Gerhard Stiens: Krankheit und verhaltensbedingte Kündigung ...
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Arbeitsrechtstag<br />
Rhein-Ruhr<br />
29. Juni 2011<br />
in Essen<br />
<strong>Gerhard</strong> <strong>Stiens</strong>:<br />
<strong>Krankheit</strong> <strong>und</strong> <strong>verhaltensbedingte</strong> <strong>Kündigung</strong><br />
Darlegungs- <strong>und</strong> Beweislast<br />
− die Drohung hat der Arbeitgeber darzulegen <strong>und</strong> zu<br />
beweisen<br />
− der Arbeitnehmer hat vorzutragen welche konkreten<br />
<strong>Krankheit</strong>en <strong>und</strong> <strong>Krankheit</strong>ssymptome vorgelegen<br />
haben <strong>und</strong> seinen behandelnden Arzt von der<br />
Schweigepflicht zu entbinden<br />
− die Beweislast für das Nichtvorliegen der<br />
Arbeitsunfähigkeit trägt dann wiederum der Arbeitgeber