Ausgabe August 2010 - Gemeinde Schwyz
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Zukunftsweisender Entscheid ...<br />
steht unmittelbar bevor<br />
5<br />
Seit Jahren steht die Nutzungsplanung<br />
der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schwyz</strong>, im Brennpunkt des<br />
politischen Interesses. Die seinerzeitige<br />
Mitwirkung sowie<br />
verschiedene Informationsmöglichkeiten<br />
waren von der<br />
Bevölkerung rege genutzt<br />
worden (siehe Bild). Dass ein<br />
grosses Bedürfnis nach einer<br />
geordneten räumlichen Entwicklung<br />
besteht, hatten die<br />
Stimmbürger vor einigen Jahren<br />
mit der Kreditgenehmig<br />
für Erschliessungswerke eindeutig<br />
dokumentiert. Nun<br />
steht beim Urnengang vom<br />
26. September <strong>2010</strong> der definitive<br />
Entscheid an. Traktandiert<br />
sind zwei Vorlagen<br />
gemäss nebenstehender Kurz-<br />
Zusammenfassung.<br />
Am Mittwoch, 18. <strong>August</strong> <strong>2010</strong> (20.00 Uhr), findet im MythenForum <strong>Schwyz</strong><br />
eine ausserordentliche <strong>Gemeinde</strong>versammlung statt. Dabei wird über eine der<br />
bedeutensten Vorlagen der jüngsten Vergangenheit beraten: die Revision der<br />
Nutzungsplanung. Die Abstimmung über dieses Planungswerk mit richtungsweisenden<br />
Entscheiden für die künftige Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwyz</strong><br />
wird an die Urnenabstimmung vom 26. September <strong>2010</strong> überwiesen.<br />
Der Zonenplan der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schwyz</strong> stammt aus dem Jahr<br />
1991. Mehr als 86 Prozent<br />
der darin ausgeschiedenen<br />
Baugebiete sind überbaut.<br />
Ohne verfügbares Bauland ist<br />
eine Entwicklung weder als<br />
Wohn- noch als Arbeitsort<br />
möglich. Gestützt auf den<br />
kommunalen Richtplan legt<br />
die Nutzungsplanung mit der<br />
Ausscheidung neuer Bauzonen,<br />
mit einem den heutigen<br />
Bedürfnissen angepassten<br />
Baureglement sowie mit einem<br />
auf dem bestehenden<br />
Strassennetz basierenden Erschliessungsplan<br />
den Grundstein<br />
für ein kontinuierliches,<br />
geordnetes und verkraftbares<br />
Wachstum der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Zonenplan, Baureglement<br />
und Erschliessungplan sind<br />
zweckmässig, zukunftsorientiert,<br />
ausgewogen und auf die<br />
Bedürfnisse sowie die Qualitäten<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwyz</strong><br />
ausgerichtet.<br />
Die Fahrenden in der Schweiz<br />
verfügen landesweit über zu<br />
wenig Durchgangsplätze. Veranlasst<br />
durch ein Bundesgerichtsurteil<br />
verpflichtete sich<br />
der Regierungsrat im kantonalen<br />
Richtplan, die Eignung<br />
des Armeeareals in Hinteribach<br />
als Standort für eine solche<br />
Anlage zu prüfen. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> hat sich dem<br />
Projekt nicht widersetzt und<br />
schlägt die Schaffung einer<br />
Sonderzone für Fahrende vor.<br />
Wird der Durchgangsplatz für<br />
Fahrende realisiert, ist dessen<br />
Betrieb durch den Kanton<br />
und/oder die Fahrenden<br />
selbst zu gewährleisten.