So gelingt Ihr Artikel fürs Amtsblatt! - Stadt Gernsbach
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Hier istVorsicht geboten:<br />
Illustrationen im Amts-/Mitteilungsblatt<br />
Es liegt nahe,Texte,die zurVeröffentlichungimAmts- oderMitteilungsblatteingereicht werden,durch Fotos,<br />
Comics odersonstige Zeichnungenzuillustrieren. Oftwerdensolche Illustrationenaus demInternetgezogen,<br />
aus Büchern oder Zeitschriften herauskopiert, oder eswerden irgendwelche Fotos genommen, die sich im<br />
Archivbefinden, derenHerkunftaberunklarist.<br />
Hier ist Vorsichtgeboten!<br />
Voreiner Veröffentlichung iststets zu klären,obRechteDritter an solchenIllustrationenbestehen, diedurch<br />
eineVeröffentlichung verletzt werdenkönnten.Grundsätzlich hatnämlich derInhaber einessolchen Rechts<br />
dasalleinige Nutzungsrecht.Erkannbestimmen, ob,durch wen und wo eine Veröffentlichung erfolgen darf.<br />
Er kann dieses Nutzungsrecht beliebig anDritte übertragen. Aber er muss jedenfalls vor der Nutzung erst<br />
einmalgefragt werden!<br />
Es gibt in diesem BereichdreiProblemkreise,die beachtet werden müssen:<br />
- Der Schutzvon Lichtbildern (§ 72 UrhG), d.h. dasRecht desFotografenanden vonihm gemachten Fotos,<br />
- der Schutz desUrhebers(§§ 2und 97 ff UrhG), nämlichdas Rechtdes Erstellersvon Comics,Grafiken oder<br />
anderenZeichnungen an seinem Werk,sowie<br />
- das Rechteiner abgebildeten Personameigenen Bild (§ 22 KunstUrhG).<br />
In all diesen drei Fällen muss der Rechtsinhaber gefragtwerden, ehe die Illustration genutzt wird.Geschieht<br />
dasnicht,hat derRechtsinhaberneben einemUnterlassungsanspruchauch einen Schadenersatzanspruchfür<br />
dieRechtsverletzung, derdurchaus beachtliche Höhenerreichenkann.<br />
Deshalb solltenauf jeden Fall folgende Faustregelnbeachtetwerden:<br />
* Bei derVeröffentlichung von Fotos<br />
- Wer hat das Foto gemacht? Die Zustimmung des Fotografen zur Veröffentlichung im konkreten Fall<br />
muss unbedingt eingeholtwerden.<br />
- Wer istauf demFotozusehen?Die Zustimmung derabgebildetenPersonmussinder Regeleingeholt<br />
werden(Ausnahme sieheunten).<br />
- Wenn das Foto aus einem anderen Druckerzeugnis entnommen wird, ist möglicherweise außerdem<br />
noch die Erlaubnis des Verlages dieses anderen Druckerzeugnisses einzuholen; denn möglicherweise<br />
hatdieserVerlagjaein eigenes ausschließlichesNutzungsrecht bereitserhalten.<br />
* Bei Zeichnungenaller Art(Comics,Grafiken etc)<br />
- Wer hatdie Zeichnung gefertigt?<br />
- Liegt dessenZustimmung vor?Auch hier kannesunter Umständennotwendigsein,zusätzlichnoch die<br />
Zustimmung desVerlages einzuholen,aus dessenDruckerzeugnis dieZeichnung entnommenwird.<br />
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