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Gerhard Stiens: Krankheit und verhaltensbedingte Kündigung ...

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Arbeitsrechtstag<br />

Rhein-Ruhr<br />

29. Juni 2011<br />

in Essen<br />

<strong>Gerhard</strong> <strong>Stiens</strong>:<br />

<strong>Krankheit</strong> <strong>und</strong> <strong>verhaltensbedingte</strong> <strong>Kündigung</strong><br />

1. Anzeige- <strong>und</strong> Nachweispflicht<br />

§ 5 Abs. 1 EntgeltfortzahlungsG<br />

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die<br />

Arbeitsunfähigkeit <strong>und</strong> deren voraussichtliche Dauer<br />

unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit<br />

länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine<br />

ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der<br />

Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer<br />

spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.<br />

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen<br />

Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die<br />

Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung<br />

angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue<br />

ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

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