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14. Kreisverkehr B135, Jeding; Genehmigung des Übereinkommens<br />
Sachverhalt – Berichterstatter Bürgermeister Klinger:<br />
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. März 2006 wurde ein Übereinkommen zwischen der<br />
OÖ Landesstraßenverwaltung und der Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> bezüglich der<br />
Errichtung eines Kreisverkehrs in Jeding genehmigt.<br />
Im Punkt II lit. c wurde damals vereinbart, dass die Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong><br />
einen Errichtungskostenbeitrag in der Höhe von 20 % der gesamten Baukosten der<br />
Kreisverkehrsanlage zu tragen hat.<br />
Im Zuge der Errichtungsarbeiten hat sich allerdings herausgestellt, dass diese<br />
Abrechnungsmodalität aufgrund landinterner Diskrepanzen nicht durchführbar ist. (Die<br />
normale Vorgehensweise wäre, dass seitens des Landes OÖ sämtliche Baukosten<br />
vorweg bezahlt werden würden, und nach Fertigstellung der Marktgemeinde<br />
<strong>Gaspoltshofen</strong> eine Endabrechnung vorgelegt wird, woraufhin 20 % der Gesamtkosten<br />
dem Land zu ersetzen wären. Diese Vorgehensweise ist allerdings aufgrund<br />
budgetpolitischer Probleme im Landesbereich nicht möglich, da der von der<br />
Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> zu leistende Errichtungskostenbeitrag nicht dem<br />
Baureferat sondern dem Finanzreferat zufließen würde.)<br />
Zwischen den bauausführenden Organen des Landes OÖ und Bgm. Ing. Wolfgang<br />
Klinger wurde daher nun vereinbart, dass die Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> nicht 20 %<br />
der Errichtungskosten, sondern einen Pauschalbetrag in der Höhe von € 100.000,00 zu<br />
leisten hat. Die Verrechnung dieses Pauschalbetrags erfolgt in der Form, dass<br />
Rechnungen von bauausführenden Unternehmen direkt von der Marktgemeinde<br />
<strong>Gaspoltshofen</strong> bezahlt werden.<br />
Laut Auskunft der Landesstraßenverwaltung entsteht durch diese Vorgehensweise der<br />
Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> kein Nachteil, da die Pauschale von € 100.000,00<br />
weniger als 20 % der zu erwartenden Gesamtkosten betragen wird.<br />
Von der Landesstraßenverwaltung wurde nun ein neues Übereinkommen bzw. eine<br />
Ergänzung zum Übereinkommen vom 02.03.2006 vorgelegt, in welchem der Punkt II lit.<br />
c entsprechend angepasst wurde.<br />
Beratungsverlauf:<br />
Keine Wortmeldungen, welche sich wesentlich auf den Beratungsverlauf bzw. das<br />
Verhandlungsergebnis auswirken.<br />
Bürgermeister Wolfgang Klinger stellt den<br />
A n t r a g :<br />
Der Gemeinderat möge die vorliegende Ergänzung zum Übereinkommen vom 2. März<br />
2006 genehmigen.