31.01.2013 Aufrufe

Albert Löhner: Neubau des WGG wird rasch umgesetzt! - CSU ...

Albert Löhner: Neubau des WGG wird rasch umgesetzt! - CSU ...

Albert Löhner: Neubau des WGG wird rasch umgesetzt! - CSU ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bei dem Versuch,<br />

das Ehegattensplitting<br />

im Steuerrecht<br />

auf gleichgeschlechtlicheLebenspartnerschaftenauszuweiten,<br />

geht es<br />

den Schwulenverbänden<br />

nur darum,<br />

die Stellung<br />

der Ehe in unse-<br />

Der Autor,<br />

rerRechtsord- Norbert Geis, MdB (73),<br />

nung zu erschüt-<br />

ist Rechtsanwalt. Seit<br />

tern. Unsere Ver-<br />

1987 vertritt der vierfafassung<br />

stellt Ehe<br />

che Vater den Wahlkreis<br />

Aschaffenburg im<br />

und Familie unter<br />

Deutschen Bun<strong>des</strong>tag.<br />

den besonderen<br />

Aktuell ist der profilierte<br />

Schutz <strong>des</strong> Staa-<br />

Rechtspolitiker Mitglied tes. Daraus folgt<br />

im Ausschuss für Familie, die Privilegierung<br />

Senioren, Frauen und von Ehe und Fa-<br />

Jugend.<br />

milie. Familien sichern<br />

die Generationenfolge<br />

und damit den Generationenvertrag,<br />

auf dem unser<br />

Sozialsystem ruht. Sie bilden<br />

durch ihre Erziehungsleistung<br />

in den ersten Lebensjahren <strong>des</strong><br />

Kin<strong>des</strong> das Humanvermögen,<br />

das für die Entwicklung der Gesellschaft,<br />

der Wirtschaft und<br />

der Kultur von kaum zu überschätzender<br />

Bedeutung ist.<br />

DEUTSCHLAND: Grundgesetz<br />

Besonderen Schutz von Ehe und Familie<br />

im Grundgesetz verteidigen<br />

Von daher verbietet es sich, die<br />

gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />

der Ehe und<br />

Familie gleichzustellen. Wer das<br />

will, muss die Verfassung ändern.<br />

Egalisierung statt Achtung<br />

<strong>des</strong> Verfassungsauftrags<br />

Schon lange <strong>wird</strong> versucht,<br />

die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften<br />

mit Ehe<br />

und Familie gleichzusetzen.<br />

Den Anfang machte das im Jahr<br />

2001 von der rot/grünen Mehrheit<br />

eingeführte Lebenspartnerschaftsgesetz.<br />

Das Verfassungsgericht<br />

meinte dazu in seinem Urteil vom<br />

17. Juli 2002, es schade Ehe und Familie<br />

nicht, wenn der Gesetzgeber den gleichgeschlechtlichenLebensgemeinschaften<br />

den gleichen Rang einräume. Die-<br />

se Auffassung ist jedoch so lebensfremd,<br />

dass sie schon fast als zynisch erscheinen<br />

muss. Die Lebenswirklichkeit seither zeigt<br />

doch, wie sehr Ehe und Familie als Fundament<br />

in unserer Gesellschaft in Frage<br />

gestellt werden. Die Ehe hat längst nicht<br />

mehr den Rang wie vor 40 – 50 Jahren. Allerdings<br />

ist auch richtig, dass zwei von<br />

drei Ehen bis ins hohe Alter, bis zum Tod<br />

eines Ehepartners, Bestand haben. Das<br />

beweist, dass diese Lebensform der Natur<br />

<strong>des</strong> Menschen am meisten entspricht.<br />

In seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002<br />

setzte das Verfassungsgericht den eingeschlagenen<br />

Weg zur Egalisierung der Ehe<br />

fort. Lediglich die erste Kammer <strong>des</strong> zweiten<br />

Senats hat sich mit ihrem Beschluss<br />

vom 6. Mai 2008 diesem Trend widersetzt.<br />

Das Gericht hatte es abgelehnt, den Familienzuschlag<br />

im Beamtenbesoldungsrecht<br />

auf eingetragene Lebenspartnerschaften<br />

zu übertragen.<br />

In seinen Beschlüssen von 2009 und 2010<br />

und in den beiden Beschlüssen von die-<br />

sem Jahr 2012 jedoch treibt das Gericht<br />

die Egalisierung weiter voran. Dabei setzt<br />

sich das Gericht mit der entscheidenden<br />

Frage, was Ehe und gleichgeschlechtliche<br />

Lebensgemeinschaften voneinander un-<br />

terscheidet und warum der Verfassungsgeber<br />

die Ehe privilegiert hat, nicht auseinander.<br />

Das Verfassungsgericht nimmt<br />

die Ratio <strong>des</strong> Artikel 6 GG überhaupt nicht<br />

wahr.<br />

Keine Verfassungsänderung durch<br />

die Hintertür<br />

Angesichts dieser verfassungsgerichtlichen<br />

Rechtsprechung darf es nicht wundern,<br />

dass nun auch in der Unionsfraktion<br />

die Stimmen laut werden, in unserer<br />

Rechtsordnung den Unterschied zwischen<br />

den beiden Institutionen aufzugeben. Mit<br />

der Übertragung <strong>des</strong> Ehegattensplittings<br />

auf die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />

wäre der Weg zur endgültigen<br />

Gleichstellung frei. Es gäbe keinen<br />

Grund mehr, nicht auch in anderen gesetzlichen<br />

Regelungen den Ausgleich vorzunehmen.<br />

Ein solches Ergebnis aber widerspräche<br />

unserer Verfassung. Es wäre<br />

eine Verfassungsänderung durch die Hin-<br />

Norbert Geis und Dorothee Bär vertreten die <strong>CSU</strong> im Bun<strong>des</strong>tagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

tertür. Das aber sollte das Parlament aus<br />

Achtung vor unserer Verfassung nicht zulassen.<br />

Norbert Geis<br />

Die Raute 4/12 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!