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Gutachten Qualitative Entwicklung der Planungsprozesse im ... - Aho

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zusammenzustellen und einzureichen. Anfor<strong>der</strong>ungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften<br />

für Gebäude entstehen, sind auch bei <strong>der</strong> Genehmigungsfreistellung und dem Vereinfachten<br />

Baugenehmigungsverfahren einzuhalten. Die Einbindung und die Abst<strong>im</strong>mungen mit den einzelnen<br />

Fachbehörden (Bauplanung, Bauordnung, Brandschutz, Naturschutz, Denkmalschutz etc.) zur<br />

Erfüllung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften für Gebäude entstehen,<br />

sind von dem/<strong>der</strong> Architekten/-in selbstständig zu koordinieren und zu führen, was ein<br />

Mehraufwand für den/die Architekten/-in bedeutet. Eine interne behördliche Abst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong><br />

Rahmen einer behördlichen Prüfung ist nicht wie noch 1992 und bei dem vollumfänglichen<br />

Baugenehmigungsverfahren 2012 gegeben. Eine Rechtssicherheit wie <strong>im</strong> Falle des vollumfänglichen<br />

Baugenehmigungsverfahrens besteht jedoch nicht für das Verfahren <strong>der</strong> Genehmigungsfreistellung<br />

und das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.<br />

Ausnahme bilden Planungsleistungen <strong>im</strong> Sanierungsbereich wie die gem. § 62 BauOBln eingeführte<br />

Verfahrensfreiheit für die Än<strong>der</strong>ung tragen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> aussteifen<strong>der</strong> Bauteile innerhalb von Wohngebäuden<br />

<strong>der</strong> Gebäudeklassen 1 und 2, Außenwandbekleidungen und Dämmungen, ausgenommen<br />

bei Hochhäusern sowie Dämmungen in und auf Dächern, ausgenommen bei Hochhäusern 71 Für diese<br />

Sanierungsfälle ist eine Aufwandsmin<strong>der</strong>ung innerhalb <strong>der</strong> Genehmigungsphase zu verzeichnen.<br />

Von den Experten wurde einheitlich berichtet, dass die fachliche Qualifikation und berufliche Erfahrung<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde <strong>im</strong> Zeitraum von 1992 bis 2012 abgenommen hat.<br />

Dies hat dazu geführt, dass anscheinend aus Unsicherheit Lösungen und Anträge seitens <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde<br />

vorschnell abgelehnt werden. Der Aufwand für den/die Architekten/-in durch entsprechend<br />

allgemein verständliche Beschreibungen und zum Beispiel fotorealistische Visualisierungen<br />

eine positive Entscheidung herbeizuführen, ist stark gestiegen.<br />

Die von einem Experten bemerkte deutlichere Beschreibung <strong>der</strong> 2012 mit den<br />

Genehmigungsverfahren gefor<strong>der</strong>ten technischen Nachweise führt dazu, dass Nachfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Behörde und damit Vorgangswie<strong>der</strong>holungen aufseiten des/<strong>der</strong> Architekten/-in vermieden werden,<br />

was wie<strong>der</strong>um zu einer Aufwandseinsparung führt. Die Einbindungen <strong>der</strong> 2012 rechtlich vorgeschriebener<br />

Prüfingenieure zur Standsicherheit-, Brand-, Schall-, ggf. Erschütterungsschutz sowie zur<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Energieeinsparverordnung (EnEV) sind zu koordinieren.<br />

Rechtssichere Dokumentationen und Kommunikationen bereits in <strong>der</strong> Vertragsgestaltung und <strong>im</strong><br />

Planungsprozess selbst zu führen, hat sich <strong>im</strong> Zeitraum von 1992 bis 2012 zu einem wesentlichen<br />

Aufwand entwickelt. Eigene Weiterbildungen, die Verfolgung von Urteilen von Rechtsprozessen und<br />

die Einbeziehung von juristischen Beratungen sind dazu unerlässlich geworden.<br />

Positiv wird von einem Experten geäußert, dass ein Zugriff auf Rechtsnormen und Formulare zu den<br />

Baugenehmigungsverfahren in ihrer aktuellsten Form je<strong>der</strong>zeit über das Internet möglich ist. Das<br />

führt zu einer Arbeitserleichterung für den/die Architekten/-in, allerdings nicht zu einer<br />

nennenswerten Aufwandsmin<strong>der</strong>ung.<br />

71 Vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Berlin, 2011<br />

Seite 40

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