Kundmachung Bauverhandlung Amtstafel 3727 - Knittelfeld
Kundmachung Bauverhandlung Amtstafel 3727 - Knittelfeld
Kundmachung Bauverhandlung Amtstafel 3727 - Knittelfeld
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer: An Ort und Stelle – Kärntner Straße 92, 8720 <strong>Knittelfeld</strong><br />
Verhandlungsleiter: Dr. Mario Zechner<br />
Bautechnischer Amtssachverständiger: Ing. Manfred Rohr<br />
Hinweise:<br />
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG 1991 in Verbindung mit § 27 Stmk. BauG 1995 behalten nur die<br />
Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder<br />
während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG 1995<br />
(subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig<br />
vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.<br />
Wenn eine Person somit nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der<br />
Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt, verliert<br />
diese ihre Stellung als Partei.<br />
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken<br />
dagegen ergeben.<br />
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich<br />
rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um<br />
bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige<br />
Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten<br />
Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.<br />
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum<br />
Tag vor der <strong>Bauverhandlung</strong> während der Amtsstunden im Stadtbauamt <strong>Knittelfeld</strong>,<br />
Hauptplatz 15, 8720 <strong>Knittelfeld</strong>, 3. Stock, Zimmer Nr. 303, zur allgemeinen Einsicht auf.<br />
Bei der Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung<br />
bei der <strong>Bauverhandlung</strong> provisorisch abgesteckt werden.<br />
Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen<br />
beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen. Es besteht keine Verpflichtung zur<br />
Teilnahme an der Verhandlung, wobei jedoch im Falle der Nichtteilnahme auf die<br />
Präklusionsfolgen des § 42 AVG 1991 und des § 27 Stmk. BauG 1995 verwiesen wird (siehe<br />
oben).<br />
Ergeht unter gleichzeitigem Anschluss eines Lageplanes an:<br />
Bauwerberin:<br />
1. PAX Bestattungs- und Grabstättenfachbetrieb GmbH, Flughafenstraße 16, 9020 Klagenfurt am<br />
Wörthersee<br />
Grundeigentümer:<br />
2. Moser Gerhard, Kobenz 129, 8720 Kobenz<br />
Verfasserin der Projektunterlagen:<br />
3. Kastner ZT-GmbH, Koschatstraße 83, 9020 Klagenfurt am Wörthersee<br />
Nachbarn:<br />
4. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesstraßenverwaltung, Landhausgasse 7, 8010<br />
Graz<br />
2