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MeineSchweiz. - Bank Coop

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Geschäftsleitung<br />

Der Verwaltungsrat hat am 3.11.2011 das «Reglement über<br />

die an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auszurichtenden<br />

Vergütungen (Vergütungsreglement)» er lassen.<br />

Dieses tritt am 1.1.2012 in Kraft. Es gilt bereits für die im<br />

April 2012 auf der Basis des Geschäftsjahres 2011 auszurichtende<br />

variable Vergütung. Der ENA legt die Saläre,<br />

Entschädigungen, Erfolgsbeteiligungen und Pen sionskas<br />

sen regelungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

individuell fest, wobei das Vergütungsreglement den Rahmen<br />

für diese Entscheidungskompetenz setzt. Die Personalfachstelle<br />

erstellt, erstmals für das Geschäfts jahr<br />

2012, einen jährlichen Vergütungsbericht zur Um set zung<br />

des Vergütungsreglements, welcher vom ENA kommentiert<br />

und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt<br />

wird. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen<br />

an den Sitzungen des ENA nicht teil; der Vorsitzen de<br />

der Geschäftsleitung wird bei Bedarf als Auskunftsperson<br />

an die Sitzungen des ENA eingeladen.<br />

Für die Festsetzung der Vergütung sind insbesondere<br />

folgende Kriterien massgebend:<br />

· die funktionsbezogenen Anforderungen an Ausbildung,<br />

Erfahrung und Persönlichkeit;<br />

· die Verantwortung;<br />

· das Marktumfeld; d.h., die Vergütungen sind so anzusetzen,<br />

dass einerseits die für die Geschäftstätigkeit<br />

erforderlichen und geeigneten Mitarbeiter und<br />

Mitarbeiterinnen gewonnen und gehalten werden<br />

können und dass andererseits die Ausrichtung<br />

unnötig hoher und im Marktumfeld nicht gerechtfertigter<br />

Vergütungen vermieden wird;<br />

· die individuellen Fähigkeiten, die individuelle<br />

Leistungsbereitschaft und die individuelle Zielerreichung;<br />

· der Unternehmenserfolg.<br />

Elemente der Vergütungen sind:<br />

· das Basissalär und die Spesenpauschale;<br />

· die variable Vergütung;<br />

· die gesetzlich und reglementarisch vorgesehenen<br />

Sozialleistungen;<br />

· Lohnnebenleistungen wie Vergünstigungen auf <strong>Bank</strong><br />

<strong>Coop</strong> Produkten, Weiterbildungsbeiträgen, Sonderprämien<br />

und dergleichen.<br />

Die Festlegung der Höhe des Basissalärs sowie der<br />

Spesen pauschale steht innerhalb des im Vergütungsreglement<br />

gesetzten Rahmens im Ermessen des ENA.<br />

Er orien tiert sich dabei an den vorgenannten und im<br />

Vergütungs re gle ment aufgeführten Kriterien. Die Höhe<br />

78<br />

der Basissalä re wird jeweils im Januar vom ENA überprüft.<br />

Allfällige dabei resultierende Veränderungen waren analog<br />

der Basis salär runde der übrigen Mitarbeitenden ab<br />

April 2011 wirk sam. Die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

haben An spruch auf ein Dienstfahrzeug. Die von den Mitgliedern<br />

der Ge schäftsleitung bei der Wahrnehmung von<br />

<strong>Bank</strong>mandaten erhaltenen Entschädigungen in Form von<br />

VR-Honoraren gehen vollumfänglich zugunsten der <strong>Bank</strong><br />

<strong>Coop</strong> und werden in der Erfolgsrechnung unter dem anderen<br />

ordentlichen Ertrag verbucht.<br />

Die Höhe der variablen Vergütung orientiert sich an der<br />

Entwicklung des Bruttogewinns, wobei auch die Nach haltigkeit<br />

des erzielten Erfolgs und die Entwicklung der eingegangenen<br />

Risiken berücksichtigt werden, so namentlich<br />

die Entwicklung der Kredit- und Marktrisiken, der<br />

Wert berichtigungen und Rückstellungen, der vorgenommenen<br />

und beabsichtigten Investitionen sowie weitere<br />

besondere Entwicklungen, die einen signifikanten Einfluss<br />

auf Prozessrisiken, Liquidationsrisiken, versicherungstechnische<br />

und operationelle Risiken, Rechts- und<br />

Compliance-Risiken sowie Reputationsrisiken haben.<br />

Bei dieser Beurteilung stützt sich der ENA auf einen<br />

speziell zu diesem Zweck erstellten Bericht der Risikokontrolle<br />

und kann weitere Auskünfte und Berichte<br />

einholen. Im Übrigen hängt die Höhe der variablen Vergütung<br />

auch von der Funktion innerhalb der Geschäftsleitung<br />

sowie von individuellen Leistungswerten ab.<br />

Die individuellen Leistungsziele und auch die Gewichtung<br />

der einzelnen Elemente werden für den CEO vom<br />

Verwaltungsratspräsidenten und für die übrigen Mitglieder<br />

der Geschäftsleitung vom CEO individuell festgelegt.<br />

Diese individuellen Ziele und deren Gewichtung<br />

können von Jahr zu Jahr variieren. Die Gewichtung des<br />

Brutto gewinns per 31.12.2011 ist im Falle des CEO höher<br />

(rund 50%), während bei den beiden anderen Mitgliedern<br />

der Geschäftsleitung die individuellen Leistungsziele im<br />

Vor dergrund stehen (rund 70%). Die individuel len Ziele<br />

sind beim CEO auf die Strategie der <strong>Bank</strong> ab gestimmt (wie<br />

nachhaltiges Wachstum, Kostendisziplin und Risikomanagement),<br />

während sich die indi viduellen Leistungsziele<br />

der anderen Mitglieder der Geschäftsleitung an spezifi<br />

schen Kennzahlen im jeweiligen Bereich orientieren,<br />

wel che das jeweilige Mitglied der Geschäftsleitung auch<br />

tatsächlich persönlich beeinflussen kann. Je nach Entwicklung<br />

des Bruttogewinns und Erreichen der festgelegten<br />

Ziele verändert sich die variable Entschädigung.<br />

Die variable Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

wird jeweils im Januar nach dem Abschluss eines

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