Budgetbegleitgesetz 2011 - Raiffeisenbank Feldkirch
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Meldepflicht für Auslandszahlungen über<br />
100.000 Euro (Lex Meischberger)<br />
- Zahlungen ins Ausland für im Inland erbrachte Leistungen<br />
i. S. d. § 22 EStG (Vermittlungsleistungen, die von<br />
unbeschränkt Steuerpflichtigen erbracht werden oder die sich<br />
auf das Inland beziehen, sowie die kaufmännische oder<br />
technische Beratung im Inland).<br />
- Ausnahmen: kleiner als 100.000 Euro pro Kalenderjahr oder<br />
Steuerabzug nach § 99 EStG oder die ausländische<br />
Körperschaft unterliegt einer Steuer von mind. 15 %.<br />
- Inkrafttreten: 01.01.<strong>2011</strong><br />
HERBURGER & PARTNER<br />
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