Albert Löhner: Neubau des WGG wird rasch umgesetzt! - CSU ...
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DEUTSCHLAND: Ehrenamt<br />
MdB Alois Karl:<br />
Unsere Koalition unterstützt und<br />
stärkt ehrenamtliches Engagement<br />
Gerade im Rettungswesen zeigt, wie unverzichtbar das Ehrenamt für unsere Gesellschaft ist. Wie das Ehrenamt gestärkt werden kann, darüber unterhielten sich<br />
der Präsident <strong>des</strong> Deutschen Feuerwehrverban<strong>des</strong> Kröger mit MdB Alois Karl (v.l.). Bild: M. Dominik<br />
Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft.<br />
Die <strong>CSU</strong> und ich persönlich wissen<br />
diesen freiwilligen Dienst unserer Mitbürgerinnen<br />
und Mitbürger zu unser aller<br />
Wohl sehr zu schätzen. Viele Bereiche unseres<br />
öffentlichen und sozialen Lebens wären<br />
ohne die ehrenamtlich Tätigen nicht<br />
denkbar. Deshalb stärkt die christlich-liberale<br />
Koalition das Ehrenamt erneut: Wir erhöhen<br />
die Anreize für bürgerschaftliches<br />
Engagement und bauen bürokratische<br />
Hindernisse ab.<br />
Die Koalitionsfraktionen von CDU/<strong>CSU</strong> und<br />
FDP haben das Gesetz zur Stärkung der Gemeinnützigkeit<br />
initiiert, welches Ende Oktober<br />
bereits im Bun<strong>des</strong>kabinett auf den Weg<br />
gebracht wurde. Es handelt sich dabei um<br />
ein attraktives Maßnahmen-Paket zu vielen<br />
Fragen, die ehrenamtlich tätige Bürgerinnen<br />
und Bürger berühren. Zum steuerlichen<br />
Bereich genauso wie zum Zivilrecht.<br />
• Ein ganz wichtiger Punkt ist die Anhebung<br />
der Freibeträge im Steuerrecht:<br />
Wir erhöhen die Übungsleiter-Pauschale<br />
von derzeit 2.100 Euro um 300 Euro.<br />
Damit erhalten zum Beispiel Sporttrainer<br />
oder Erzieher künftig bis zu 2.400<br />
Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />
• Aber auch andere ehrenamtlich Tätige<br />
wie beispielsweise Kassierer oder Platzwarte<br />
werden durch eine erhöhte Ehrenamtspauschale<br />
begünstigt: Der bisherige<br />
Jahres-Steuerfreibetrag für Vergütungen<br />
im Ehrenamt von bislang 500<br />
Euro pro Jahr <strong>wird</strong> um 220 Euro auf 720<br />
Euro erhöht.<br />
• Die Umsatzgrenze für die Klassifizierung<br />
von sportlichen Veranstaltungen<br />
eines Sportvereins als Zweckbetrieb<br />
<strong>wird</strong> von 35.000 Euro auf 45.000 Euro an-<br />
gehoben. Dies gilt jedoch nicht für die<br />
Bruttoeinnahmen im Bereich <strong>des</strong> wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetriebs. Hier<br />
bleibt es wegen der Konkurrenzsituation<br />
zur Gastronomie weiterhin bei der<br />
35.000 Euro Bruttoeinnahmen-Grenze.<br />
• Ziel ist, unsere am Breitensport orientierten<br />
Vereine von unnötiger Bürokratie<br />
zu entlasten: Bei kleineren Veranstaltungen<br />
entfällt daher künftig die<br />
Pflicht, die Ausgaben detailliert dem<br />
steuerpflichtigen beziehungsweise dem<br />
steuerfreien Bereich zuzuordnen.<br />
• Wir schaffen auch mehr Rechtssicherheit:<br />
Nach Prüfung erhalten die Vereine<br />
künftig eine rechtsverbindliche Bescheinigung<br />
darüber, ob die Satzung<br />
den Vorschriften der Abgabenordnung<br />
entspricht.<br />
4 Die Raute 4/12