MeineSchweiz. - Bank Coop
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Geschäftsleitung an allen diesen Verwaltungsratssitzung<br />
en ganz oder teilweise teil; der Leiter des Konzerninspektorates<br />
nahm an einer Sitzung des Verwaltungsrates<br />
teil. Die durchschnittliche Sitzungsdauer betrug drei<br />
Stunden.<br />
Der Verwaltungsratsausschuss besteht aus dem Präsiden<br />
ten sowie zwei weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates.<br />
Die Mitglieder werden vom Verwaltungsrat<br />
für eine Amtsperiode von vier Jahren parallel zu derjenigen<br />
des Verwaltungsrates bestellt. Der Vorsitz obliegt<br />
dem Präsidenten des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsratsausschuss<br />
tritt auf Einladung des Präsidenten zu -<br />
sammen, sooft es die Geschäfte erfordern. Er fasst seine<br />
Beschlüsse in der Regel aufgrund eines Berichts und<br />
eines Antrags der Geschäftsleitung oder einer von dieser<br />
oder vom Verwaltungsratsausschuss beauftragten<br />
Person. Im Berichtsjahr wurden sieben Sitzungen ab gehalten,<br />
wovon vier auf Tage entfielen, an denen auch der<br />
Verwaltungsrat tagte. An allen Sitzungen nahmen der<br />
Vorsitzende der Geschäftsleitung bzw. sein Stell ver treter<br />
sowie das für den Geschäftsbereich Kredite und Produktion<br />
zuständige Mitglied der Geschäftsleitung teil.<br />
Ex terne Berater wurden keine beigezogen. Die durchschnittliche<br />
Sitzungsdauer betrug eineinhalb Stunden.<br />
Der Verwaltungsratsausschuss hat folgende Befugnisse:<br />
· Bewilligung von Krediten gemäss Reglement Kreditkompetenzen;<br />
· Entgegennahme von Informationen über wichtige<br />
Vorkommnisse, die den Geschäftsgang wesentlich<br />
beeinflussen, über Finanzierungen von besonderer<br />
Bedeutung sowie wesentliche Anpassungen im Konditionenbereich;<br />
· Beschlussfassung über Organkredite gemäss Kompetenzordnung;<br />
· Beschlussfassung über die Führung materieller Prozesse<br />
mit einem Ausfallrisiko von mehr als 1 Mio. CHF.<br />
Der Verwaltungsratsausschuss hat einen Teil seiner<br />
Kreditkompetenzen an die Geschäftsleitung delegiert.<br />
Der Verwaltungsrat hat mit Genehmigung der FINMA die<br />
Aufgaben des Audit Committee dem Audit Committee<br />
der Basler Kantonalbank übertragen. Für Bestellung, Organisation,<br />
Unterstellung, Aufgaben und Befugnisse so -<br />
wie Berichterstattung gilt das Pflichtenheft Audit Committee<br />
Konzern BKB. Das Audit Committee setzt sich aus<br />
mindestens drei Mitgliedern zusammen. Zwei Mitglieder<br />
sind gleichzeitig Mitglieder des <strong>Bank</strong>rates des Stammhauses<br />
Basler Kantonalbank oder des Verwaltungsrates<br />
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einer Konzerngesellschaft aus dem Konsolidierungskreis<br />
der Basler Kantonalbank. Das Audit Committee und<br />
des sen Präsident werden durch den <strong>Bank</strong>rat der Basler<br />
Kan tonalbank für die Dauer von vier Jahren bestellt. Der<br />
Präsident des Verwaltungsrates der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> gehört<br />
dem Audit Committee nicht an. Die Mitglie der des Audit<br />
Committee verfügen über angemessene Kenntnisse und<br />
Erfahrungen im Finanz- und Rechnungs wesen und sind<br />
mit der Tätigkeit der internen und externen Prüfer so wie<br />
den Grundprinzipien eines internen Kontrollsystems vertraut.<br />
Das Audit Committee versammelt sich auf Einladung seines<br />
Präsidenten. An den Sitzungen nehmen in der Regel<br />
der leitende Prüfer der bankengesetzlichen Prüfgesellschaft<br />
sowie der Leiter des Konzerninspektorats oder<br />
deren Stellvertreter teil. Je nach Bedarf können weitere<br />
Personen zugezogen werden. Die Prüfgesellschaft und<br />
das Konzerninspektorat sind dem Audit Committee<br />
gegenüber uneingeschränkt auskunftspflichtig. Die Mitglieder<br />
des Audit Committee erhalten alle zur Wahrnehmung<br />
ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen<br />
und Dokumente. Diese umfassen insbesondere auch<br />
sämtliche Prüfberichte der Prüfgesellschaft und des<br />
Konzerninspektorats. Die Prüfberichte werden zeitnah<br />
anlässlich der Sitzungen des Audit Committee behandelt.<br />
In der Regel hält es mindestens fünf Sitzungen pro Jahr<br />
ab. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf und Ermessen<br />
der Mitglieder einberufen. Im Berichtsjahr wurden elf<br />
Sitzungen abgehalten, die innerhalb des Kalenderjahrs<br />
in zeitlicher Hinsicht ziemlich gleichmässig verteilt<br />
waren. Die durchschnittliche Sitzungsdauer betrug zwei<br />
bis drei Stunden. Externe Berater wurden keine beigezogen.<br />
Der Präsident des Audit Committee informiert den<br />
Verwaltungsrat über die Sitzungen des Audit Committee<br />
und deren Erkenntnisse mündlich i.d.R. jeweils in der<br />
nächsten Sitzung des Verwaltungsrates. Einmal jährlich,<br />
nach der Behandlung der aufsichtsrechtlichen Prüfberichte<br />
und der Berichte über die Prüfung der Jahresrechnung<br />
des vergangenen Geschäftsjahres, erstellt das Audit<br />
Committee einen schriftlichen Bericht. Das Audit Committee<br />
unterstützt den Verwaltungsrat der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> bei<br />
der Wahrnehmung seiner Überwachungspflichten.<br />
Es unterstützt ferner auf Konzernebene den Konzernausschuss<br />
der BKB bei der Wahrnehmung seiner konzern<br />
bezogenen Überwachungspflichten. Es hat insbesondere<br />
folgende Aufgaben und Pflichten:<br />
· Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit der<br />
Prüfgesellschaft und der internen Revision sowie<br />
deren Zusammenwirken;