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Jahresbericht 2008 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1660<br />

(60) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> stellte fest, dass die entsprechend den Vergabearten vorge-<br />

schriebene Anzahl an Vergleichsangeboten nicht immer eingeholt wurde. Im Bereich des So-<br />

zialministeriums lagen zu sechs Auftragsvergaben keine Vergabevermerke vor.<br />

(61) Bei der Beschaffung von Druckerverbrauchsmaterialien bezogen einige Dienststellen<br />

der Landesverwaltung die Angebote des eShop-Bestellsystems (Landesamt für innere Ver-<br />

waltung <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> [LAiV]) nicht in den Angebotsvergleich mit ein.<br />

(62) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> geht davon aus, dass die einschlägigen Vergabevorschriften<br />

zukünftig konsequent angewendet sowie alle mit der Vergabe zusammenhängenden Entschei-<br />

dungen und Maßnahmen dokumentiert werden.<br />

Des Weiteren sollten die beim eShop des LAiV erzielbaren Preise verpflichtend in Angebots-<br />

vergleiche einbezogen werden.<br />

(63) Gegenstände mit einem Anschaffungswert von über 410 Euro und über drei Jahre<br />

Lebensdauer sind gem. VV Nr. 8 zu §§ 70-80 LHO nachweispflichtig. Der Landesrechnungs-<br />

hof prüfte die Nachweisführung in Stichproben auf ihre Ordnungsmäßigkeit.<br />

Für Anordnungen über den Zugang oder Abgang nachweispflichtiger Gegenstände (Inventar-<br />

verzeichnis) gelten Mindestinhalte wie z. B. die anordnende Stelle, der Standort des bewegli-<br />

chen Vermögens, die Bezeichnung und Beschreibung des Gegenstandes, der Bezug zu den<br />

begründenden Unterlagen etc. Auf der Auszahlungsanordnung ist ein Kennzeichen zur<br />

eindeutigen Identifizierung aller mit der Anordnung zusammenhängenden Informationen, für<br />

nachweispflichtiges Vermögen z. B. in Form der Inventarnummer, zu vermerken.<br />

(64) Im Geschäftsbereich des Justizministeriums wurde zum Zeitpunkt der Belegprüfung<br />

kein Inventarverzeichnis im Sinne der LHO geführt. Vor dem Umzug des Ministeriums im<br />

Verlauf des Jahres 2006 waren Büromöbel nach Dienstzimmern in einer Liste zusammenge-<br />

stellt. Die Umsetzung eines Inventarverzeichnisses wurde für das Haushaltsjahr <strong>2008</strong> in Aus-<br />

sicht gestellt.<br />

(65) In mehreren Fällen enthielten Inventarverzeichnisse nicht alle erforderlichen Angaben<br />

(z. B. Bezeichnung der anordnenden Stelle, Standort, Bezug zu den begründenden Unter-<br />

lagen), teilweise waren die Eintragungen in Inventarverzeichnissen unvollständig. Der Lan-<br />

desrechnungshof stellte fest, dass nachweispflichtige Gegenstände oftmals nicht zeitnah im<br />

Inventarverzeichnis nachgewiesen wurden. So waren zum Zeitpunkt der Belegprüfungen<br />

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