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Gerhard Stiens: Krankheit und verhaltensbedingte Kündigung ...

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Arbeitsrechtstag<br />

Rhein-Ruhr<br />

29. Juni 2011<br />

in Essen<br />

<strong>Gerhard</strong> <strong>Stiens</strong>:<br />

<strong>Krankheit</strong> <strong>und</strong> <strong>verhaltensbedingte</strong> <strong>Kündigung</strong><br />

Darlegungs- <strong>und</strong> Beweislast<br />

− die Drohung hat der Arbeitgeber darzulegen <strong>und</strong> zu<br />

beweisen<br />

− der Arbeitnehmer hat vorzutragen welche konkreten<br />

<strong>Krankheit</strong>en <strong>und</strong> <strong>Krankheit</strong>ssymptome vorgelegen<br />

haben <strong>und</strong> seinen behandelnden Arzt von der<br />

Schweigepflicht zu entbinden<br />

− die Beweislast für das Nichtvorliegen der<br />

Arbeitsunfähigkeit trägt dann wiederum der Arbeitgeber

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