MeineSchweiz. - Bank Coop
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Geschäftsleitung<br />
Der Verwaltungsrat hat am 3.11.2011 das «Reglement über<br />
die an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auszurichtenden<br />
Vergütungen (Vergütungsreglement)» er lassen.<br />
Dieses tritt am 1.1.2012 in Kraft. Es gilt bereits für die im<br />
April 2012 auf der Basis des Geschäftsjahres 2011 auszurichtende<br />
variable Vergütung. Der ENA legt die Saläre,<br />
Entschädigungen, Erfolgsbeteiligungen und Pen sionskas<br />
sen regelungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
individuell fest, wobei das Vergütungsreglement den Rahmen<br />
für diese Entscheidungskompetenz setzt. Die Personalfachstelle<br />
erstellt, erstmals für das Geschäfts jahr<br />
2012, einen jährlichen Vergütungsbericht zur Um set zung<br />
des Vergütungsreglements, welcher vom ENA kommentiert<br />
und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt<br />
wird. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen<br />
an den Sitzungen des ENA nicht teil; der Vorsitzen de<br />
der Geschäftsleitung wird bei Bedarf als Auskunftsperson<br />
an die Sitzungen des ENA eingeladen.<br />
Für die Festsetzung der Vergütung sind insbesondere<br />
folgende Kriterien massgebend:<br />
· die funktionsbezogenen Anforderungen an Ausbildung,<br />
Erfahrung und Persönlichkeit;<br />
· die Verantwortung;<br />
· das Marktumfeld; d.h., die Vergütungen sind so anzusetzen,<br />
dass einerseits die für die Geschäftstätigkeit<br />
erforderlichen und geeigneten Mitarbeiter und<br />
Mitarbeiterinnen gewonnen und gehalten werden<br />
können und dass andererseits die Ausrichtung<br />
unnötig hoher und im Marktumfeld nicht gerechtfertigter<br />
Vergütungen vermieden wird;<br />
· die individuellen Fähigkeiten, die individuelle<br />
Leistungsbereitschaft und die individuelle Zielerreichung;<br />
· der Unternehmenserfolg.<br />
Elemente der Vergütungen sind:<br />
· das Basissalär und die Spesenpauschale;<br />
· die variable Vergütung;<br />
· die gesetzlich und reglementarisch vorgesehenen<br />
Sozialleistungen;<br />
· Lohnnebenleistungen wie Vergünstigungen auf <strong>Bank</strong><br />
<strong>Coop</strong> Produkten, Weiterbildungsbeiträgen, Sonderprämien<br />
und dergleichen.<br />
Die Festlegung der Höhe des Basissalärs sowie der<br />
Spesen pauschale steht innerhalb des im Vergütungsreglement<br />
gesetzten Rahmens im Ermessen des ENA.<br />
Er orien tiert sich dabei an den vorgenannten und im<br />
Vergütungs re gle ment aufgeführten Kriterien. Die Höhe<br />
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der Basissalä re wird jeweils im Januar vom ENA überprüft.<br />
Allfällige dabei resultierende Veränderungen waren analog<br />
der Basis salär runde der übrigen Mitarbeitenden ab<br />
April 2011 wirk sam. Die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
haben An spruch auf ein Dienstfahrzeug. Die von den Mitgliedern<br />
der Ge schäftsleitung bei der Wahrnehmung von<br />
<strong>Bank</strong>mandaten erhaltenen Entschädigungen in Form von<br />
VR-Honoraren gehen vollumfänglich zugunsten der <strong>Bank</strong><br />
<strong>Coop</strong> und werden in der Erfolgsrechnung unter dem anderen<br />
ordentlichen Ertrag verbucht.<br />
Die Höhe der variablen Vergütung orientiert sich an der<br />
Entwicklung des Bruttogewinns, wobei auch die Nach haltigkeit<br />
des erzielten Erfolgs und die Entwicklung der eingegangenen<br />
Risiken berücksichtigt werden, so namentlich<br />
die Entwicklung der Kredit- und Marktrisiken, der<br />
Wert berichtigungen und Rückstellungen, der vorgenommenen<br />
und beabsichtigten Investitionen sowie weitere<br />
besondere Entwicklungen, die einen signifikanten Einfluss<br />
auf Prozessrisiken, Liquidationsrisiken, versicherungstechnische<br />
und operationelle Risiken, Rechts- und<br />
Compliance-Risiken sowie Reputationsrisiken haben.<br />
Bei dieser Beurteilung stützt sich der ENA auf einen<br />
speziell zu diesem Zweck erstellten Bericht der Risikokontrolle<br />
und kann weitere Auskünfte und Berichte<br />
einholen. Im Übrigen hängt die Höhe der variablen Vergütung<br />
auch von der Funktion innerhalb der Geschäftsleitung<br />
sowie von individuellen Leistungswerten ab.<br />
Die individuellen Leistungsziele und auch die Gewichtung<br />
der einzelnen Elemente werden für den CEO vom<br />
Verwaltungsratspräsidenten und für die übrigen Mitglieder<br />
der Geschäftsleitung vom CEO individuell festgelegt.<br />
Diese individuellen Ziele und deren Gewichtung<br />
können von Jahr zu Jahr variieren. Die Gewichtung des<br />
Brutto gewinns per 31.12.2011 ist im Falle des CEO höher<br />
(rund 50%), während bei den beiden anderen Mitgliedern<br />
der Geschäftsleitung die individuellen Leistungsziele im<br />
Vor dergrund stehen (rund 70%). Die individuel len Ziele<br />
sind beim CEO auf die Strategie der <strong>Bank</strong> ab gestimmt (wie<br />
nachhaltiges Wachstum, Kostendisziplin und Risikomanagement),<br />
während sich die indi viduellen Leistungsziele<br />
der anderen Mitglieder der Geschäftsleitung an spezifi<br />
schen Kennzahlen im jeweiligen Bereich orientieren,<br />
wel che das jeweilige Mitglied der Geschäftsleitung auch<br />
tatsächlich persönlich beeinflussen kann. Je nach Entwicklung<br />
des Bruttogewinns und Erreichen der festgelegten<br />
Ziele verändert sich die variable Entschädigung.<br />
Die variable Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
wird jeweils im Januar nach dem Abschluss eines