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Gerhard Stiens: Krankheit und verhaltensbedingte Kündigung ...

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Arbeitsrechtstag<br />

Rhein-Ruhr<br />

29. Juni 2011<br />

in Essen<br />

<strong>Gerhard</strong> <strong>Stiens</strong>:<br />

<strong>Krankheit</strong> <strong>und</strong> <strong>verhaltensbedingte</strong> <strong>Kündigung</strong><br />

Darlegungs- <strong>und</strong> Beweislast (1)<br />

− der Arbeitgeber hat das Fehlen am Arbeitsplatz <strong>und</strong> das<br />

Nichtvorliegen einer Erkrankung darzulegen <strong>und</strong> zu<br />

beweisen<br />

aber:<br />

− Ansatz Indiztatsachen (z.B. Freizeitaktivitäten, Sport,<br />

anderweitige Arbeitstätigkeit)<br />

− der Arbeitnehmer hat dann vorzutragen welche<br />

tatsächliche physische oder psychische Erkrankung<br />

vorlag <strong>und</strong> den behandelnden Arzt oder etwaige<br />

Sachverständige von der Schweigepflicht zu entbinden

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