Amtliches Bekanntmachungsblatt Mandelbachtal U
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Der Gemeinderat genehmigte gemäß § 24 Abs. 7 seiner Geschäftsordnung<br />
vom 15.12.2004 die Niederschrift über die Sitzung vom 26.<br />
Juni 2009 (öffentlicher Teil).<br />
TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates<br />
vom 06. Juli 2009 (öffentlicher Teil)<br />
(Beschluss-Nummer: 2009/265)<br />
Der Gemeinderat genehmigte, mit Änderung des Abstimmungsergebnisses<br />
unter TOP 9) und 10), gemäß § 24 Abs. 7 der Geschäftsordnung<br />
des Gemeinderates vom 15.12.2004 die Niederschrift über<br />
die Sitzung vom 06. Juli 2009.<br />
TOP 4: Vorabänderung des § 25 der Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />
<strong>Mandelbachtal</strong> im Hinblick auf das neue Haushaltsrecht<br />
zum 01.01.2010<br />
(Beschluss-Nummer: 2009/230)<br />
Der Gemeinderat beschloss die nachfolgenden Änderungen in der<br />
Geschäftsordnung, die ab 01.01.2010 in Kraft treten sollen:<br />
§ 25 - Festsetzung haushaltsrechtlich relevanter Höchstbeträge<br />
(1) Ein erheblicher Fehlbetrag im Sinne des § 87 Abs. 2 Ziffer 1 KSVG<br />
liegt vor, wenn sich im Ergebnishaushalt der bereits ausgewiesene<br />
Fehlbetrag um 20 % erhöht.<br />
(2) Ein erheblicher Fehlbetrag im Sinne des § 87 Abs. 2 Ziffer 2 KSVG<br />
liegt vor, wenn er mehr als 20 % die Auszahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit übersteigt.<br />
(3) Erheblich im Sinne des § 87 Abs. 2 Ziffer 3 KSVG sind über- oder<br />
außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen<br />
Haushaltsstellen, wenn sie 100.000 Euro überschreiten.<br />
(4) Baumaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie<br />
Aufwendungen und Auszahlungen für unabweisbare Instandsetzungen<br />
an Bauten und Anlagen sind geringfügig, wenn sie<br />
25.000 Euro nicht übersteigen.<br />
(5) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit sind erheblich im Sinne des § 89 Abs. 1<br />
KSVG, wenn sie mehr als 5.000 Euro betragen.<br />
(6) Eine nicht nur geringfügige Erhöhung von Investitionszahlungen<br />
einer Einzelmaßnahme liegt gemäß § 23 Abs. 3 KommHVO<br />
vor, wenn sie 5 % der Gesamtauszahlungen der Maßnahme übersteigt.<br />
TOP 5: Besetzung des Unterausschusses für Feuerwehrangelegenheiten<br />
und Hochwasserschutz<br />
(Beschluss-Nummer: 2009/289)<br />
Beschluss des Gemeinderates:<br />
Herr Bürgermeister Keßler teilte zunächst mit, dass nach der Sitzverteilung<br />
im Gemeinderat aufgrund des d’Hondt’schen Höchstzahlverfahrens<br />
4 CDU- und 2 SPD-Mitglieder in den Unterausschuss für<br />
Feuerwehrangelegenheiten und Hochwasserschutz gewählt werden<br />
können.<br />
Der 7. Sitz des Feuerwehrausschusses müsste aufgrund des<br />
d’Hondt’schen Höchstzahlverfahrens per Losentscheid zwischen den<br />
Fraktionen der CDU, FWG und Die Linke ermittelt werden.<br />
Nachdem sich alle Fraktionen auf die Sitzverteilung einigten, erbrachte<br />
die Abstimmung folgendes Ergebnis:<br />
In den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten und Hochwasserschutz<br />
wurden folgende Personen gewählt:<br />
- Martin Wannemacher (CDU)<br />
- Werner Untersteller (CDU)<br />
- Carolin Reinhard (CDU)<br />
- Martin Müller (FDP)<br />
- Stefan Meyer (SPD)<br />
- Dominik Stolz (FWG)<br />
- Willi Möger (Die Linke)<br />
TOP 6: a) Bestimmung der Mitglieder des Gemeinderates für die<br />
Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschriften des Unterausschusses<br />
für Feuerwehrangelegenheiten und Hochwasserschutz<br />
sowie<br />
b) Bestimmung der Mitglieder der Fraktion im Gemeinderat <strong>Mandelbachtal</strong><br />
DIE LINKE für die Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschriften<br />
der Ausschüsse<br />
(Beschluss-Nummer: 2009/291)<br />
Nach Benennung der Mitglieder zur Unterzeichnung der Niederschriften<br />
wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
a) Unterausschuss für Feuerwehrangelegenheiten und Hochwasserschutz<br />
CDU-Fraktion:<br />
Martin Wannemacher Stellvertreter: Werner Untersteller<br />
SPD-Fraktion:<br />
Stefan Meyer Stellvertreter: Dominik Stolz (FWG)<br />
b) Bestimmung der Mitglieder der Fraktion im Gemeinderat <strong>Mandelbachtal</strong><br />
DIE LINKE für die Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschriften<br />
der Ausschüsse<br />
- Verwaltungs-, Finanzund<br />
Personalausschuss<br />
Günter Walle Stellvertreterin: Sandra Petrak<br />
- Umwelt, Raumordnung<br />
und Bauwesen<br />
Günter Walle Stellvertreter: Willi Möger<br />
- Jugend, Bildung, Kultur,<br />
Fremdenverkehr und Sport<br />
Sandra Petrak Stellvertreter: Günter Walle<br />
TOP 7: Widerrufliche Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung<br />
des Zweckverbandes Technische Werke <strong>Mandelbachtal</strong><br />
und ihrer Stellvertreter<br />
(Beschluss-Nummer: 2009/292)<br />
Der Vorsitzende verwies auf das Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde<br />
