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Gutachten Qualitative Entwicklung der Planungsprozesse im ... - Aho

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- 1. Än<strong>der</strong>ung BBGB 1976. Am 18.08.1976 erfuhr das BBGB seine erste Än<strong>der</strong>ung durch das<br />

„Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Bundesbaugesetzes“ (BGBI. I. S. 2221) sowie am 06.07.1979 durch<br />

das „Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von<br />

Investitionsvorhaben <strong>im</strong> Städtebaurecht“ (BGBI. I S. 949).<br />

- Städtebauför<strong>der</strong>ungsgesetz 1971 (StBauFG). Neben dem BBGB kam für städtebauliche<br />

Sanierungs- und <strong>Entwicklung</strong>smaßnahmen das Städtebauför<strong>der</strong>ungsgesetz vom 27.07.1971<br />

zur Anwendung, welches am 30.07.1971 verkündet wurde (BGBI I S. 1125) und am<br />

01.08.1971 in Kraft trat. Inhaltlich enthielt es Best<strong>im</strong>mungen zur Vorbereitung und<br />

Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und <strong>Entwicklung</strong>smaßnahmen, über beson<strong>der</strong>e<br />

bodenrechtliche Best<strong>im</strong>mungen in den nach dem StBauFG festgelegten Bereichen, über die<br />

För<strong>der</strong>ung und Finanzierung <strong>der</strong> Maßnahmen sowie über beson<strong>der</strong>e abgaben- und<br />

steuerrechtliche Vorschriften. 54 1976 und 1984 erfuhr dieses Gesetz seine erste und zweite<br />

Novelle. Aufgrund <strong>der</strong> gegenseitigen Beeinflussung des BBGB und <strong>der</strong> StBauFG bestand<br />

schon in <strong>der</strong> frühen Phase <strong>der</strong> beiden Gesetze die rechtspolitische Absicht diese<br />

zusammenzufassen.<br />

- Baugesetzbuch 1987 (BauGB). Das Gesetz über das Baugesetzbuch wurde am 08.12.1986<br />

beschlossen und am 12.12.1986 verkündet (BGBI I S. 2253). Am 01.07.1986 trat es in Kraft.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> kurzen Zeitspanne <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> des Gesetzes war man gezwungen, einige<br />

Themenbereiche auszuklammern und sich auf aktuelle Novellierungsfragen zu konzentrieren.<br />

Fragen u.a. bezüglich des Verhältnisses zum Naturschutz sowie zu an<strong>der</strong>en Fachplanungen<br />

wurden später über das BauGB-MaßnahmenG 1990, mit dem Investitionserleichterungs- und<br />

Wohnbaulandgesetz 1993 sowie mit dem BauROG 1998 (Verhältnis von Baurecht und<br />

naturschutzrechtlicher Eingriffsreglung) nachgeholt. Als wichtigstes Ziel ist <strong>im</strong> BauGB die<br />

Zusammenführung des BBGB und des StBauFG zu nennen. Weiterhin wurden eine Reihe von<br />

Neuerungs- und Novellierungsvorschlägen eingearbeitet. Mit Inkrafttreten des BauGB<br />

wurden das Städtebauför<strong>der</strong>ungsgesetz, die Ausgleichsbetragsverordnung, die<br />

Ordnungsmaßnahmenverordnung sowie die Reichsgaragenverordnung aufgehoben; die<br />

Baunutzungsverordnung wurde mit <strong>der</strong> Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Baunutzungsverordnung vom 23.01.1990 ( BGBI I S. 127) novelliert sowie die<br />

Wertermittlungsverordnung durch die Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung <strong>der</strong><br />

Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung –WertV) vom 06.12.1988<br />

(BGBI I S. 2209) neugefasst.<br />

- Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch 1990 und 1993. Am 01.06.1990 ist das<br />

„Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz – WoBauErlG“ vom 17. 5. 1990 in Kraft getreten (BGBl. I<br />

S. 926). Artikel 2 des WoBauErlG enthält das „Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch<br />

(BauGB-MaßnahmenG)“. Gesetzgeberisches Motiv für den Erlass des WoBauErlG war die<br />

Überwindung <strong>der</strong> Engpasssituation auf dem Wohnungsmarkt, die Ende <strong>der</strong> 80er Jahre<br />

festgestellt wurde. Das Gesetz sollte die Planung und Bereitstellung von Baugrundstücken<br />

sowie die Genehmigung von Wohnbauten erleichtern und beschleunigen. Das BauGB-<br />

MaßnahmenG galt gemäß Artikel 1 WoBauErlG zunächst bis zum 31.05.1995; durch das<br />

Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz 1993 wurde diese Frist auf den<br />

31.12.1997 verlängert. Die Vorschriften des BauGB-MaßnahmenG finden <strong>im</strong> Rahmen ihres<br />

54 Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 2009 Rn. 11-62.<br />

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