So gelingt Ihr Artikel fürs Amtsblatt! - Stadt Gernsbach
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Kein Lichtbilderschutzbesteht beireinenAmateurschnappschüssen, aber dieGrenze zwischen einemsolchen<br />
Schnappschuss und einem(geschützten)Lichtbild im Sinne von§72 UrhG istfließend. Es lohnt sich nicht,hier<br />
ein Risiko einzugehen.<br />
Auch vomRecht am eigenen Bild gibt es Ausnahmen (§ 23 KunstUrhG).<br />
Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen veröffentlicht werden, ohne dass die abgebildete<br />
Person zustimmen muss. Das kann der Besuch der Bundeskanzlerin ebenso sein wie die Eröffnung der<br />
örtlichenSchuledurch denBürgermeister.Hiermussdas Recht am eigenenBildzurückstehen gegenüberdem<br />
Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Aber esmuss wirklich ein Informationsinteresse vorhanden sein.<br />
Große Sensationsgier reicht nicht aus. Auch Personen der Zeitgeschichte haben einen Anspruch auf<br />
Respektierungihrer Privatsphäre.Sie dürfenalsozwar beieiner Amtshandlung ungefragt abgelichtet werden,<br />
nichtaberbei einemprivatenEinkaufsbummel!<br />
Bilder vonVersammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Veranstaltungen dürfenveröffentlichtwerden,<br />
auch wenn darauf Personenzuerkennensind, dieander Veranstaltung teilgenommenhaben.Die Einholung<br />
derZustimmung istdannnicht erforderlich.<br />
Hierher gehören offizielle Veranstaltungen der Gemeinde ebenso wie Vereinsveranstaltungen über die in<br />
Wort und Bild berichtet wird. Auch hier muss das Interesse des Einzelnen am eigenen Bild zurücktreten vor<br />
demInformationsinteresse derÖffentlichkeit.<br />
Der Vollständigkeit halber zuerwähnen ist noch ein letzter Ausnahmefall, der in der Praxis allerdings kaum<br />
eineRolle spielen dürfte: Wenn dieabgebildetePersonauf derAbbildung nur als Beiwerk erscheint, also als<br />
bloße Nebensächlichkeit, dann muss sie das hinnehmen. Daran könnte z.B. gedacht werden, wenn im<br />
Mittelpunkt des Fotos der Brunnen auf dem Marktplatz steht und zufällig ein Passant am Bildrand zu<br />
erkennen wäre.<br />
Trotzall dieser Ausnahmengilt es,den Grundsatzzubeherzigen: Lieber einmalzuvielumErlaubnis fragen als<br />
zu wenig!<br />
©WalterStillner,Anwaltskanzlei<br />
SiewollenBilder<strong>fürs</strong>Amts-/Mitteilungsblatt übermitteln:<br />
Hier einige technische Tipps<br />
BittefotografierenSie nicht gegendas Licht!<br />
BittesendenSie <strong>Ihr</strong>e Bilder im Originalformatals JPG-Dateizu.<br />
Bei schon auf die Endgröße bearbeiteten Bildern sollte die Auflösung bei 4-Farb-Bildern mindestens<br />
300dpi betragen,bei Schwarz-Weiß-Bildern mindestens 200 dpi.<br />
DieBenamungder Bilder sollte eindeutigsein:z.B. Erscheinungsort, Erscheinungswoche,Vereinsname<br />
BittesendenSie dieBildervom Text getrennt!<br />
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