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Ausgabe August 2010 - Gemeinde Schwyz

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Schuldispensen ...<br />

und Jokerhalbtage an <strong>Gemeinde</strong>schule<br />

13<br />

Schuldispensen<br />

Schülerinnen und Schüler können auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten hin vom<br />

Unterricht dispensiert werden für:<br />

• dringende Arzt- oder Zahnarztbesuche, welche nicht ausserhalb der Schulzeit möglich sind;<br />

• schwere Erkrankungen oder Todesfälle in der Familie;<br />

• krankheitsbedingte Ausfälle;<br />

• Familienfeste, religiöse Feste;<br />

• sportliche, musikalische oder kulturelle Begabungsförderung, welche über den Rahmen<br />

der Jokerhalbtage hinaus gehen;<br />

• Absenzen mit speziellen Begründungen<br />

(Alpdispensen, beruflicher Auslandaufenthalt der Eltern usw.)<br />

Dispensationen für Ferien- und Freizeitangelegenheiten werden nicht bewilligt.<br />

Zuständigkeit für Dispensationen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwyz</strong><br />

1 Tag Klassenlehrperson<br />

1 Tag oder mehrere Tage vor oder im Anschluss an Schulferien<br />

sowie an so genannten «verlängerten Wochenenden», wie z.B. Auffahrt: Schulleiter<br />

2 bis 5 Tage Teamleiter<br />

6 bis 10 Tage Schulleiter<br />

ab 11 Tagen Schulrat<br />

Dispensationsersuchen sind der Klassenlehrperson so schnell wie möglich mündlich zu melden und<br />

anschliessend schriftlich und innert nützlicher Frist mit ausreichender Begründung auf dem Dienstweg<br />

der zuständigen Instanz einzureichen. Gesuche für voraussehbare und geplante Abwesenheiten<br />

an den Teamleiter, Schulleiter oder Schulrat sind mindestens vier Wochen vorher schriftlich mit<br />

Begründung und Unterlagen einzureichen.<br />

Jokerhalbtage<br />

Ab dem Schuljahr <strong>2010</strong>/2011 führt die <strong>Gemeinde</strong>schule <strong>Schwyz</strong> sogenannte Jokerhalbtage ein.<br />

Die Eltern haben somit die Möglichkeit an maximal vier Halbtagen pro Schuljahr voraussehbare<br />

Freitage unbürokratisch und selbstständig zu organisieren. Sie können ihr Kind ohne nähere<br />

Begründung während dieser beschränkten Anzahl von Halbtagen vom Unterricht dispensieren. Es<br />

liegt dabei im Interesse aller Beteiligten, dass ein geordneter Unterricht stattfinden kann. Für folgende<br />

Absenzgründe sind zwingend zuerst die Jokerhalbtage einzusetzen:<br />

• Familienfeste;<br />

• religiöse Feste;<br />

• sportliche, musikalische oder kulturelle Begabungsförderung.<br />

Die Klassenlehrperson ist eine Woche im Voraus schriftlich mit dem Formular für Jokerhalbtage zu<br />

informieren.<br />

Nähere Infos siehe:<br />

www.gemeindeschwyz.ch/bildung -> Allgemeines, Eltern ABC, Dispensen und Jokerhalbtage

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