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Jahresbericht 2008 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1660<br />

511.05 MG 59 20 keine Ausgaben für Geschäftsbedarf veranschlagt waren. Der Landesrech-<br />

nungshof bittet, bei der Veranschlagung von Geschäftsbedarfsausgaben für IT-Maßnahmen<br />

zukünftig die einschlägigen Bestimmungen konsequent zu beachten.<br />

Im Geschäftsbereich des Justizministeriums wären Ausgaben für Grünpflanzen i. H. v.<br />

2.673,80 Euro entsprechend den Vorgaben der VV-HS statt bei Titel 0901 812.01 21 bei Titel<br />

0901 546.99 (Vermischte Verwaltungsausgaben) zu buchen gewesen.<br />

(56) Im Rahmen der Beschaffung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-<br />

ständen sowie sonstigen Gegenständen überstiegen die Rechnungsbeträge in 15 Fällen die<br />

gem. VV-HS geltende Investitionsgrenze von 5.000 Euro. Die Buchung der Ausgaben erfolg-<br />

te unzulässig bei Titeln der Hauptgruppe 5.<br />

Das Innenministerium beschaffte z. B. diverse Möbel im Gesamtwert von 65.475,62 Euro. In<br />

allen sieben Fällen wären die Ausgaben nach den jeweiligen Rechnungsbeträgen und unter<br />

Berücksichtigung der Investitionsgrenze nicht bei Titel 0401 511.01 22 , sondern bei Titel<br />

0401 812.02 zu buchen gewesen.<br />

Das Landesbesoldungsamt (Epl. 05, Kap. 0504) erwarb Softwarelizenzen i. H. v.<br />

5.078,48 bzw. 8.457,21 Euro und buchte diese unter Missachtung der Investitionsgrenze bei<br />

Titel 0504 533.03 MG 59 23 (Vergütungen für Dienstleistungen und Mieten für Lizenzpro-<br />

gramme von IT-Herstellern). Darüber hinaus wurden die Ausgaben für die im Rahmen einer<br />

Beschaffungsmaßnahme erworbene Hardware (Drucker, 8.933,08 Euro) inkl. dazugehöriger<br />

Lizenzen (1.707,66 Euro) gesplittet und bei Titel 0504 511.02 MG 59 24 (Geschäftsbedarf für<br />

IT) bzw. 0504 533.03 MG 59 25 gebucht. Nach Auffassung des <strong>Landesrechnungshof</strong>es wären<br />

die Ausgaben in allen drei Fällen den Ausgaben des Titels 0504 812.03 MG 59 (Erwerb von<br />

IT-Geräten) zuzuordnen gewesen.<br />

(57) Die Wertgrenze von 5.000 Euro ist auch bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Soft-<br />

ware-Lizenzen zu beachten. Die Zweckbestimmung des Titels 0504 812.03 MG 59 sowie ver-<br />

20 Zweckbestimmung: Ressortinterne IT-Technik: Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs-<br />

und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände.<br />

21 Kassenzeichen 3001060012200.<br />

22 Kassenzeichen 2001060001205; 2001060016359; 2001060019914; 2001060069273; 2001060033497;<br />

2001060045601; 2001060057088.<br />

23 Kassenzeichen 4231060004309; 4321060005834.<br />

24 Kassenzeichen 4231060005883.<br />

25 Kassenzeichen 4231060005891.<br />

21

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