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Kundmachung Bauverhandlung Amtstafel 3727 - Knittelfeld

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Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer: An Ort und Stelle – Kärntner Straße 92, 8720 <strong>Knittelfeld</strong><br />

Verhandlungsleiter: Dr. Mario Zechner<br />

Bautechnischer Amtssachverständiger: Ing. Manfred Rohr<br />

Hinweise:<br />

Gemäß § 42 Abs. 1 AVG 1991 in Verbindung mit § 27 Stmk. BauG 1995 behalten nur die<br />

Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder<br />

während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG 1995<br />

(subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig<br />

vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.<br />

Wenn eine Person somit nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der<br />

Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt, verliert<br />

diese ihre Stellung als Partei.<br />

Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken<br />

dagegen ergeben.<br />

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich<br />

rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um<br />

bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige<br />

Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten<br />

Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.<br />

Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum<br />

Tag vor der <strong>Bauverhandlung</strong> während der Amtsstunden im Stadtbauamt <strong>Knittelfeld</strong>,<br />

Hauptplatz 15, 8720 <strong>Knittelfeld</strong>, 3. Stock, Zimmer Nr. 303, zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

Bei der Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung<br />

bei der <strong>Bauverhandlung</strong> provisorisch abgesteckt werden.<br />

Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen<br />

beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen. Es besteht keine Verpflichtung zur<br />

Teilnahme an der Verhandlung, wobei jedoch im Falle der Nichtteilnahme auf die<br />

Präklusionsfolgen des § 42 AVG 1991 und des § 27 Stmk. BauG 1995 verwiesen wird (siehe<br />

oben).<br />

Ergeht unter gleichzeitigem Anschluss eines Lageplanes an:<br />

Bauwerberin:<br />

1. PAX Bestattungs- und Grabstättenfachbetrieb GmbH, Flughafenstraße 16, 9020 Klagenfurt am<br />

Wörthersee<br />

Grundeigentümer:<br />

2. Moser Gerhard, Kobenz 129, 8720 Kobenz<br />

Verfasserin der Projektunterlagen:<br />

3. Kastner ZT-GmbH, Koschatstraße 83, 9020 Klagenfurt am Wörthersee<br />

Nachbarn:<br />

4. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesstraßenverwaltung, Landhausgasse 7, 8010<br />

Graz<br />

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