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14. Kreisverkehr B135, Jeding; Genehmigung des Übereinkommens<br />

Sachverhalt – Berichterstatter Bürgermeister Klinger:<br />

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. März 2006 wurde ein Übereinkommen zwischen der<br />

OÖ Landesstraßenverwaltung und der Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> bezüglich der<br />

Errichtung eines Kreisverkehrs in Jeding genehmigt.<br />

Im Punkt II lit. c wurde damals vereinbart, dass die Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong><br />

einen Errichtungskostenbeitrag in der Höhe von 20 % der gesamten Baukosten der<br />

Kreisverkehrsanlage zu tragen hat.<br />

Im Zuge der Errichtungsarbeiten hat sich allerdings herausgestellt, dass diese<br />

Abrechnungsmodalität aufgrund landinterner Diskrepanzen nicht durchführbar ist. (Die<br />

normale Vorgehensweise wäre, dass seitens des Landes OÖ sämtliche Baukosten<br />

vorweg bezahlt werden würden, und nach Fertigstellung der Marktgemeinde<br />

<strong>Gaspoltshofen</strong> eine Endabrechnung vorgelegt wird, woraufhin 20 % der Gesamtkosten<br />

dem Land zu ersetzen wären. Diese Vorgehensweise ist allerdings aufgrund<br />

budgetpolitischer Probleme im Landesbereich nicht möglich, da der von der<br />

Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> zu leistende Errichtungskostenbeitrag nicht dem<br />

Baureferat sondern dem Finanzreferat zufließen würde.)<br />

Zwischen den bauausführenden Organen des Landes OÖ und Bgm. Ing. Wolfgang<br />

Klinger wurde daher nun vereinbart, dass die Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> nicht 20 %<br />

der Errichtungskosten, sondern einen Pauschalbetrag in der Höhe von € 100.000,00 zu<br />

leisten hat. Die Verrechnung dieses Pauschalbetrags erfolgt in der Form, dass<br />

Rechnungen von bauausführenden Unternehmen direkt von der Marktgemeinde<br />

<strong>Gaspoltshofen</strong> bezahlt werden.<br />

Laut Auskunft der Landesstraßenverwaltung entsteht durch diese Vorgehensweise der<br />

Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> kein Nachteil, da die Pauschale von € 100.000,00<br />

weniger als 20 % der zu erwartenden Gesamtkosten betragen wird.<br />

Von der Landesstraßenverwaltung wurde nun ein neues Übereinkommen bzw. eine<br />

Ergänzung zum Übereinkommen vom 02.03.2006 vorgelegt, in welchem der Punkt II lit.<br />

c entsprechend angepasst wurde.<br />

Beratungsverlauf:<br />

Keine Wortmeldungen, welche sich wesentlich auf den Beratungsverlauf bzw. das<br />

Verhandlungsergebnis auswirken.<br />

Bürgermeister Wolfgang Klinger stellt den<br />

A n t r a g :<br />

Der Gemeinderat möge die vorliegende Ergänzung zum Übereinkommen vom 2. März<br />

2006 genehmigen.

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