Jahresbericht 2007 - Kreis Pinneberg
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong> der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Pinneberg</strong><br />
Der neu gefasste 8a SGB VIII konkretisiert den allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe des Jugendamtes<br />
und verdeutlicht die Beteiligung und Verantwortlichkeiten der freien Träger. Der Fachdienst Jugend hat<br />
<strong>2007</strong> die erforderlichen Schritte eingeleitet, um sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag in entsprechender<br />
Weise wahrnehmen. Neben dem Abschluss von Vereinbarungen werden umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen<br />
organisiert.<br />
Neben der Umsetzung und Steuerung des Präventionskonzeptes ergeben sich auch aus dem zum 01.04.08 in<br />
Kraft tretenden neuen Kinderschutzgesetz und der Fortschreibung des FGG neue zusätzliche Anforderungen an<br />
den Fachdienst Jugend.<br />
4.5.4 Fachdienst Soziales<br />
Eingliederungshilfe im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong>:<br />
Die besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen<br />
die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines<br />
angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich<br />
unabhängig von Pflege zu machen.<br />
Diese Ziele sollen durch individuelle und bedarfsgerechte Leistungen erreicht werden und zwar unter Beachtung<br />
der folgenden Grundsätze:<br />
o Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen sowie Förderung der Selbständigkeit<br />
o Ambulant vor stationär<br />
o Inklusion (Ortsnähe), Vernetzung, Kooperation<br />
o Verstärkung ehrenamtlichen Engagements<br />
Die Umsetzung erfolgt sowohl im Land Schleswig-Holstein als auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong>.<br />
Die Eingliederungshilfe wurde zum einen mit einer entsprechenden Finanzausgleichsregelung weitestgehend auf<br />
die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte übertragen und der <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> hat die an die Kommunen übertragenen<br />
Aufgaben redelegiert, so dass die Verantwortung in einer Hand liegt. In diesem Zuge wurde eine Verwaltungsgemeinschaft<br />
im Auftrag der <strong>Kreis</strong>e gebildet (Kosoz), die übergreifende Aufgaben koordiniert und Verhandlungen<br />
mit Einrichtungsträgern zu Vergütungs- und Leistungsvereinbarungen führt.<br />
Der neu formulierte Landesrahmenplan konkretisiert die Grundsätze inhaltlich und strukturell auch in Zusammenarbeit<br />
mit den Leistungsanbietern.<br />
Auch innerhalb des <strong>Kreis</strong>gebietes und der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Pinneberg</strong> tragen Arbeitsgemeinschaften und Kooperationen<br />
sowie Vernetzungen zur Fortentwicklung der strukturellen und individuellen Eingliederungshilfe bei.<br />
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