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pdf (131 KB) - Mediaculture online

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Die Diskussion um den V- Chip nimmt mittlerweile auch in Europa konkrete<br />

Gestalt an. Am 30. Juli 1997 ist die veränderte europäische Fernsehrichtlinie in<br />

Kraft getreten. Danach ist vorgesehen, daß die Kommission binnen eines Jahres<br />

eine Untersuchung durchführt, in der unter anderem geprüft wird, ob die<br />

Vorschrift, neue Fernsehgeräte mit einer technischen Vorrichtung wie dem V-<br />

Chip auszustatten, zweckmäßig ist und die sich mit der Festlegung geeigneter<br />

Bewertungssysteme befaßt. Zudem legt die Fernsehrichtlinie fest, daß<br />

unverschlüsselte Programme, die die Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen<br />

können, durch akustische Zeichen anzukündigen oder durch optische Mittel<br />

kenntlich zu machen sind. 11<br />

Erwähnenswert ist in diesem Kontext auch die Tatsache, daß die internationale<br />

Diskussion zur Wirkung von Mediengewalt inzwischen von der UNESCO<br />

aufgegriffen worden ist. 1997 wurde eine. internationale Clearingstelle 12 für die<br />

Thematik "Kinder und Gewalt auf dem Bildschirm" gegründet. 13 Das Ziel ist die<br />

Sammlung und Verbreitung von Informationen über Forschungsergebnisse zum<br />

"Thema Kinder und Mediengewalt", den Zugang von Kindern zu Massenmedien<br />

und ihre Mediennutzung, Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Kinder und<br />

Medien, positive Alternativen zu Mediengewalt sowie Maßnahmen und Aktivitäten<br />

zur Begrenzung unnötiger Gewalt in Fernsehen, Filmen und interaktiven<br />

Medien. 14<br />

bestraft wurde, sondern erst am Ende des Programms - und zwar nur für die schlechten<br />

Charaktere. Die "good guys", die Gewalt ausüben, wurden in der Regel nicht bestraft.<br />

Gewalttätige Protagonisten hatten keine Gewissensbisse. In ungefähr der Hälfte der Gewaltakte<br />

wurde kein Leiden des Opfers gezeigt. In etwa einem Drittel der violenten Programme wurden<br />

keine negativen Konsequenzen von Gewalt gezeigt. Etwa 40 Prozent der violenten Szenen waren<br />

humorvoll. Lediglich vier Prozent der Programme mit Gewalt enthielten eine starke Anti- Gewalt-<br />

Botschaft.<br />

11 Vgl. den am 30. Juni 1997 vom Europäischen Parlament und dem Rat unterzeichnete Richtlinie<br />

97/36 EG zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates über die Koordinierung<br />

bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Ausübung der<br />

Fernsehtätigkeit ("Fernsehrichtlinie").<br />

12 UNESCO International Clearinghouse on Children and Violence on the Screen at the Nordic<br />

Information Center for Media and Communication Research (Nordicom, Göteborg University).<br />

13 Vgl. IRIS - Rechtliche Rundschau der europäischen audiovisuellen Informationsstelle, 3 (1997),<br />

H. 6. S.12.<br />

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