29. Februar 2012 - Gaiberg
29. Februar 2012 - Gaiberg
29. Februar 2012 - Gaiberg
- TAGS
- februar
- gaiberg
- www.gaiberg.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 6 -<br />
Beschluss:<br />
Im Entwurf des Haushalts <strong>2012</strong> sind folgende Änderungen vorzunehmen:<br />
1. Einrichtung eines Ruftaxiverbindung an den Wochenenden<br />
nach Bammental zur S-Bahn 7.000 €<br />
(2 Ja-Stimmen/Grüne Liste; 7 Nein-Stimmen)<br />
2. Reduzierung des Ansatzes für Architekten- und Ingenieurhonorare<br />
zur Erstellung von Bebauungsplänen für die Gebiete "Mäuerles-<br />
äcker/Fritzenäcker" und "Wüstes Stück/Oberer Kittel" auf 11.000 €<br />
(2 Ja-Stimmen/Grüne Liste; 7 Nein-Stimmen)<br />
7.2 Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan <strong>2012</strong> wurde in der<br />
Verwaltungsausschusssitzung am 15.02.<strong>2012</strong> vorberaten. In dieser Sitzung<br />
wurden zwei Änderungen vorgenommen:<br />
- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer - 24.200 € = neu 1.225.800 €<br />
- Gemeindejubiläum <strong>2012</strong> + 5.000 € = neu 25.000 €<br />
Mit diesen beiden Änderungen hat der Ausschuss dem Gemeinderat den<br />
Haushalt <strong>2012</strong> zur Annahme empfohlen.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Entwurf, obwohl keine gesetzliche<br />
Verpflichtung mehr besteht, in der Zeit vom 23.02.<strong>2012</strong> bis einschließlich<br />
31.01.<strong>2012</strong> (s. Amtsblatt Nr. 3/<strong>2012</strong>) öffentlich ausgelegt wurde.<br />
Die Etatreden der Fraktionen sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt.<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung<br />
vom 03.10.1983 (GBL.S.578, berichtigt S.720) zuletzt geändert durch das Gesetz<br />
zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 18.05.1987 (GBL.S.161) hat<br />
der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Gaiberg</strong> am <strong>29.</strong>02.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan (ohne Wasserversorgung) wird festgesetzt mit<br />
den Einnahmen und Ausgaben von je 6.158.300 EURO<br />
davon im Verwaltungshaushalt 4.560.200 EURO<br />
im Vermögenshaushalt 1.598.100 EURO<br />
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
(Kreditermächtigung) von 0 EURO<br />
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 EURO<br />
der Höchstbetrag der Kassenkredite mit 100.000 EURO<br />
§ 2<br />
Die Hebesätze werden festgesetzt<br />
1. für die Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) auf 305 vH<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 310 vH<br />
- 6 -