar folgenden <strong>Schul</strong>jahr zu<br />

besuchen.<br />

<strong>Schul</strong>en mit ganztägig verschränkter <strong>Schul</strong>form in einer oder<br />

mehreren Klassen<br />

VMS Bludenz<br />

VMS Höchst<br />

VMS Hohenems-Herrenried<br />

VMS Wolfurt<br />

Anfragen richten Sie bitte an den Landeskoordinator der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Mittelschule<br />

Bezirksschulinspektor Christian Kompatscher<br />

E-Mail: christian.kompatscher@lsr-vbg.gv.at<br />

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