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29. Februar 2012 - Gaiberg

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Beschluss:<br />

Im Entwurf des Haushalts <strong>2012</strong> sind folgende Änderungen vorzunehmen:<br />

1. Einrichtung eines Ruftaxiverbindung an den Wochenenden<br />

nach Bammental zur S-Bahn 7.000 €<br />

(2 Ja-Stimmen/Grüne Liste; 7 Nein-Stimmen)<br />

2. Reduzierung des Ansatzes für Architekten- und Ingenieurhonorare<br />

zur Erstellung von Bebauungsplänen für die Gebiete "Mäuerles-<br />

äcker/Fritzenäcker" und "Wüstes Stück/Oberer Kittel" auf 11.000 €<br />

(2 Ja-Stimmen/Grüne Liste; 7 Nein-Stimmen)<br />

7.2 Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan <strong>2012</strong> wurde in der<br />

Verwaltungsausschusssitzung am 15.02.<strong>2012</strong> vorberaten. In dieser Sitzung<br />

wurden zwei Änderungen vorgenommen:<br />

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer - 24.200 € = neu 1.225.800 €<br />

- Gemeindejubiläum <strong>2012</strong> + 5.000 € = neu 25.000 €<br />

Mit diesen beiden Änderungen hat der Ausschuss dem Gemeinderat den<br />

Haushalt <strong>2012</strong> zur Annahme empfohlen.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Entwurf, obwohl keine gesetzliche<br />

Verpflichtung mehr besteht, in der Zeit vom 23.02.<strong>2012</strong> bis einschließlich<br />

31.01.<strong>2012</strong> (s. Amtsblatt Nr. 3/<strong>2012</strong>) öffentlich ausgelegt wurde.<br />

Die Etatreden der Fraktionen sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt.<br />

Beschluss:<br />

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung<br />

vom 03.10.1983 (GBL.S.578, berichtigt S.720) zuletzt geändert durch das Gesetz<br />

zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 18.05.1987 (GBL.S.161) hat<br />

der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Gaiberg</strong> am <strong>29.</strong>02.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan (ohne Wasserversorgung) wird festgesetzt mit<br />

den Einnahmen und Ausgaben von je 6.158.300 EURO<br />

davon im Verwaltungshaushalt 4.560.200 EURO<br />

im Vermögenshaushalt 1.598.100 EURO<br />

dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) von 0 EURO<br />

dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 EURO<br />

der Höchstbetrag der Kassenkredite mit 100.000 EURO<br />

§ 2<br />

Die Hebesätze werden festgesetzt<br />

1. für die Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf 305 vH<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 310 vH<br />

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