Gerhard Stiens: Krankheit und verhaltensbedingte Kündigung ...
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Arbeitsrechtstag<br />
Rhein-Ruhr<br />
29. Juni 2011<br />
in Essen<br />
<strong>Gerhard</strong> <strong>Stiens</strong>:<br />
<strong>Krankheit</strong> <strong>und</strong> <strong>verhaltensbedingte</strong> <strong>Kündigung</strong><br />
5. Übernahme von Detektivkosten (1)<br />
− Der Arbeitgeber muss gegen den Arbeitnehmer einen<br />
konkreten Tatverdacht haben<br />
− Der Detektiv muss aufgr<strong>und</strong> dieses konkreten<br />
Tatverdachts beauftragt worden sein<br />
− Der Arbeitnehmer muss einer Vertragspflichtverletzung<br />
überführt worden sein<br />
− Diese Vertragspflichtverletzung muss der Arbeitnehmer<br />
vorsätzlich begangen haben