Gerhard Stiens: Krankheit und verhaltensbedingte Kündigung ...
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Arbeitsrechtstag<br />
Rhein-Ruhr<br />
29. Juni 2011<br />
in Essen<br />
<strong>Gerhard</strong> <strong>Stiens</strong>:<br />
<strong>Krankheit</strong> <strong>und</strong> <strong>verhaltensbedingte</strong> <strong>Kündigung</strong><br />
Darlegungs- <strong>und</strong> Beweislast (1)<br />
− der Arbeitgeber hat das Fehlen am Arbeitsplatz <strong>und</strong> das<br />
Nichtvorliegen einer Erkrankung darzulegen <strong>und</strong> zu<br />
beweisen<br />
aber:<br />
− Ansatz Indiztatsachen (z.B. Freizeitaktivitäten, Sport,<br />
anderweitige Arbeitstätigkeit)<br />
− der Arbeitnehmer hat dann vorzutragen welche<br />
tatsächliche physische oder psychische Erkrankung<br />
vorlag <strong>und</strong> den behandelnden Arzt oder etwaige<br />
Sachverständige von der Schweigepflicht zu entbinden