Rundschau 03/2006 - Gemeinde Schweitenkirchen
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September <strong>2006</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> Seite 11<br />
c) für Raffenstetten:<br />
Restabfall am: 21.09., 06.10., 19.10., <strong>03</strong>.11., 16.11., 30.11., 14.12.<br />
Biotonne am: 29.09., 13.10., 27.10., 10.11., 24.11., 08.12., 22.12.<br />
Papiertonne am: 29.09., 27.10., 24.11., 22.12.<br />
Nicht vergessen: Die Tonnen müssen spätestens bis 6 Uhr bereitgestellt<br />
sein.<br />
Änderung bei der Müllabfuhr wg. der Feiertage:<br />
Die übliche Leerung vom: wird wegen verlegt auf:<br />
Do., 05.10. Tag d. Dt. Einheit Fr., 06.10.<br />
Fr., 06.10. – „ _ Sa., 07.10.<br />
Do., 02.11 Allerheiligen Fr., <strong>03</strong>.11.<br />
Fr., <strong>03</strong>.11. – „ _ Sa., 04.11.<br />
Nächstgelegene Schule für Schüler aus dem <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />
<strong>Schweitenkirchen</strong>, die eine Berufsfachschule, die Wirtschaftsschule,<br />
die Berufsoberschule oder Fachoberschule besuchen<br />
wollen.<br />
Seit Dezember 2005 bedient die Fa. Stanglmeier die Strecke<br />
<strong>Schweitenkirchen</strong> – Nörting mit einer öffentlichen Linie. Durch<br />
die Einführung dieser Linie entfällt für den Schulbesuch die Notwendigkeit<br />
eines Autos bis Nörting, wodurch sich der Beförderungsaufwand<br />
nach Freising erheblich verringert. Dies hat zur<br />
Folge, dass die entsprechenden Schulen in Ingolstadt bzw. München<br />
nicht mehr die nächstgelegenen Schulen sind und der Anspruch<br />
auf Erstattung der Fahrtkosten nicht mehr gegeben ist.<br />
Diese Regelung gilt ab dem Schuljahr 2007 – 2008.<br />
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Landratsamt, Schülerbeförderung<br />
Tel. 08441/27-424 oder 434.<br />
Beschwerden wegen Hundekot<br />
In letzter Zeit gingen bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung verstärkt Beschwerden<br />
über Verunreinigungen öffentlicher Flächen durch Hundekot<br />
ein, in diesem Zusammenhang wurde die Redaktion gebeten,<br />
folgende Bitte zu veröffentlichen:<br />
Dass Hunde beim Gassigehen ihr „Geschäft“ verrichten, ist auch<br />
ganz natürlich. Nicht natürlich allerdings sind die vielen Häufchen<br />
mitten auf öffentlichen Spazierwegen, Grünanlagen und<br />
Spielplätzen, so dass man nach Aussage einer Bürgerin im Bereich<br />
Schachinger Weg, sogar richtig „Slalom“ darum herum laufen<br />
muss.<br />
Darum die Bitte an alle Hundebesitzer:<br />
Nehmen Sie mittels Plastiktüte oder Kotbeutel die Notdurft Ihres<br />
Hundes mit nach Hause in die Restabfalltonne und leisten<br />
auch Sie so einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz und<br />
Bürgergemeinsinn!<br />
Räumung der Straßeneinlaufschächte ist Anliegersache<br />
Die Anlieger haben gemäß der Verordnung über die Reinhaltung<br />
und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung<br />
der Gehbahnen im Winter, §5, neben den üblichen Reinigungspflichten<br />
insbesondere die Kanaleinlaufschächte freizumachen<br />
besonders vor starken Niederschlägen im Herbst und<br />
Tauwetter im Winter.<br />
Zudem wird bei Baumaßnahmen immer wieder festgestellt, dass<br />
beim Auswaschen der Betonmaschinen das Zementwasser in den<br />
Abwasserkanal eingeleitet wird. Dadurch wird dieser im Laufe<br />
der Zeit durch Vermischung des Zementwassers mit Sand mehr<br />
oder weniger zubetoniert.<br />
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die dadurch notwendig<br />
werdenden kostenintensiven Ausbesserungsarbeiten von den<br />
Verursachern getragen werden müssen.<br />
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern<br />
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ersuchen wir unsere Gartenbesitzer,<br />
die Bäume und Sträucher, die mit den Ästen und Zweigen<br />
in die Fahrbahn bzw. das Bankett hineinragen, so zurückzuschneiden,<br />
dass Gehweg und Fahrbahn wieder ungehindert<br />
benutzt werden können (insbesondere Freihaltung des Lichtraumprofils<br />
auf einer Mindesthöhe von 4,25 m) s. Skizze.<br />
Eine optimale Sicht fördert die Verkehrsübersicht und die Verkehrssicherheit<br />
auf öffentlichen Straßen sowie auf Geh- und Radwegen.<br />
Auf was ist beim Zurückschneiden Ihrer Bepflanzung (Bäume,<br />
Hecken und Sträucher) zu achten:<br />
• 50 cm seitlicher Abstand vom Fahrbahrrand<br />
• der Lichtraum von 4,50 m Höhe über den Straßen und 2,50 m<br />
Höhe über den Geh- und Radwegen von Ästen frei halten<br />
• die Wirkung der Beleuchtung für Verkehrsflächen nicht beeinträchtigen<br />
• den Seitenbereich bei gefährlichen Straßenstellen, insbesondere<br />
bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen ausreichend<br />
frei halten<br />
• Bäume und größere Äste sind zu beseitigen, welche den Witterungseinflüssen<br />
nicht genügend Wiederstand leisten und auf<br />
die Verkehrsfläche zu stürzen drohen.<br />
Bei der Gelegenheit verweisen wir besonders auf eventuelle Haftungsfragen<br />
bei Unfällen infolge Sichtbehinderung.<br />
Sprechtage des Versicherungsberaters der Deutschen Rentenversicherung<br />
Auskunft und Beratung<br />
Der Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung hält<br />
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat, im Landratsamt Pfaffenhofen<br />
a.d.Ilm, Hauptplatz 22 einen Sprechtag ab.<br />
Die Sprechtage sind immer in der Zeit von 9 – 12 und 13 – 15.30<br />
Uhr. Dabei werden alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
kostenfrei beantwortet.<br />
Zu allen persönlichen Auskünften werden die Versicherungsunterlagen<br />
sowie der Personalausweis des Ratsuchenden benötigt.<br />
Anmeldung eine Woche vorher unter Tel.08441/27179 erforderlich.<br />
E.ON Bayern senkt die Kosten der Servicerufnummern<br />
Um den Bürgern Ihrer <strong>Gemeinde</strong>n den bestmöglichen Service zu<br />
garantieren, wurden die E.ON Servicerufnummern auf 6 Cent pro<br />
Anruf aus dem deutschen Festnetz gesenkt.<br />
Technischer Kundenservice: 0180 2 19 20 71<br />
Störungsnummer: 0180 2 19 20 91<br />
Gemeinschaft in der <strong>Gemeinde</strong>!