23.01.2013 Aufrufe

Amtliches Bekanntmachungsblatt Mandelbachtal U

Amtliches Bekanntmachungsblatt Mandelbachtal U

Amtliches Bekanntmachungsblatt Mandelbachtal U

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Gemeinderat genehmigte gemäß § 24 Abs. 7 seiner Geschäftsordnung<br />

vom 15.12.2004 die Niederschrift über die Sitzung vom 26.<br />

Juni 2009 (öffentlicher Teil).<br />

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates<br />

vom 06. Juli 2009 (öffentlicher Teil)<br />

(Beschluss-Nummer: 2009/265)<br />

Der Gemeinderat genehmigte, mit Änderung des Abstimmungsergebnisses<br />

unter TOP 9) und 10), gemäß § 24 Abs. 7 der Geschäftsordnung<br />

des Gemeinderates vom 15.12.2004 die Niederschrift über<br />

die Sitzung vom 06. Juli 2009.<br />

TOP 4: Vorabänderung des § 25 der Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />

<strong>Mandelbachtal</strong> im Hinblick auf das neue Haushaltsrecht<br />

zum 01.01.2010<br />

(Beschluss-Nummer: 2009/230)<br />

Der Gemeinderat beschloss die nachfolgenden Änderungen in der<br />

Geschäftsordnung, die ab 01.01.2010 in Kraft treten sollen:<br />

§ 25 - Festsetzung haushaltsrechtlich relevanter Höchstbeträge<br />

(1) Ein erheblicher Fehlbetrag im Sinne des § 87 Abs. 2 Ziffer 1 KSVG<br />

liegt vor, wenn sich im Ergebnishaushalt der bereits ausgewiesene<br />

Fehlbetrag um 20 % erhöht.<br />

(2) Ein erheblicher Fehlbetrag im Sinne des § 87 Abs. 2 Ziffer 2 KSVG<br />

liegt vor, wenn er mehr als 20 % die Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit übersteigt.<br />

(3) Erheblich im Sinne des § 87 Abs. 2 Ziffer 3 KSVG sind über- oder<br />

außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen<br />

Haushaltsstellen, wenn sie 100.000 Euro überschreiten.<br />

(4) Baumaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie<br />

Aufwendungen und Auszahlungen für unabweisbare Instandsetzungen<br />

an Bauten und Anlagen sind geringfügig, wenn sie<br />

25.000 Euro nicht übersteigen.<br />

(5) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit sind erheblich im Sinne des § 89 Abs. 1<br />

KSVG, wenn sie mehr als 5.000 Euro betragen.<br />

(6) Eine nicht nur geringfügige Erhöhung von Investitionszahlungen<br />

einer Einzelmaßnahme liegt gemäß § 23 Abs. 3 KommHVO<br />

vor, wenn sie 5 % der Gesamtauszahlungen der Maßnahme übersteigt.<br />

TOP 5: Besetzung des Unterausschusses für Feuerwehrangelegenheiten<br />

und Hochwasserschutz<br />

(Beschluss-Nummer: 2009/289)<br />

Beschluss des Gemeinderates:<br />

Herr Bürgermeister Keßler teilte zunächst mit, dass nach der Sitzverteilung<br />

im Gemeinderat aufgrund des d’Hondt’schen Höchstzahlverfahrens<br />

4 CDU- und 2 SPD-Mitglieder in den Unterausschuss für<br />

Feuerwehrangelegenheiten und Hochwasserschutz gewählt werden<br />

können.<br />

Der 7. Sitz des Feuerwehrausschusses müsste aufgrund des<br />

d’Hondt’schen Höchstzahlverfahrens per Losentscheid zwischen den<br />

Fraktionen der CDU, FWG und Die Linke ermittelt werden.<br />

Nachdem sich alle Fraktionen auf die Sitzverteilung einigten, erbrachte<br />

die Abstimmung folgendes Ergebnis:<br />

In den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten und Hochwasserschutz<br />

wurden folgende Personen gewählt:<br />

- Martin Wannemacher (CDU)<br />

- Werner Untersteller (CDU)<br />

- Carolin Reinhard (CDU)<br />

- Martin Müller (FDP)<br />

- Stefan Meyer (SPD)<br />

- Dominik Stolz (FWG)<br />

- Willi Möger (Die Linke)<br />

TOP 6: a) Bestimmung der Mitglieder des Gemeinderates für die<br />

Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschriften des Unterausschusses<br />

für Feuerwehrangelegenheiten und Hochwasserschutz<br />

sowie<br />

b) Bestimmung der Mitglieder der Fraktion im Gemeinderat <strong>Mandelbachtal</strong><br />

DIE LINKE für die Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschriften<br />

der Ausschüsse<br />

(Beschluss-Nummer: 2009/291)<br />

Nach Benennung der Mitglieder zur Unterzeichnung der Niederschriften<br />

wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

a) Unterausschuss für Feuerwehrangelegenheiten und Hochwasserschutz<br />

CDU-Fraktion:<br />

Martin Wannemacher Stellvertreter: Werner Untersteller<br />

SPD-Fraktion:<br />

Stefan Meyer Stellvertreter: Dominik Stolz (FWG)<br />

b) Bestimmung der Mitglieder der Fraktion im Gemeinderat <strong>Mandelbachtal</strong><br />

