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b) Flächenwidmungsplanänderung Nr. 11 (Solarier Gesellschaft für<br />
erneuerbare Energie mbH, Klosterstraße 34)<br />
Die Solarier Gesellschaft für erneuerbare Energie mbH, Klosterstraße 34 hat die<br />
Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> mit Schreiben vom 09.10.2006 ersucht, Teilflächen der<br />
Parzellen 945, 944 und 1052 KG Aflang in einem Gesamtausmaß von 7.000 m² von<br />
derzeit Grünland auf Betriebsbaugebiet mit Schutzzone im Bauland nach Süden und<br />
Westen auszuweisen.<br />
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07.11.2006 beschlossen, das Verfahren für die<br />
Umwidmung einzuleiten.<br />
Diesem Beschluss ist auch das Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der Oö.<br />
Landesregierung zugrunde gelegt.<br />
Die Verständigung über die beabsichtigte Flächenwidmungsplanänderung wurde von<br />
der Marktgemeinde am 20.03.2007 abgesendet.<br />
Mit Schreiben vom 21.05.2007 wurde vom Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung<br />
Örtliche Raumordnung mitgeteilt, dass gegen die geplante Umwidmung grundsätzlich<br />
keine Einwände erhoben werden. Korrekturvorschläge ergeben sich jedoch hinsichtlich<br />
der Widmung „M“ auf Parzelle 607/1 (südlich des Antrages): diese Parzelle soll mit der<br />
Widmungskategorie „MB – Eingeschränkt gemischtes Baugebiet unter Ausschluss<br />
betriebsfremder Wohnnutzung“ versehen werden.<br />
Ein Widerspruch zum Örtlichen Entwicklungskonzept wird aufgrund des Funktionsplanes<br />
nicht festgestellt.<br />
Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Umwelt- und Anlagentechnik wird mit<br />
Schreiben vom 24.04.2007 mitgeteilt, dass die gegenständliche Umwidmung aus<br />
lärmschutztechnischer Sicht aufgrund des Unterschreitens des Mindestschutzabstandes<br />
von 50 m für Neuausweisungen von Betriebsbauflächen nicht zu befürworten sei.<br />
Aufgrund dieser ablehnenden Stellungnahme fand am 11.06.2007 ein Lokalaugenschein<br />
statt, bei dem Herr Franz Ginzinger von der Abt. Umwelt- und Anlagentechnik, Herr<br />
Josef Falkner sowie der Bürgermeister Ing. Wolfgang Klinger anwesend waren.<br />
Aufgrund der geplanten Situierung des Firmengebäudes wurde dabei festgestellt, dass<br />
der Mindestschutzabstand nach Westen zur Sternsignatur nicht unterschritten wird.<br />
Lediglich das im Süden angrenzende Mischgebiet stellt nach Ansicht des Vertreters der<br />
Abt. Umwelt- und Anlagentechnik einen Widmungskonflikt zum geplanten<br />
Betriebsbaugebiet dar. Um das laufende Umwidmungsverfahren jedoch nicht zu<br />
verzögern, wurde von der Marktgemeinde <strong>Gaspoltshofen</strong> bei einem Telefonat mit Herrn<br />
Ginzinger und Herrn DI Werschnig vorgeschlagen, diesen Widmungskonflikt bei der<br />
bereits in Bearbeitung befindlichen Flächenwidmungsplan- und ÖEK-Überarbeitung zu<br />
bereinigen und dieses Mischgebiet als „Eingeschränkt gemischtes Baugebiet unter<br />
Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung – MB“ auszuweisen. Sowohl Herr Ginzinger<br />
als auch Herr DI Werschnig erklärten sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Eine<br />
unterfertigte Gesprächsnotiz liegt dem Akt bei.<br />
Ob wegen der Widmungsänderung von Mischgebiet auf MB die Zustimmung des<br />
Grundeigentümers vorliegen muss, wurde beim Amt der Oö. Landesregierung,<br />
Baurechtsabteilung – Herrn Jörg Elsigan bereits angefragt.<br />
Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Straßenerhaltung und –betrieb wird mit<br />
Schreiben vom 07.05.2007 mitgeteilt, dass durch die beantragte Umwidmung<br />
festliegende Planungen des Landes nicht betroffen werden; eine Aufschließung kann<br />
über eine neue Zufahrt ganz im Norden der beantragten Umwidmung erfolgen, diese<br />
sei jedoch von der Straßenmeisterei Weibern zu genehmigen.