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MeineSchweiz. - Bank Coop

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Beteiligungen unter 20% sowie unwesentliche Beteiligungen<br />

und zur Veräusserung bestimmte branchenfremde<br />

Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten<br />

abzüglich betriebsnotwendiger Abschreibungen bzw.<br />

nach dem Niederstwertprinzip in den Finanzanlagen<br />

bilanziert. Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich<br />

notwendig beurteilt, wenn der Buchwert<br />

über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung<br />

am Bilanzstichtag vorliegen. Unbedeutende<br />

Beteiligungen werden generell sofort im Jahre<br />

des Erwerbs via «Abschreibungen auf dem Anlagevermögen»<br />

voll abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt<br />

bis höchstens zum Anschaffungswert, sofern der unter<br />

den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder<br />

steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine<br />

Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und CHF<br />

500 000.— übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung<br />

erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».<br />

Sachanlagen<br />

Die Sachanlagen werden einzeln pro Objekt oder Gegenstand<br />

bewertet.<br />

Investitionen in neue Sachanlagen werden aktiviert und<br />

nach dem Anschaffungswertprinzip bewertet, wenn sie<br />

während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden<br />

und die Aktivierungsuntergrenze von CHF 10 000.—<br />

übersteigen.<br />

Investitionen in bestehende Sachanlagen werden aktiviert,<br />

wenn dadurch der Markt- oder der Nutzwert<br />

nachhaltig erhöht oder die Lebensdauer wesentlich<br />

verlängert wird.<br />

Bei der Folgebewertung werden die Sachanlagen zum<br />

Anschaffungswert, abzüglich der kumulierten Abschreibungen,<br />

bilanziert. Die Sachanlagen werden<br />

über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer der<br />

Anlagen linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer<br />

für einzelne Kategorien von Sachanlagen<br />

beträgt:<br />

Anlagekategorien Nutzungsdauer<br />

Liegenschaften, ohne Land 50 Jahre<br />

EDV-Anlagen, Hardware 3 Jahre<br />

Mobiliar, Fahrzeuge 3 Jahre<br />

Einbauten und sonstige Sachanlagen 5–10 Jahre<br />

Software max. 5 Jahre<br />

Die Abschreibungsdauer für Softwarelizenzen wurde<br />

im Berichtsjahr neu beurteilt. Damit werden ab 1.1.2011<br />

neue Softwarelizenzen mit einem Anschaffungswert<br />

von mehr als 10 Mio. CHF während 5 Jahren abgeschrieben<br />

(bisher: 2 Jahre). Dadurch ergibt sich ein<br />

Effekt von 3,65 Mio. CHF auf die Erfolgsrechnung 2011<br />

der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong>.<br />

Alle Sachanlagen werden auf ihre Werthaltigkeit überprüft,<br />

wenn immer Ereignisse oder Umstände Anlass<br />

zur Vermutung geben, dass der Buchwert nicht mehr<br />

werthaltig ist. In diesen Fällen wird der Restbuchwert<br />

planmässig über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben<br />

oder es wird eine ausserplanmässige<br />

Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige<br />

zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden<br />

via «Abschreibungen auf dem Anlagevermögen»<br />

verbucht. Realisierte Gewinne aus der Veräusserung<br />

von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen<br />

Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die<br />

Position «Ausserordentlicher Aufwand». Software<br />

wird nach Ablauf der wirtschaftlichen Lebensdauer<br />

deaktiviert.<br />

Immaterielle Werte<br />

Erworbene immaterielle Werte werden bilanziert,<br />

wenn sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen<br />

messbaren Nutzen bringen. Selbst erarbeitete<br />

immaterielle Werte werden nicht bilanziert. Immaterielle<br />

Werte werden nach dem Anschaffungskostenprinzip<br />

bilanziert und bewertet. Sie werden über die<br />

geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben.<br />

Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne Kategorien<br />

von immateriellen Werten beträgt:<br />

Anlagekategorien Nutzungsdauer<br />

Übrige immaterielle Werte max. 3 Jahre<br />

Die immateriellen Werte werden auf ihre Werthaltigkeit<br />

überprüft, wenn immer Ereignisse oder Umstände Anlass<br />

zur Vermutung geben, dass der Buchwert nicht<br />

mehr werthaltig ist. In diesen Fällen wird der Restbuchwert<br />

planmässig über die verbleibende Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben oder eine ausserplanmässige Abschreibung<br />

getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche<br />

ausserplanmässige Abschreibungen werden via «Abschreibungen<br />

auf dem Anlagevermögen» verbucht.<br />

Anhang zur Jahresrechnung 99

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