DIE LINKE für die Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschriften<br />

der Ausschüsse<br />

- Verwaltungs-, Finanzund<br />

Personalausschuss<br />

Günter Walle Stellvertreterin: Sandra Petrak<br />

- Umwelt, Raumordnung<br />

und Bauwesen<br />

Günter Walle Stellvertreter: Willi Möger<br />

- Jugend, Bildung, Kultur,<br />

Fremdenverkehr und Sport<br />

Sandra Petrak Stellvertreter: Günter Walle<br />

TOP 7: Widerrufliche Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbandes Technische Werke <strong>Mandelbachtal</strong><br />

und ihrer Stellvertreter<br />

(Beschluss-Nummer: 2009/292)<br />

Der Vorsitzende verwies auf das Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde<br />

vom 10.09.2009 und bat den Gemeinderat um Einigung. Er<br />

betonte nochmals, dass nach der Sitzverteilung im Gemeinderat<br />

aufgrund des d’Hondt’schen Höchstzahlverfahrens 4 Mitglieder der<br />

CDU-Fraktion und 2 Mitglieder der SPD-Fraktion in die Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbandes Technische Werke <strong>Mandelbachtal</strong><br />

entsandt werden könnten.<br />

Eine Einigung zur Sitzverteilung wurde nicht erreicht, sodass auf<br />

den CDU-Vorschlag in geheimer Abstimmung 17 Stimmen (3 Sitze)<br />

und auf den SPD-Vorschlag 13 Stimmen (3 Sitze) fielen.<br />

Gewählt wurden:<br />

Manfred Pfeiffer (CDU)<br />

Martin Wannemacher (CDU)<br />

Werner Untersteller (CDU)<br />

Peter Römbell (SPD)<br />

Christian Janishek (SPD)<br />

Kai Hartz (SPD)<br />

Die übrigen in den jeweiligen Wahlvorschlägen aufgeführten Gemeinderatsmitglieder<br />

gelten als Vertreter der Gewählten in der in<br />

den Wahlvorschlägen aufgeführten Reihenfolge.<br />

BM Keßler widersprach aufgrund des Schreibens der Kommunalaufsicht<br />

diesem Ergebnis und kündigte die Vorlage bei der Kommunalaufsicht<br />

an.<br />

Rückschneiden<br />

von Anpflanzungen an Straßengrundstücken<br />

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen<br />

zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider<br />

können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen<br />

werden. Bei dem Ordnungsamt eingehende Hinweise<br />

und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen<br />

zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und<br />

Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste<br />

und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.<br />

Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“<br />

Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze<br />

oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich<br />

ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen<br />

oder Schildern (z. B. Straßenbezeichnungen, Omnibushaltestellen<br />

usw.) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung<br />

von ortsfremden Personen erschwert.<br />

Nach § 31 Abs. 2 des Saarländischen Straßengesetzes dürfen Anpflanzungen<br />

aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit<br />

einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt<br />

werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs<br />

beeinträchtigen können.<br />

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung<br />

bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den<br />

Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste<br />

zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr<br />

für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen<br />

Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.<br />

Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen<br />

Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende<br />

Hinweise zu beachten:<br />

1. Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher,<br />

Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen<br />

können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen<br />

oder halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze.<br />

Parkbäume, so schön sie auch sein mögen, haben in Hausgärten<br />

nichts zu suchen.<br />

2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen<br />

und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger<br />

und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum<br />

auch ohne Gefahren nutzen können.<br />

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese<br />

Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere<br />

Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie<br />

selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie<br />

diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte<br />

auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig<br />

sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen<br />

konfrontiert werden können.<br />

Herbert Keßler, Bürgermeister<br />

Informationsveranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft<br />

„Pro Ehrenamt“ für Vereine<br />

Am Montag, 02.11.2009, informiert um 19.00 Uhr die Landesarbeitsgemeinschaft<br />

„Pro Ehrenamt“ über Steuer-, Rechts-, Versicherungsund<br />

GEMA-Fragen im Dorfgemeinschaftshaus Ormesheim. Die<br />

Veranstaltung richtet sich an Vereine. Hierfür konnten folgende<br />

Referenten gewonnen werden:<br />

- Herr Hissler, Versicherungsexperte<br />

- Herr Nessler, Experte für Rechtsfragen<br />

- Herr Müller, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft „Pro<br />

Ehrenamt“<br />

Interessierte Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen. Um dementsprechende<br />

Vorbereitungen treffen zu können, wird um Anmeldung<br />

gebeten. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung, Theo-Carlen-Platz<br />

2, Zimmer 1.20, telefonisch unter (06893) 809260 sowie<br />

Seite 4 <strong>Amtliches</strong> <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. 42/2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!