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Jahresbericht 2007 - Kreis Pinneberg

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong> der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Pinneberg</strong><br />

Der neu gefasste 8a SGB VIII konkretisiert den allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe des Jugendamtes<br />

und verdeutlicht die Beteiligung und Verantwortlichkeiten der freien Träger. Der Fachdienst Jugend hat<br />

<strong>2007</strong> die erforderlichen Schritte eingeleitet, um sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag in entsprechender<br />

Weise wahrnehmen. Neben dem Abschluss von Vereinbarungen werden umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen<br />

organisiert.<br />

Neben der Umsetzung und Steuerung des Präventionskonzeptes ergeben sich auch aus dem zum 01.04.08 in<br />

Kraft tretenden neuen Kinderschutzgesetz und der Fortschreibung des FGG neue zusätzliche Anforderungen an<br />

den Fachdienst Jugend.<br />

4.5.4 Fachdienst Soziales<br />

Eingliederungshilfe im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong>:<br />

Die besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen<br />

die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines<br />

angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich<br />

unabhängig von Pflege zu machen.<br />

Diese Ziele sollen durch individuelle und bedarfsgerechte Leistungen erreicht werden und zwar unter Beachtung<br />

der folgenden Grundsätze:<br />

o Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen sowie Förderung der Selbständigkeit<br />

o Ambulant vor stationär<br />

o Inklusion (Ortsnähe), Vernetzung, Kooperation<br />

o Verstärkung ehrenamtlichen Engagements<br />

Die Umsetzung erfolgt sowohl im Land Schleswig-Holstein als auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong>.<br />

Die Eingliederungshilfe wurde zum einen mit einer entsprechenden Finanzausgleichsregelung weitestgehend auf<br />

die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte übertragen und der <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> hat die an die Kommunen übertragenen<br />

Aufgaben redelegiert, so dass die Verantwortung in einer Hand liegt. In diesem Zuge wurde eine Verwaltungsgemeinschaft<br />

im Auftrag der <strong>Kreis</strong>e gebildet (Kosoz), die übergreifende Aufgaben koordiniert und Verhandlungen<br />

mit Einrichtungsträgern zu Vergütungs- und Leistungsvereinbarungen führt.<br />

Der neu formulierte Landesrahmenplan konkretisiert die Grundsätze inhaltlich und strukturell auch in Zusammenarbeit<br />

mit den Leistungsanbietern.<br />

Auch innerhalb des <strong>Kreis</strong>gebietes und der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Pinneberg</strong> tragen Arbeitsgemeinschaften und Kooperationen<br />

sowie Vernetzungen zur Fortentwicklung der strukturellen und individuellen Eingliederungshilfe bei.<br />

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