25.01.2013 Aufrufe

Ausgabe August 2010 - Gemeinde Schwyz

Ausgabe August 2010 - Gemeinde Schwyz

Ausgabe August 2010 - Gemeinde Schwyz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zukunftsweisender Entscheid ...<br />

steht unmittelbar bevor<br />

5<br />

Seit Jahren steht die Nutzungsplanung<br />

der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schwyz</strong>, im Brennpunkt des<br />

politischen Interesses. Die seinerzeitige<br />

Mitwirkung sowie<br />

verschiedene Informationsmöglichkeiten<br />

waren von der<br />

Bevölkerung rege genutzt<br />

worden (siehe Bild). Dass ein<br />

grosses Bedürfnis nach einer<br />

geordneten räumlichen Entwicklung<br />

besteht, hatten die<br />

Stimmbürger vor einigen Jahren<br />

mit der Kreditgenehmig<br />

für Erschliessungswerke eindeutig<br />

dokumentiert. Nun<br />

steht beim Urnengang vom<br />

26. September <strong>2010</strong> der definitive<br />

Entscheid an. Traktandiert<br />

sind zwei Vorlagen<br />

gemäss nebenstehender Kurz-<br />

Zusammenfassung.<br />

Am Mittwoch, 18. <strong>August</strong> <strong>2010</strong> (20.00 Uhr), findet im MythenForum <strong>Schwyz</strong><br />

eine ausserordentliche <strong>Gemeinde</strong>versammlung statt. Dabei wird über eine der<br />

bedeutensten Vorlagen der jüngsten Vergangenheit beraten: die Revision der<br />

Nutzungsplanung. Die Abstimmung über dieses Planungswerk mit richtungsweisenden<br />

Entscheiden für die künftige Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwyz</strong><br />

wird an die Urnenabstimmung vom 26. September <strong>2010</strong> überwiesen.<br />

Der Zonenplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schwyz</strong> stammt aus dem Jahr<br />

1991. Mehr als 86 Prozent<br />

der darin ausgeschiedenen<br />

Baugebiete sind überbaut.<br />

Ohne verfügbares Bauland ist<br />

eine Entwicklung weder als<br />

Wohn- noch als Arbeitsort<br />

möglich. Gestützt auf den<br />

kommunalen Richtplan legt<br />

die Nutzungsplanung mit der<br />

Ausscheidung neuer Bauzonen,<br />

mit einem den heutigen<br />

Bedürfnissen angepassten<br />

Baureglement sowie mit einem<br />

auf dem bestehenden<br />

Strassennetz basierenden Erschliessungsplan<br />

den Grundstein<br />

für ein kontinuierliches,<br />

geordnetes und verkraftbares<br />

Wachstum der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Zonenplan, Baureglement<br />

und Erschliessungplan sind<br />

zweckmässig, zukunftsorientiert,<br />

ausgewogen und auf die<br />

Bedürfnisse sowie die Qualitäten<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwyz</strong><br />

ausgerichtet.<br />

Die Fahrenden in der Schweiz<br />

verfügen landesweit über zu<br />

wenig Durchgangsplätze. Veranlasst<br />

durch ein Bundesgerichtsurteil<br />

verpflichtete sich<br />

der Regierungsrat im kantonalen<br />

Richtplan, die Eignung<br />

des Armeeareals in Hinteribach<br />

als Standort für eine solche<br />

Anlage zu prüfen. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> hat sich dem<br />

Projekt nicht widersetzt und<br />

schlägt die Schaffung einer<br />

Sonderzone für Fahrende vor.<br />

Wird der Durchgangsplatz für<br />

Fahrende realisiert, ist dessen<br />

Betrieb durch den Kanton<br />

und/oder die Fahrenden<br />

selbst zu gewährleisten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!