29.01.2013 Aufrufe

Datei herunterladen - .PDF - Gaspoltshofen

Datei herunterladen - .PDF - Gaspoltshofen

Datei herunterladen - .PDF - Gaspoltshofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 32 -<br />

b) Flächenwidmungsplanänderung Nr. 11 (Solarier Gesellschaft für<br />

erneuerbare Energie mbH, Klosterstraße 34)<br />

Die Solarier Gesellschaft für erneuerbare Energie mbH, Klosterstraße 34 hat die<br />

Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> mit Schreiben vom 09.10.2006 ersucht, Teilflächen der<br />

Parzellen 945, 944 und 1052 KG Aflang in einem Gesamtausmaß von 7.000 m² von<br />

derzeit Grünland auf Betriebsbaugebiet mit Schutzzone im Bauland nach Süden und<br />

Westen auszuweisen.<br />

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07.11.2006 beschlossen, das Verfahren für die<br />

Umwidmung einzuleiten.<br />

Diesem Beschluss ist auch das Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der Oö.<br />

Landesregierung zugrunde gelegt.<br />

Die Verständigung über die beabsichtigte Flächenwidmungsplanänderung wurde von<br />

der Marktgemeinde am 20.03.2007 abgesendet.<br />

Mit Schreiben vom 21.05.2007 wurde vom Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung<br />

Örtliche Raumordnung mitgeteilt, dass gegen die geplante Umwidmung grundsätzlich<br />

keine Einwände erhoben werden. Korrekturvorschläge ergeben sich jedoch hinsichtlich<br />

der Widmung „M“ auf Parzelle 607/1 (südlich des Antrages): diese Parzelle soll mit der<br />

Widmungskategorie „MB – Eingeschränkt gemischtes Baugebiet unter Ausschluss<br />

betriebsfremder Wohnnutzung“ versehen werden.<br />

Ein Widerspruch zum Örtlichen Entwicklungskonzept wird aufgrund des Funktionsplanes<br />

nicht festgestellt.<br />

Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Umwelt- und Anlagentechnik wird mit<br />

Schreiben vom 24.04.2007 mitgeteilt, dass die gegenständliche Umwidmung aus<br />

lärmschutztechnischer Sicht aufgrund des Unterschreitens des Mindestschutzabstandes<br />

von 50 m für Neuausweisungen von Betriebsbauflächen nicht zu befürworten sei.<br />

Aufgrund dieser ablehnenden Stellungnahme fand am 11.06.2007 ein Lokalaugenschein<br />

statt, bei dem Herr Franz Ginzinger von der Abt. Umwelt- und Anlagentechnik, Herr<br />

Josef Falkner sowie der Bürgermeister Ing. Wolfgang Klinger anwesend waren.<br />

Aufgrund der geplanten Situierung des Firmengebäudes wurde dabei festgestellt, dass<br />

der Mindestschutzabstand nach Westen zur Sternsignatur nicht unterschritten wird.<br />

Lediglich das im Süden angrenzende Mischgebiet stellt nach Ansicht des Vertreters der<br />

Abt. Umwelt- und Anlagentechnik einen Widmungskonflikt zum geplanten<br />

Betriebsbaugebiet dar. Um das laufende Umwidmungsverfahren jedoch nicht zu<br />

verzögern, wurde von der Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> bei einem Telefonat mit Herrn<br />

Ginzinger und Herrn DI Werschnig vorgeschlagen, diesen Widmungskonflikt bei der<br />

bereits in Bearbeitung befindlichen Flächenwidmungsplan- und ÖEK-Überarbeitung zu<br />

bereinigen und dieses Mischgebiet als „Eingeschränkt gemischtes Baugebiet unter<br />

Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung – MB“ auszuweisen. Sowohl Herr Ginzinger<br />

als auch Herr DI Werschnig erklärten sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Eine<br />

unterfertigte Gesprächsnotiz liegt dem Akt bei.<br />

Ob wegen der Widmungsänderung von Mischgebiet auf MB die Zustimmung des<br />

Grundeigentümers vorliegen muss, wurde beim Amt der Oö. Landesregierung,<br />

Baurechtsabteilung – Herrn Jörg Elsigan bereits angefragt.<br />

Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Straßenerhaltung und –betrieb wird mit<br />

Schreiben vom 07.05.2007 mitgeteilt, dass durch die beantragte Umwidmung<br />

festliegende Planungen des Landes nicht betroffen werden; eine Aufschließung kann<br />

über eine neue Zufahrt ganz im Norden der beantragten Umwidmung erfolgen, diese<br />

sei jedoch von der Straßenmeisterei Weibern zu genehmigen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!