Albert Löhner: Neubau des WGG wird rasch umgesetzt! - CSU ...
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Bei dem Versuch,<br />
das Ehegattensplitting<br />
im Steuerrecht<br />
auf gleichgeschlechtlicheLebenspartnerschaftenauszuweiten,<br />
geht es<br />
den Schwulenverbänden<br />
nur darum,<br />
die Stellung<br />
der Ehe in unse-<br />
Der Autor,<br />
rerRechtsord- Norbert Geis, MdB (73),<br />
nung zu erschüt-<br />
ist Rechtsanwalt. Seit<br />
tern. Unsere Ver-<br />
1987 vertritt der vierfafassung<br />
stellt Ehe<br />
che Vater den Wahlkreis<br />
Aschaffenburg im<br />
und Familie unter<br />
Deutschen Bun<strong>des</strong>tag.<br />
den besonderen<br />
Aktuell ist der profilierte<br />
Schutz <strong>des</strong> Staa-<br />
Rechtspolitiker Mitglied tes. Daraus folgt<br />
im Ausschuss für Familie, die Privilegierung<br />
Senioren, Frauen und von Ehe und Fa-<br />
Jugend.<br />
milie. Familien sichern<br />
die Generationenfolge<br />
und damit den Generationenvertrag,<br />
auf dem unser<br />
Sozialsystem ruht. Sie bilden<br />
durch ihre Erziehungsleistung<br />
in den ersten Lebensjahren <strong>des</strong><br />
Kin<strong>des</strong> das Humanvermögen,<br />
das für die Entwicklung der Gesellschaft,<br />
der Wirtschaft und<br />
der Kultur von kaum zu überschätzender<br />
Bedeutung ist.<br />
DEUTSCHLAND: Grundgesetz<br />
Besonderen Schutz von Ehe und Familie<br />
im Grundgesetz verteidigen<br />
Von daher verbietet es sich, die<br />
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />
der Ehe und<br />
Familie gleichzustellen. Wer das<br />
will, muss die Verfassung ändern.<br />
Egalisierung statt Achtung<br />
<strong>des</strong> Verfassungsauftrags<br />
Schon lange <strong>wird</strong> versucht,<br />
die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften<br />
mit Ehe<br />
und Familie gleichzusetzen.<br />
Den Anfang machte das im Jahr<br />
2001 von der rot/grünen Mehrheit<br />
eingeführte Lebenspartnerschaftsgesetz.<br />
Das Verfassungsgericht<br />
meinte dazu in seinem Urteil vom<br />
17. Juli 2002, es schade Ehe und Familie<br />
nicht, wenn der Gesetzgeber den gleichgeschlechtlichenLebensgemeinschaften<br />
den gleichen Rang einräume. Die-<br />
se Auffassung ist jedoch so lebensfremd,<br />
dass sie schon fast als zynisch erscheinen<br />
muss. Die Lebenswirklichkeit seither zeigt<br />
doch, wie sehr Ehe und Familie als Fundament<br />
in unserer Gesellschaft in Frage<br />
gestellt werden. Die Ehe hat längst nicht<br />
mehr den Rang wie vor 40 – 50 Jahren. Allerdings<br />
ist auch richtig, dass zwei von<br />
drei Ehen bis ins hohe Alter, bis zum Tod<br />
eines Ehepartners, Bestand haben. Das<br />
beweist, dass diese Lebensform der Natur<br />
<strong>des</strong> Menschen am meisten entspricht.<br />
In seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002<br />
setzte das Verfassungsgericht den eingeschlagenen<br />
Weg zur Egalisierung der Ehe<br />
fort. Lediglich die erste Kammer <strong>des</strong> zweiten<br />
Senats hat sich mit ihrem Beschluss<br />
vom 6. Mai 2008 diesem Trend widersetzt.<br />
Das Gericht hatte es abgelehnt, den Familienzuschlag<br />
im Beamtenbesoldungsrecht<br />
auf eingetragene Lebenspartnerschaften<br />
zu übertragen.<br />
In seinen Beschlüssen von 2009 und 2010<br />
und in den beiden Beschlüssen von die-<br />
sem Jahr 2012 jedoch treibt das Gericht<br />
die Egalisierung weiter voran. Dabei setzt<br />
sich das Gericht mit der entscheidenden<br />
Frage, was Ehe und gleichgeschlechtliche<br />
Lebensgemeinschaften voneinander un-<br />
terscheidet und warum der Verfassungsgeber<br />
die Ehe privilegiert hat, nicht auseinander.<br />
Das Verfassungsgericht nimmt<br />
die Ratio <strong>des</strong> Artikel 6 GG überhaupt nicht<br />
wahr.<br />
Keine Verfassungsänderung durch<br />
die Hintertür<br />
Angesichts dieser verfassungsgerichtlichen<br />
Rechtsprechung darf es nicht wundern,<br />
dass nun auch in der Unionsfraktion<br />
die Stimmen laut werden, in unserer<br />
Rechtsordnung den Unterschied zwischen<br />
den beiden Institutionen aufzugeben. Mit<br />
der Übertragung <strong>des</strong> Ehegattensplittings<br />
auf die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />
wäre der Weg zur endgültigen<br />
Gleichstellung frei. Es gäbe keinen<br />
Grund mehr, nicht auch in anderen gesetzlichen<br />
Regelungen den Ausgleich vorzunehmen.<br />
Ein solches Ergebnis aber widerspräche<br />
unserer Verfassung. Es wäre<br />
eine Verfassungsänderung durch die Hin-<br />
Norbert Geis und Dorothee Bär vertreten die <strong>CSU</strong> im Bun<strong>des</strong>tagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
tertür. Das aber sollte das Parlament aus<br />
Achtung vor unserer Verfassung nicht zulassen.<br />
Norbert Geis<br />
Die Raute 4/12 7