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Budgetbegleitgesetz 2011 - Raiffeisenbank Feldkirch

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Änderungen bei Privatstiftungen<br />

- Grundstücksveräußerungen bei Privatstiftungen gelten nunmehr stets<br />

als Spekulationsgeschäft im S. d. § 30 EStG, wenn Stifter/Zustifter eine<br />

Kapitalgesellschaft ist oder Gewinn nach § 5 EStG ermittelt wird<br />

- Inkrafttreten: nach dem 31.12.2010 zugewendete oder angeschaffte<br />

Grundstücke oder zum 31.12.2010 steuerverfangene Grundstücke<br />

- Anhebung von Zwischensteuer ab Veranlagungen <strong>2011</strong><br />

von 12,5 % auf 25 %<br />

- § 5 PSG: unverzügliche Meldepflicht des Stiftungsvorstands hinsichtlich<br />

aller festgestellter Begünstigter an das Finanzamt.<br />

Achtung: Strafe bis 20.000 Euro je verschwiegener Begünstigter!<br />

- Inkrafttreten mit 01.04.<strong>2011</strong> – Meldung bis spätestens 30.06.<strong>2011</strong><br />

HERBURGER & PARTNER<br />

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