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Jahresbericht 2008 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1660<br />

Einen entsprechenden Vorschlag zur Eingrenzung der Staatsverschuldung hat der Landes-<br />

rechnungshof am 7. Mai <strong>2008</strong> in seiner Beratenden Äußerung gegenüber der Landesregierung<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>s zur „Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen<br />

(Föderalismusreform II)“ unterbreitet. 35<br />

(79) Das Integrierte Neuverschuldungsgrenzenmodell des <strong>Landesrechnungshof</strong>es (vgl. Ab-<br />

bildung 5) knüpft an den Close-to-Balance-Ansatz des Europäischen Stabilitäts- und Wachs-<br />

tumspaktes an, wobei die strukturelle Neuverschuldung des Gesamtstaates (unter sym-<br />

metrischer Berücksichtigung der Konjunkturlage) auf jährlich maximal 0,5 v. H. des BIP (no-<br />

minal) begrenzt werden sollte. Die maximal mögliche Neuverschuldung des Gesamtstaates<br />

wäre vertikal und horizontal auf einzelne Gebietskörperschaften bzw. Kommunen aufzuteilen<br />

und zusätzlich an die eigenfinanzierten Investitionen zu binden, wobei Wertminderungen des<br />

Sachvermögens pauschal berücksichtigt werden sollten.<br />

Abbildung 5: Integriertes Neuverschuldungsgrenzenmodell<br />

Quelle: Eigene Darstellung.<br />

(80) Sollte innerhalb der „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung<br />

der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II)“ keine Einigung auf ein-<br />

35 LT-Drs. 5/1450.<br />

29

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