Gerhard Stiens: Krankheit und verhaltensbedingte Kündigung ...
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Arbeitsrechtstag<br />
Rhein-Ruhr<br />
29. Juni 2011<br />
in Essen<br />
<strong>Gerhard</strong> <strong>Stiens</strong>:<br />
<strong>Krankheit</strong> <strong>und</strong> <strong>verhaltensbedingte</strong> <strong>Kündigung</strong><br />
4. Genesungswidriges Verhalten<br />
− ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist<br />
verpflichtet sich so zu verhalten, dass er bald wieder<br />
ges<strong>und</strong> wird <strong>und</strong> an seinen Arbeitsplatz zurückkehren<br />
kann<br />
− der Arbeitnehmer hat insoweit auch auf die Interessen<br />
des Arbeitgebers (Arbeitsleistung, Entgeltfortzahlungsverpflichtung)<br />
Rücksicht zu nehmen