vom 10.09.2009 und bat den Gemeinderat um Einigung. Er<br />
betonte nochmals, dass nach der Sitzverteilung im Gemeinderat<br />
aufgrund des d’Hondt’schen Höchstzahlverfahrens 4 Mitglieder der<br />
CDU-Fraktion und 2 Mitglieder der SPD-Fraktion in die Verbandsversammlung<br />
des Zweckverbandes Technische Werke <strong>Mandelbachtal</strong><br />
entsandt werden könnten.<br />
Eine Einigung zur Sitzverteilung wurde nicht erreicht, sodass auf<br />
den CDU-Vorschlag in geheimer Abstimmung 17 Stimmen (3 Sitze)<br />
und auf den SPD-Vorschlag 13 Stimmen (3 Sitze) fielen.<br />
Gewählt wurden:<br />
Manfred Pfeiffer (CDU)<br />
Martin Wannemacher (CDU)<br />
Werner Untersteller (CDU)<br />
Peter Römbell (SPD)<br />
Christian Janishek (SPD)<br />
Kai Hartz (SPD)<br />
Die übrigen in den jeweiligen Wahlvorschlägen aufgeführten Gemeinderatsmitglieder<br />
gelten als Vertreter der Gewählten in der in<br />
den Wahlvorschlägen aufgeführten Reihenfolge.<br />
BM Keßler widersprach aufgrund des Schreibens der Kommunalaufsicht<br />
diesem Ergebnis und kündigte die Vorlage bei der Kommunalaufsicht<br />
an.<br />
Rückschneiden<br />
von Anpflanzungen an Straßengrundstücken<br />
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen<br />
zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider<br />
können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen<br />
werden. Bei dem Ordnungsamt eingehende Hinweise<br />
und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen<br />
zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und<br />
Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste<br />
und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.<br />
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“<br />
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze<br />
oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich<br />
ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen<br />
oder Schildern (z. B. Straßenbezeichnungen, Omnibushaltestellen<br />
usw.) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung<br />
von ortsfremden Personen erschwert.<br />
Nach § 31 Abs. 2 des Saarländischen Straßengesetzes dürfen Anpflanzungen<br />
aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit<br />
einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt<br />
werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs<br />
beeinträchtigen können.<br />
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung<br />
bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den<br />
Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste<br />
zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr<br />
für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen<br />
Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.<br />
Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen<br />
Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende<br />
Hinweise zu beachten:<br />
1. Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher,<br />
Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen<br />
können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen<br />
oder halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze.<br />
Parkbäume, so schön sie auch sein mögen, haben in Hausgärten<br />
nichts zu suchen.<br />
2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen<br />
und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger<br />
und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum<br />
auch ohne Gefahren nutzen können.<br />
Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese<br />
Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere<br />
Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie<br />
selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie<br />
diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte<br />
auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig<br />
sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen<br />
konfrontiert werden können.<br />
Herbert Keßler, Bürgermeister<br />
Informationsveranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft<br />
„Pro Ehrenamt“ für Vereine<br />
Am Montag, 02.11.2009, informiert um 19.00 Uhr die Landesarbeitsgemeinschaft<br />
„Pro Ehrenamt“ über Steuer-, Rechts-, Versicherungsund<br />
GEMA-Fragen im Dorfgemeinschaftshaus Ormesheim. Die<br />
Veranstaltung richtet sich an Vereine. Hierfür konnten folgende<br />
Referenten gewonnen werden:<br />
- Herr Hissler, Versicherungsexperte<br />
- Herr Nessler, Experte für Rechtsfragen<br />
- Herr Müller, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft „Pro<br />
Ehrenamt“<br />
Interessierte Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen. Um dementsprechende<br />
Vorbereitungen treffen zu können, wird um Anmeldung<br />
gebeten. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung, Theo-Carlen-Platz<br />
2, Zimmer 1.20, telefonisch unter (06893) 809260 sowie<br />
Seite 4 <strong>Amtliches</strong> <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. 42/2009