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Kooperationen - Kooperationsmanagement

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<strong>Kooperationen</strong> professionell gestalten – Praxisteil<br />

Angeboten, die pflegende Angehörige entlasten.<br />

Derzeit sind rund 580 Bündnisse auf bundesweiter Ebene aktiv, initiiert wurden die<br />

lokalen Bündnisse 2004 vom Bundesfamilienministerium und dem DIHK (Deutscher<br />

Industrie- und Handelskammertag) und werden seither von einem bundesweiten<br />

Servicebüro begleitet.<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter von kommunalen Gleichstellungsstellen haben unterschiedliche<br />

Aufgabenbereiche. Der Aktionsrahmen der Gleichstellungsbeauftragten<br />

nach LGG beschränkt sich auf den Bereich der Arbeitswelt der jeweiligen<br />

Dienststelle. Der Aktionsrahmen der kommunalen Gleichstellungsstellen ist zusätzlich<br />

die Gemeinde, in welcher die Stelle eingerichtet wurde.<br />

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nach dem<br />

Landesgleichstellungsgesetz sind:<br />

• Unterstützung der Dienststelle bei Ausführung des LGG<br />

(Beförderungs- und Stellenausschreibungsverfahren,<br />

Frauenförderplan, Berichte und andere Maßnahmen zur Gleichstellung<br />

von Frau und Mann).<br />

• Mitwirkung an allen sozialen, organisatorischen und personellen<br />

Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und<br />

Mann haben.<br />

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nach der Gemeindeordnung sind:<br />

• Im Rahmen der Aufgaben der Gemeinde, die Gleichstellung von Frauen<br />

und Männern zu fördern, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.<br />

• Förderung des Bewusstseinsbildungsprozesses in der Gesellschaft zur<br />

Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.<br />

• Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur<br />

Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung<br />

des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrages in Bereichen, die die<br />

Angelegenheiten der Gemeinde betreffen.<br />

• Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und<br />

-verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen und anderen<br />

gesellschaftlich relevanten Gruppen.<br />

• Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen,<br />

Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten, sowie für die Gleichstellung<br />

von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen<br />

Länder und des Bundes.<br />

• Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister<br />

durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von<br />

Informationsmaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und<br />

Ergebnisse ihrer Arbeit = Öffentlichkeitsarbeit<br />

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