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Rundschau 03/2006 - Gemeinde Schweitenkirchen

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September <strong>2006</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er <strong>Rundschau</strong> Seite 11<br />

c) für Raffenstetten:<br />

Restabfall am: 21.09., 06.10., 19.10., <strong>03</strong>.11., 16.11., 30.11., 14.12.<br />

Biotonne am: 29.09., 13.10., 27.10., 10.11., 24.11., 08.12., 22.12.<br />

Papiertonne am: 29.09., 27.10., 24.11., 22.12.<br />

Nicht vergessen: Die Tonnen müssen spätestens bis 6 Uhr bereitgestellt<br />

sein.<br />

Änderung bei der Müllabfuhr wg. der Feiertage:<br />

Die übliche Leerung vom: wird wegen verlegt auf:<br />

Do., 05.10. Tag d. Dt. Einheit Fr., 06.10.<br />

Fr., 06.10. – „ _ Sa., 07.10.<br />

Do., 02.11 Allerheiligen Fr., <strong>03</strong>.11.<br />

Fr., <strong>03</strong>.11. – „ _ Sa., 04.11.<br />

Nächstgelegene Schule für Schüler aus dem <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />

<strong>Schweitenkirchen</strong>, die eine Berufsfachschule, die Wirtschaftsschule,<br />

die Berufsoberschule oder Fachoberschule besuchen<br />

wollen.<br />

Seit Dezember 2005 bedient die Fa. Stanglmeier die Strecke<br />

<strong>Schweitenkirchen</strong> – Nörting mit einer öffentlichen Linie. Durch<br />

die Einführung dieser Linie entfällt für den Schulbesuch die Notwendigkeit<br />

eines Autos bis Nörting, wodurch sich der Beförderungsaufwand<br />

nach Freising erheblich verringert. Dies hat zur<br />

Folge, dass die entsprechenden Schulen in Ingolstadt bzw. München<br />

nicht mehr die nächstgelegenen Schulen sind und der Anspruch<br />

auf Erstattung der Fahrtkosten nicht mehr gegeben ist.<br />

Diese Regelung gilt ab dem Schuljahr 2007 – 2008.<br />

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Landratsamt, Schülerbeförderung<br />

Tel. 08441/27-424 oder 434.<br />

Beschwerden wegen Hundekot<br />

In letzter Zeit gingen bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung verstärkt Beschwerden<br />

über Verunreinigungen öffentlicher Flächen durch Hundekot<br />

ein, in diesem Zusammenhang wurde die Redaktion gebeten,<br />

folgende Bitte zu veröffentlichen:<br />

Dass Hunde beim Gassigehen ihr „Geschäft“ verrichten, ist auch<br />

ganz natürlich. Nicht natürlich allerdings sind die vielen Häufchen<br />

mitten auf öffentlichen Spazierwegen, Grünanlagen und<br />

Spielplätzen, so dass man nach Aussage einer Bürgerin im Bereich<br />

Schachinger Weg, sogar richtig „Slalom“ darum herum laufen<br />

muss.<br />

Darum die Bitte an alle Hundebesitzer:<br />

Nehmen Sie mittels Plastiktüte oder Kotbeutel die Notdurft Ihres<br />

Hundes mit nach Hause in die Restabfalltonne und leisten<br />

auch Sie so einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz und<br />

Bürgergemeinsinn!<br />

Räumung der Straßeneinlaufschächte ist Anliegersache<br />

Die Anlieger haben gemäß der Verordnung über die Reinhaltung<br />

und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung<br />

der Gehbahnen im Winter, §5, neben den üblichen Reinigungspflichten<br />

insbesondere die Kanaleinlaufschächte freizumachen<br />

besonders vor starken Niederschlägen im Herbst und<br />

Tauwetter im Winter.<br />

Zudem wird bei Baumaßnahmen immer wieder festgestellt, dass<br />

beim Auswaschen der Betonmaschinen das Zementwasser in den<br />

Abwasserkanal eingeleitet wird. Dadurch wird dieser im Laufe<br />

der Zeit durch Vermischung des Zementwassers mit Sand mehr<br />

oder weniger zubetoniert.<br />

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die dadurch notwendig<br />

werdenden kostenintensiven Ausbesserungsarbeiten von den<br />

Verursachern getragen werden müssen.<br />

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ersuchen wir unsere Gartenbesitzer,<br />

die Bäume und Sträucher, die mit den Ästen und Zweigen<br />

in die Fahrbahn bzw. das Bankett hineinragen, so zurückzuschneiden,<br />

dass Gehweg und Fahrbahn wieder ungehindert<br />

benutzt werden können (insbesondere Freihaltung des Lichtraumprofils<br />

auf einer Mindesthöhe von 4,25 m) s. Skizze.<br />

Eine optimale Sicht fördert die Verkehrsübersicht und die Verkehrssicherheit<br />

auf öffentlichen Straßen sowie auf Geh- und Radwegen.<br />

Auf was ist beim Zurückschneiden Ihrer Bepflanzung (Bäume,<br />

Hecken und Sträucher) zu achten:<br />

• 50 cm seitlicher Abstand vom Fahrbahrrand<br />

• der Lichtraum von 4,50 m Höhe über den Straßen und 2,50 m<br />

Höhe über den Geh- und Radwegen von Ästen frei halten<br />

• die Wirkung der Beleuchtung für Verkehrsflächen nicht beeinträchtigen<br />

• den Seitenbereich bei gefährlichen Straßenstellen, insbesondere<br />

bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen ausreichend<br />

frei halten<br />

• Bäume und größere Äste sind zu beseitigen, welche den Witterungseinflüssen<br />

nicht genügend Wiederstand leisten und auf<br />

die Verkehrsfläche zu stürzen drohen.<br />

Bei der Gelegenheit verweisen wir besonders auf eventuelle Haftungsfragen<br />

bei Unfällen infolge Sichtbehinderung.<br />

Sprechtage des Versicherungsberaters der Deutschen Rentenversicherung<br />

Auskunft und Beratung<br />

Der Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung hält<br />

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat, im Landratsamt Pfaffenhofen<br />

a.d.Ilm, Hauptplatz 22 einen Sprechtag ab.<br />

Die Sprechtage sind immer in der Zeit von 9 – 12 und 13 – 15.30<br />

Uhr. Dabei werden alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

kostenfrei beantwortet.<br />

Zu allen persönlichen Auskünften werden die Versicherungsunterlagen<br />

sowie der Personalausweis des Ratsuchenden benötigt.<br />

Anmeldung eine Woche vorher unter Tel.08441/27179 erforderlich.<br />

E.ON Bayern senkt die Kosten der Servicerufnummern<br />

Um den Bürgern Ihrer <strong>Gemeinde</strong>n den bestmöglichen Service zu<br />

garantieren, wurden die E.ON Servicerufnummern auf 6 Cent pro<br />

Anruf aus dem deutschen Festnetz gesenkt.<br />

Technischer Kundenservice: 0180 2 19 20 71<br />

Störungsnummer: 0180 2 19 20 91<br />

Gemeinschaft in der <strong>Gemeinde</strong>!

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