Budgetbegleitgesetz 2011 - Raiffeisenbank Feldkirch
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Änderungen bei Privatstiftungen<br />
- Grundstücksveräußerungen bei Privatstiftungen gelten nunmehr stets<br />
als Spekulationsgeschäft im S. d. § 30 EStG, wenn Stifter/Zustifter eine<br />
Kapitalgesellschaft ist oder Gewinn nach § 5 EStG ermittelt wird<br />
- Inkrafttreten: nach dem 31.12.2010 zugewendete oder angeschaffte<br />
Grundstücke oder zum 31.12.2010 steuerverfangene Grundstücke<br />
- Anhebung von Zwischensteuer ab Veranlagungen <strong>2011</strong><br />
von 12,5 % auf 25 %<br />
- § 5 PSG: unverzügliche Meldepflicht des Stiftungsvorstands hinsichtlich<br />
aller festgestellter Begünstigter an das Finanzamt.<br />
Achtung: Strafe bis 20.000 Euro je verschwiegener Begünstigter!<br />
- Inkrafttreten mit 01.04.<strong>2011</strong> – Meldung bis spätestens 30.06.<strong>2011</strong><br />
HERBURGER & PARTNER<br />
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