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So gelingt Ihr Artikel fürs Amtsblatt! - Stadt Gernsbach

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Hier istVorsicht geboten:<br />

Illustrationen im Amts-/Mitteilungsblatt<br />

Es liegt nahe,Texte,die zurVeröffentlichungimAmts- oderMitteilungsblatteingereicht werden,durch Fotos,<br />

Comics odersonstige Zeichnungenzuillustrieren. Oftwerdensolche Illustrationenaus demInternetgezogen,<br />

aus Büchern oder Zeitschriften herauskopiert, oder eswerden irgendwelche Fotos genommen, die sich im<br />

Archivbefinden, derenHerkunftaberunklarist.<br />

Hier ist Vorsichtgeboten!<br />

Voreiner Veröffentlichung iststets zu klären,obRechteDritter an solchenIllustrationenbestehen, diedurch<br />

eineVeröffentlichung verletzt werdenkönnten.Grundsätzlich hatnämlich derInhaber einessolchen Rechts<br />

dasalleinige Nutzungsrecht.Erkannbestimmen, ob,durch wen und wo eine Veröffentlichung erfolgen darf.<br />

Er kann dieses Nutzungsrecht beliebig anDritte übertragen. Aber er muss jedenfalls vor der Nutzung erst<br />

einmalgefragt werden!<br />

Es gibt in diesem BereichdreiProblemkreise,die beachtet werden müssen:<br />

- Der Schutzvon Lichtbildern (§ 72 UrhG), d.h. dasRecht desFotografenanden vonihm gemachten Fotos,<br />

- der Schutz desUrhebers(§§ 2und 97 ff UrhG), nämlichdas Rechtdes Erstellersvon Comics,Grafiken oder<br />

anderenZeichnungen an seinem Werk,sowie<br />

- das Rechteiner abgebildeten Personameigenen Bild (§ 22 KunstUrhG).<br />

In all diesen drei Fällen muss der Rechtsinhaber gefragtwerden, ehe die Illustration genutzt wird.Geschieht<br />

dasnicht,hat derRechtsinhaberneben einemUnterlassungsanspruchauch einen Schadenersatzanspruchfür<br />

dieRechtsverletzung, derdurchaus beachtliche Höhenerreichenkann.<br />

Deshalb solltenauf jeden Fall folgende Faustregelnbeachtetwerden:<br />

* Bei derVeröffentlichung von Fotos<br />

- Wer hat das Foto gemacht? Die Zustimmung des Fotografen zur Veröffentlichung im konkreten Fall<br />

muss unbedingt eingeholtwerden.<br />

- Wer istauf demFotozusehen?Die Zustimmung derabgebildetenPersonmussinder Regeleingeholt<br />

werden(Ausnahme sieheunten).<br />

- Wenn das Foto aus einem anderen Druckerzeugnis entnommen wird, ist möglicherweise außerdem<br />

noch die Erlaubnis des Verlages dieses anderen Druckerzeugnisses einzuholen; denn möglicherweise<br />

hatdieserVerlagjaein eigenes ausschließlichesNutzungsrecht bereitserhalten.<br />

* Bei Zeichnungenaller Art(Comics,Grafiken etc)<br />

- Wer hatdie Zeichnung gefertigt?<br />

- Liegt dessenZustimmung vor?Auch hier kannesunter Umständennotwendigsein,zusätzlichnoch die<br />

Zustimmung desVerlages einzuholen,aus dessenDruckerzeugnis dieZeichnung entnommenwird.<br />

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