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Budgetbegleitgesetz 2011 - Raiffeisenbank Feldkirch

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Meldepflicht für Auslandszahlungen über<br />

100.000 Euro (Lex Meischberger)<br />

- Zahlungen ins Ausland für im Inland erbrachte Leistungen<br />

i. S. d. § 22 EStG (Vermittlungsleistungen, die von<br />

unbeschränkt Steuerpflichtigen erbracht werden oder die sich<br />

auf das Inland beziehen, sowie die kaufmännische oder<br />

technische Beratung im Inland).<br />

- Ausnahmen: kleiner als 100.000 Euro pro Kalenderjahr oder<br />

Steuerabzug nach § 99 EStG oder die ausländische<br />

Körperschaft unterliegt einer Steuer von mind. 15 %.<br />

- Inkrafttreten: 01.01.<strong>2011</strong><br />

HERBURGER & PARTNER<br />

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